Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner für den Bezug von Microsoft Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-MS-08
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner für den Bezug von Microsoft Lizenzen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Beitritt der IKK Südwest zum Rahmenvertrag „U7765287“ zwischen dem Bundeministerium des Inneren und Microsoft. Im ersten Schritt soll der Beitritt zum Enterprise Agreement mit Wirkung zum 01.12.2021 erfolgen, um eine Weiterführung der Software Assurance sicherzustellen. Die IKK Südwest hat am 11.06.2019 die Ergänzungen zum Enterprise Vertrag M23, M97, N77-7-QIKJHMFTT und N79-7-T7CHUXE42 abgeschlossen. Die Online Dienste (Cloud-Verträge) sollen Bestandteil des neuen Vertrags werden. Zur Zeit werden allerdings noch keine Online Lizenzen benötigt. Weitere Verträge können Bestandteil des Vertrages werden. Ziel ist die Auswahl eines Auftragnehmers, der die IKK Südwest bei dem Beitritt zum und der Abwicklung des Rahmenvertrages berät und unterstützt
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftragnehmer hat insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
• Lieferung der jeweils bestellten Software und Einräumung der entsprechenden Rechte daran für die
Versorgung von ca. 1725 Arbeitsplätzen und ca. 10 physikalischen Servern
• Bereitstellung etwaiger Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers im Rahmen des Lizenzerwerbs und im Rahmen der Software-Assurance
• Unterstützung im Software-Assetmanagement wie z.B. Zulieferung aller Aktivierungs-Informationen (Lizenzschlüssel) in elektronischer und maschinenlesbarer Form, aktuelle Dokumentation der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und elektronischer Form
• Beratung zur richtigen Lizenzierungsstrategie und zu diesbezüglichen Optimierungsmöglichkeiten
• Unterstützung des Auftraggebers beim Nachweis einer bestehenden Lizenzierung gegenüber dem Hersteller Microsoft während der Vertragslaufzeit
• Unterstützung des Auftraggebers bei der Verwaltung der Lizenzen.
• Lieferung einer zu dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung aktuellen Microsoft Preisliste (Auflistung aller über den BMI Vertrag zu beziehenden Produkte mit aktuellem Tagespreis).
Mit Beginn des Beitritts zum Rahmenvertrag wird für die bestehenden Lizenzen in Form von Software Assurance (SA) ein Großteil der Leistungen anfallen, die im ersten Jahr insgesamt über den Rahmenvertrag mit dem Auftragnehmer bezogen werden. In den Folgejahren kommen im Rahmen von True-Ups (aktualisierte Lizenzbedarfsmeldung mit der Möglichkeit fehlende Lizenzen nach zu ordern) ggf. weitere Lizenzen inklusive Software Assurance hinzu.
Als Vertragsform ist ein sogenannter Bezugsvertrag vorgesehen. Die während der Vertragslaufzeit bestellten Mengen richten sich ausschließlich nach dem Bedarf des Auftraggebers. Eine Mindestabnahmemenge kann nicht garantiert werden. Höchstabnahmemengen sind in der Leistungsbeschreibung entsprechend festgelegt.
Sofern bei einzelnen Positionen die maximale Abrufmenge aus Punkt „4.3 Auflistung Lizenzbestand zukünftig“ erreicht wird, besteht der Vertrag fort und die übrigen Positionen dürfen weiterhin abgerufen werden, bis jeweils die maximale Abrufmenge erreicht wird oder die Vertragslaufzeit endet.
Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung und der Vertrag endet bei Erreichen der maximalen Gesamtabrufmenge aller Positionen unter Punkt „4.3 Auflistung Lizenzbestand zukünftig“ oder die angegebene Vertragslaufzeit ist erreicht.
Die Möglichkeit des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 GWB weitere Einzelabrufe vor Erreichen der maximalen Abrufmenge zu beauftragen, bleibt unberührt.
Sofern Leistungen des Auftragnehmers einen Beitritt des Auftraggebers zu weiteren BMI Konditionenverträgen voraussetzen, ist der Auftraggeber als Mitwirkungsleistung zu einem solchen Beitritt bereit.
Der Auftraggeber behält sich eine optionale Verlängerung um ein Jahr gemäß den Rahmenvertragsbedingungen des BMI Rahmenvertrages vor. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Verlängerungsoption ausübt, wird er dies spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Fremdnachweis der Eintragung in ein Berufs- bzw. Handelsregister oder vergleichbares Register (bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate). Wenn kein Handelsregistereintrag erfolgt ist, kann eine aktuelle Status-Meldung des Gewerbeamts -beispielsweise ein "Betriebskarteiauszug des Gewerbeamtes" - eingereicht werden. Eine Kopie einer mehr als 12 Monate zurückliegenden Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung ist insofern nicht ausreichend;
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Vordrucke in Ausschreibungsunterlagen)
Voranstehend benannte Nachweise und Erklärungen müssen von jedem Bieter, jedem Mitglied der Bietergemeinschaft, jedem Unterauftragnehmer und jedem Eignung leihenden Unternehmen mit dem Angebot vorgelegt werden.
3. Erklärung einer Bietergemeinschaft (sofern zutreffend) - (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen);
4. Erklärung über Teilleistungen im Falle einer Unterauftragnehmerschaft/Eignungsleihe (sofern zutreffend) - (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen);
Voranstehend benannte Erklärungen/Nachweise müssen, sofern zutreffend, einmal pro Angebot vorgelegt werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie hierzu auch die Ausschreibungsunterlagen. Wenn Teilleistungen durch andere Unternehmen durchgeführt werden sollen oder der Bieter hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, müssen die Unterauftragnehmer/Eignungsleiher, deren Hauptbieter nach der Wertung durch den AG zu den (drei) wirtschaftlichsten Bieter gehört, nach Aufforderung durch den Auftraggeber - innerhalb von 6 Kalendertagen entsprechende Unterlagen über ihre Eignung beim Auftraggeber vorlegen.
1. Bankerklärung (bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate).
Die jeweils zuständige Hausbank soll dem Unternehmen bescheinigen, dass geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen, die schon geraume Zeit bestehen. Beispielsweise können Angaben über das regelmäßige Bedienen von Krediten oder sonstigen Verpflichtungen gemacht werden. Insgesamt soll jedoch bescheinigt werden, dass es sich um geordnete wirtschaftliche Verhältnisse handelt.
2. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über die Umsätze mit
vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen)
3. Fremdnachweis über das Vorliegen einer für die Leistungen der Ausschreibung autorisierten bzw.
zertifizierten Partnerschaft
4. Fremdnachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter durch Zertifikate (oder vergleichbare Nachweise)
5. Eigenerklärung über aktuelle Kenntnis der Lizenzmodelle
6. Eigenerklärung über das Bestehen und die Integration von Prozessen der Qualitätssicherung, auch bei der Abwicklung von Projekten und im Auftragsmanagement integriert in Anlehnung an ITIL-Prozesse
7. Fremdnachweis über die Zertifizierung im Bereich des Qualitätsmanagements (z.B. ISO 9000) oder
Eigennachweis einer momentan in Vorbereitung befindlichen Zertifizierung
8. Eigenerklärung über die Beschäftigung von qualifizierten Vertriebs- (Lizenz-) Spezialisten
9. Eigenerklärung über die Möglichkeit von 10 gleichzeitigen Auftragsannahmen und -bearbeitungen
10. Eigenerklärung Microsoft Large Account Reseller (LAR)
11. Anlage über zusätzliche Software Assurance Benefits
12. Anlage über unentgeltliche Nutzungsrechte der Softwareversionen nach Ablauf des Enterprise Agreements und der Software Assurance durch die IKK Südwest
Voranstehend benannte Nachweise und Erklärungen müssen von jedem Bieter, jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft, jedem Unterauftragnehmer und jedem Eignung leihenden Unternehmen mit dem Angebot vorgelegt werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie hierzu auch die Ausschreibungsunterlagen.
1. Eigenerklärung über mindestens zwei Referenzaufträge, die hinsichtlich der zu erbringenden Leistung vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand sind (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen);
2. Eigenerklärung über zusätzlich mindestens einen Referenzauftrag, der hinsichtlich der zu erbringenden Leistung vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand ist UND der für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden ist (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen);
3. Verpflichtungserklärung eines Unterauftragnehmers oder Eignung leihendes Unternehmen (sofern zutreffend) - (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen);
3. Selbstauskunft eines Unterauftragnehmers oder Eignung leihendes Unternehmen (sofern zutreffend und nur nach Aufforderung) - (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen)
Voranstehend benannte Erklärungen (1. + 2.) müssen ein Mal pro Angebot (ein Mal pro Bieter/Bietergemeinschaft einschließlich der jeweiligen Unterauftragnehmer/Eignung leihenden Unternehmen) vorgelegt werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie hierzu auch die Ausschreibungsunterlagen. Wenn Teilleistungen durch andere Unternehmen durchgeführt werden sollen oder der Bieter hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, müssen die Unterauftragnehmer/Eignungsleiher, deren Hauptbieter nach der Wertung durch den AG zu den (drei) wirtschaftlichsten Bieter gehört, nach Aufforderung durch den Auftraggeber - innerhalb von 6 Kalendertagen entsprechende Unterlagen über ihre Eignung beim Auftraggeber vorlegen.
1. Erklärung gemäß § 3 Abs. 4 STTG (saarländisches Tariftreuegesetz) (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen).
Verpflichtung zur Einhaltung des Saarländischen Tariftreuegesetzes. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU-Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen;
Hinweis: Bitte beachten Sie hierzu auch die Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Auftraggeberin wird eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung über die eventuelle Nachforderung von dem Angebot nicht beigefügten Nachweisen und Erklärungen treffen. Erfolgt eine Nachforderung, müssen die Unterlagen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vorgelegt werden; nach fruchtlosem Fristablauf wird das Angebot zwingend nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
2. Interessierte Wirtschaftsteilnehmer können sich auf der Plattform der Deutschen eVergabe (http://www.deutscheevergabe.de) für das Vergabeverfahren registrieren. Registrierte Bieter werden automatisch über eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen, Antworten auf eingegangene Fragen, sonstige Hinweise und ergänzende Informationen zum Verfahren benachrichtigt. Bieter, die sich nicht registrieren, müssen sich selbstständig über eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen, Antworten auf Bieterfragen, sonstige Hinweise und ergänzende Informationen zum Verfahren informieren.
3. Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe zu stellen (http://www.deutsche-evergabe.de). Hierzu ist eine Registrierung notwendig. Die Kosten für das Vergabeverfahren werden von der Auftraggeberin übernommen. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren sind rechtzeitig im Sinne von § 20 Abs. 3 VgV vor Ende der Frist zur Einreichung der Angebote zu stellen. Die Antworten werden aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung anonymisiert über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe zur Verfügung gestellt. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV eingegangen sind, werden nicht beantwortet. Die Kosten für das Vergabeverfahren werden von der Auftraggeberin übernommen.
4. Die Auftraggeberin behält sich vor, ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für jeden Bieter, der einen Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachtenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.