Belieferung von ökologischer elektrischer Energie für die Liegenschaften der Stadt Homburg und weiteren Teilnehmern
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.homburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Belieferung von ökologischer elektrischer Energie für die Liegenschaften der Stadt Homburg und weiteren Teilnehmern
Belieferung von ökologischer elektrischer Energie für die Liegenschaften der Stadt Homburg und weiteren Teilnehmern mittels Auktion.
Strom-Gebäude
Die Ausschreibung umfasst insgesamt 2 Lose – aufgeteilt in Gebäude und Straßenbeleuchtung. Jedes Los wird
im Vergabeportal einzeln auktioniert. Die Abgabe der Angebote war für beide Lose möglich.
Los 1: 133 Lieferstellen mit insgesamt ca. 1,6 GWh Strom pro Jahr, die zusammen angeboten und abgeschlossen werden sollen.
Los 2: 125 mit insgesamt ca. 2,4 GWh Strom pro Jahr, die zusammen angeboten und abgeschlossen werden sollen.
Strom-Straßenbeleuchtung
Die Ausschreibung umfasst insgesamt 2 Lose – aufgeteilt in Gebäude und Straßenbeleuchtung. Jedes Los wird
im Vergabeportal einzeln auktioniert. Die Abgabe der Angebote war für beide Lose möglich.
Los 1: 133 Lieferstellen mit insgesamt ca. 1,6 GWh Strom pro Jahr, die zusammen angeboten und abgeschlossen werden sollen.
Los 2: 125 mit insgesamt ca. 2,4 GWh Strom pro Jahr, die zusammen angeboten und abgeschlossen werden sollen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strom-Gebäude
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strom-Straßenbeleuchtung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]