Architektenleistungen (Objektplanung) für den Neubau einer Bildungswerkstatt für Malstatt in der Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen (Objektplanung) für den Neubau einer Bildungswerkstatt für Malstatt in der Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS)
Auf der "Grünen Insel Kirchberg" wird ein eingeschossiger transparenter Pavillon/Bungalow mit den Außenabmessungen ca. 18x18 m errichtet, der durch seine architektonische Ausführung den größtmöglichen Bezug zu den Außenanlagen zulässt. Es entsteht ein, im Inneren, flexibles Gebäude für vielfältige Lern- und Pädagogikangebote. Hierzu werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gem. § 34 HOAI vergeben.
Vision:
Die Bildungswerkstatt ist ein Gebäude, das auf dem Kirchberggelände der Landeshauptstadt Saarbrücken im Unteren Malstatt errichtet wird. Als Quartiersbildungszentrum wird es Raum bieten, um Kompetenzen im Umgang mit Vielfalt aufzubauen, neue Formen der Kooperation zu entwickeln und innovative Gelegenheiten des Lernens und der Kommunikation zu schaffen.
Die Bildungswerkstatt soll ein Ort werden, an dem neue Konzepte und Erfahrungen geteilt, diskutiert und vermittelt werden in den Bereichen Pädagogik der Vielfalt, Inklusionspädagogik, Migrationspädagogik, Sprachbildung und Mehrsprachigkeit, digitale Bildung, Demokratiebildung, gendersensible Pädagogik. Es soll ein Ort entstehen, an dem Kinder und Erwachsene, Junge und Alte, Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte, mit und ohne Behinderung, unter Anleitung oder selbstorganisiert mit Freude lernen und einander begegnen, an dem sich Fachkräfte fortbilden und an dem neue Netzwerkknoten in der Bildungslandschaft im Stadtteil Malstatt geknüpft werden.
Um die zwischen Verwaltung und Akteuren im Stadtteil entwickelten Ideen weiter auszuarbeiten und durch innovative Ideen zu ergänzen, hat die Werkstattgruppe im November 2018 das „Visionenspiel“ der Baupiloten (www.baupiloten.de) eingesetzt. Bei diesem Planspiel werden verschiedene fachliche und lebensweltliche Expertisen ins Gespräch gebracht. In drei Spielrunden haben die Teilnehmenden pädagogische Ideen entworfen und auf räumliche Konzepte übertragen. Trotz der unterschiedlichen Modellentwürfe zeigten sich übergreifende Charakteristika in allen Gruppen, die die Bildungswerkstatt künftig auszeichnen sollen:
Charakteristika:
Im Mittelpunkt steht das „Sprachelernen mit Herz“. Die Bildungswerkstatt soll eine lebendige, sich wandelnde Organisationsform mit starker Anbindung an Stadtteil, Stadt, Hochschulen, Theater etc. sein (Kooperation, gemeinsame Angebote).
Planerische Vorgaben:
Das Gebäude soll auf dem Kirchberg südlich der Grundschule Wallenbaum entstehen. Die genaue Lage und Anordnung sollen optimal zum bestehenden Freiraum der „Grünen Insel Kirchberg“ gewählt werden.
Die maximale Personenanzahl, auf die das Gebäude ausgelegt werden soll, beträgt 199 Personen (keine Versammlungsstätte).
Auf ökonomische Ausführbarkeit ist zu achten. Kosten für die Erstausstattung mit losem Mobiliar seitens der LHS sind derzeit nicht oder nur teilweise vorgesehen.
Für den Neubau ist eine ökologische Bauweise mittels regenerativer Baustoffe zu prüfen, welche zum einen die Umweltverträglichkeit und Langlebigkeit der verwendeten Materialien und zum anderen einen niedrigen Energiebedarf des Gebäudes begünstigt.
Auf die Fassadengestaltung wird besonderer Wert gelegt.
Die aktuell gültige EnEV ist einzuhalten.
Das Gebäude soll als eingeschossiger, nicht unterkellerter „pavillonartiger“ Baukörper mit ca. 300m² und einem starken Bezug zwischen Innen- und Außenraum geplant werden. Dabei spielen die flexible Raumaufteilung und Nutzungsmöglichkeit die entscheidende Rolle. Das Gebäude soll sich tagsüber zur „Grünen Insel Kirchberg“ öffnen können.
Eine detailliertere Projekt-/Leistungsbeschreibung, auch zum Raumprogramm und zum Standort, ist der Anlage 1 - "Projekt-/Leistungsbeschreibung" zu entnehmen (siehe Vergabeunterlagen).
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden soll. Die Maßnahme muss im IV Quartal 2023 abgeschlossen und abgerechnet sein. Die HU-Bau bzw. ein erster Entwurf muss bis zur Landtagswahl im kommenden Frühjahr (Februar 2022) vorgestellt werden.
Bildungswerkstatt Malstatt,
Grüne Insel Kirchberg,
66115 Saarbrücken,
(siehe Anlage 2 - "Lageplan")
Benötigt werden Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für den Neubau einer Bildungswerkstatt für Malstatt in der Landeshauptstadt Saarbrücken. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
— Lph 1: Grundlagenermittlung,
— Lph 2: Vorplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung,
— Lph 4: Genehmigungsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungen stufenweise zu vergeben:
— Lph 5: Ausführungsplanung,
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation,
— Lph 9: Objektbetreuung.
Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung. Für die Maßnahme sind neben der bereits genannten Projekt-/Leistungsbeschreibung Planunterlagen (Lageplan), eine Perspektive, Vorgaben zum Raumprogramm sowie ein grober Rahmenterminplan vorhanden, welche den Bewerbern auf subreport zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die auf subreport eingestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen werden ggf. denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase (Phase 1) ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes sowie zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch (Phase 2) aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden drei weitere Leistungen europaweit ausgeschrieben:
1. Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für den Neubau einer Bildungswerkstatt für Malstatt in der Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) (Lph 1-6),
2. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 1-8 für den Neubau einer Bildungswerkstatt für Malstatt in der Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) (Lph 1-9),
3. Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI für den Neubau einer Bildungswerkstatt für Malstatt in der Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) (Lph 1-9).
Es ist zulässig, dass sich Bewerber für mehrere dieser Leistungen bewerben. Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Architektenleistungen (Objektplanung)" sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von [Betrag gelöscht] EUR ist derzeit die geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276, ohne KG 600) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die Kostengruppe 300 entfallen dabei rund 1.134.000,00 EUR netto, auf die KG 400 rund [Betrag gelöscht] EUR netto.
Die unter III.1.1) u. III.1.2) geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung (Phase 1) vorzulegen. Dabei sind die weiteren Rahmenbedingungen (z. B. zur Aktualität der Referenzen) für die Wertbarkeit von Referenzen zu allen Kriterien (R-1) bis (R-3) unter III.1.3) zu beachten. Die dort formulierten Rahmenbedingungen sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren (Phase 2) teilzunehmen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktzahl und ist die Bewerberzahl nach der Auswahl anhand der oben beschriebenen Kriterien noch zu hoch, wird die Vergabestelle gemäß § 75 Abs. (6) VgV die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los treffen.
Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Phase 1) zugrunde gelegt:
(R-1): Mindestanforderung, d.h. mind. 1 Referenz ist zu benennen:
Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Referenzen für den NEUBAU einer Betreuungseinrichtung für Kinder oder Jugendliche (z. B. Kindertagesstätte/Kindergarten, Kinder- oder Behindertenbetreuungseinrichtung oder eine Grundschule mit Nachmittagsbetreuung, FGTS) mit einer Summe der Baukosten von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto (Kostengruppe 300 und 400).
Zu erbringen ist mind. 1 wertbare Referenz. Gewertet werden max. 3 wertbare Referenzen mit jeweils 10 Punkten.
Wertung zu (R-1): max. 30 Punkte möglich.
(R-2): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Referenzen für den Neubau eines Gebäudes, das nach den Kriterien des nachhaltigen und insbesondere des ökologischen Bauens (z. B. Passivbauweise) errichtet worden ist. Wertbar sind solche Referenzen, bei denen ein Gesamtkonzept zugrunde gelegt wurde, das mindestens die Bereiche Baukonstruktion/Baumaterialien, Energieerzeugung und Anlagentechnik unter ökologischen Aspekten berücksichtigt hat. Dies ist nachweislich (max. eine halbe DIN-A4 Seite) darzulegen. (Nicht wertbar sind Gebäude, bei denen den Aspekten der Nachhaltigkeit ausschließlich z. B. durch die Aufbringung einer entsprechenden Gebäudedämmung oder z. B. den Einbau einer thermischen Solaranlage, o. ä. Rechnung getragen wurde).
Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit jeweils 4 Punkten.
Wertung zu (R-2): max. 8 Punkte möglich.
(R-3): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten für öffentliche Auftraggeber (gem. § 99 GWB).
Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit jeweils 2 Punkten.
Wertung zu (R-3): max. 4 Punkte möglich.
Insgesamt können max. 42 Punkte erreicht werden.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe auch III.2.1) Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei Bewerbergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG; Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Formblätter von den Mitbewerbern (einschließlich Nachunternehmern) ebenfalls auszufüllen. Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bewerbergemeinschaft/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
1) Allgemeine Angaben zum Bewerber/zur BG gemäß Formblatt; es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder von Mitgliedern einer BG zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können.
2) Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen.
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen.
4) Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV; namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall zum Stichtag 01.01.2021, gegliedert in Projektleiter, Stellvertreter des Projektleiters, Bauleiter und Projektingenieure unter Angabe der von ihnen bearbeitenden Teilleistungen; für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter ist mit der Bewerbung ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, o. ä.) vorzulegen.
5) Angaben über die beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags.
6) Eigenerklärung der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Weiterbeauftragung, die Leistungen der Leistungsphasen 5-9 (siehe II.2.4)) zu erbringen.
7) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer-und Dienstleistungsaufträgen.
Die folgenden Angaben sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG bzw. Nachunternehmern.
1) Eigenerklärung, dass aktuell keine Steuerschulden bestehen.
2) Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sonstige Schäden. Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird.
Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung: Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden). Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.
s.o.
Zum Nachweis der techn. Leistungsfähigkeit sind die unter II.2.9) bezeichneten Referenzen vom Bewerber/der BG vorzulegen. Die Angaben zu den Referenzen sind in die zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) einzutragen. Darüber hinausgehendes Material (Planunterlagen, graphische Darstellungen, Broschüren, Referenzblätter, o. ä.) ist nicht erforderlich und wird nicht gewertet.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit der Referenzen zu (R-1) bis (R-3):
— Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den FB abgefragten Angaben,
— Bearbeitung mind. der Lph 2-4 oder mind. der Lph 5-8 gem. § 34 HOAI im Zeitraum von Januar 2014 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Veröffentlichung, d. h. es müssen mind. die Lph 2-4 oder mind. die Lph 5-8 vollständig in dem Zeitraum bearbeitet, d. h. begonnen und abgeschlossen worden sein.
Die Nennung von mindestens 1 wertbaren Referenz zu der Kategorie (R-1) ist Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am weiteren Verfahren.
Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenzen zu den unter (R-1) bis (R-3) genannten Kriterien jeweils gewertet werden sollen. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen dann nicht in die Wertung ein. Eine Referenz, die z.B. für das Kriterium (R-1) benannt wird, kann auch für die Kriterien (R-2) bis (R-3) genannt werden, wenn diese Rahmenbedingungen auf sie zutreffen. Die geforderten Referenzen sind unter Punkt II.2.9) aufgeführt.
s.o.
Qualifikationsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt/Beratender Ingenieur (Kammermitgliedschaft);
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist.
Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbewerber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben.
BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zutragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
3) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/ Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bewerber/Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.
4) Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Wenn der AG Verhandlungen führt, wird jeder Bieter zu einem Vergabegespräch eingeladen. Wenn der Auftraggeber Vergabegespräche führt, behält er sich aufgrund der derzeit noch bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln vor, die ggf. zu führenden Vergabegespräche per Videokonferenz durchzuführen.
5) Die Lph 9 – Objektbetreuung ist in der Laufzeit unter II.2.7) nicht enthalten.
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.