Architektenleistungen (Objektplanung) für den Neubau eines Bildungscampus (Gebundene Ganztagesgrundschule und Kindertagesstätte) in der nördlichen Innenstadt der Mittelstadt Völklingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Völklingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen (Objektplanung) für den Neubau eines Bildungscampus (Gebundene Ganztagesgrundschule und Kindertagesstätte) in der nördlichen Innenstadt der Mittelstadt Völklingen
Die Mittelstadt Völklingen beabsichtigt derzeit den Neubau eines Bildungscampus (4-zügige gebundene Ganztagesgrundschule und 6-gruppige Kindertagesstätte) in der nördlichen Innenstadt, um den zukünftigen Bedarf an Bildungs- und Betreuungsplätzen decken zu können. Hierzu werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gem. § 34 HOAI vergeben.
Die Stellung der beiden Neubauten soll dem zu beauftragten Architekten überlassen werden. Für die neuen Gebäude sind die Aspekte der Wirtschaftlichkeit, der Funktionalität und der Nachhaltigkeit von besonderer Bedeutung. Ferner ist in Bezug auf die zu planenden Neubauten und deren Nutzung die Berücksichtigung etwaiger Synergieeffekte erwünscht (u.a. in Bezug auf die Nutzung der Außenanlage).
Ganztagesgrundschule:
Die gesamte Brutto-Grundfläche des 4-zügigen Schulgebäudes beträgt ca. 7.647 qm. Das Gebäude beinhaltet einen Verwaltungsbereich, einen arbeitstechnischen Bereich mit Küche und Mensa, einen Sportbereich mit zwei Turnhallen für Grundschulen, vier Lernbereichen und einem Technikbereich. Eine detailliertere Projektbeschreibung, insbesondere auch zu den Lernbereichen und dessen Bausteinen, ist der Anlage 1 – "Projektbeschreibung" zu entnehmen. Ferner liegt für den Neubau der Ganztagesgrundschule ein Raumprogramm vor (siehe Anlage 2 – "Raumprogramm GGTS").
Kindertagesstätte:
Von den vorgesehenen 6 Gruppen sollen voraussichtlich 2 Krippengruppen mit Wickel-, Sanitär- und Schlafbereichen für jeweils 11 Kinder sowie 4 Regelgruppen mit Garderoben-, Förder- und Lehrmittelräumen für jeweils 23 Kinder geschaffen werden. Neben den Krippen- und Regelgruppen beinhaltet das Gebäude einen Verwaltungsbereich, einen arbeitstechnischen Bereich mit Küche und Speiseraum, einen Bewegungsbereich sowie einen Technikbereich. Insgesamt ist ein Flächenbedarf von ca. 1.191 qm BGF erforderlich. Die Raumgrößen und -anforderungen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Raumprogramm des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes (siehe Anlage 3 – "Raumprogramm KiTa").
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden soll. Die Maßnahme muss bis Ende 2025 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Die gesamte Planung ist als Gebäudedatenmodellierung umzusetzen. Die Basis bildet ein 3D-Modell aus attributierten Bauteilen – also die Kombination von 3D-Geometrie mit alphanumerischer Information. Gebäude- und Infrastrukturen werden geplant, modelliert und visualisiert. Die Dokumentation und Analyse des Bauvorhabens erfolgt über das BIM-Modell.
Am Nordring,
66333 Völklingen (siehe Anlage 4 – "Luftbild/Lageplan")
Benötigt werden Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für den Neubau eines Bildungscampus (Gebundene Ganztagesgrundschule und Kindertagesstätte) in der nördlichen Innenstadt der Mittelstadt Völklingen. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
— Lph 1: Grundlagenermittlung,
— Lph 2: Vorplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung,
— Lph 4: Genehmigungsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungen stufenweise zu vergeben:
— Lph 5: Ausführungsplanung,
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation,
— Lph 9: Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung. Für die genannte Maßnahme sind eine Projektbeschreibung, ein Luftbild/Lageplan sowie Vorgaben zum Raumprogramm vorhanden, welche den Bewerbern auf subreport zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die auf subreport eingestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen werden ggf. denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase (Phase 1) ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes sowie zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch (Phase 2) aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden 4 weitere Leistungen europaweit ausgeschrieben:
1. Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für den Neubau eines Bildungscampus (Gebundene Ganztagesgrundschule und Kindertagesstätte) (Lph 1-6),
2. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 1-3, 7+8 (HLKS) für den Neubau eines Bildungscampus (Gebundene Ganztagesgrundschule und Kindertagesstätte) (Lph 1-9),
3. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 4-6 (ELT) für den Neubau eines Bildungscampus (Gebundene Ganztagesgrundschule und Kindertagesstätte) (Lph 1-9),
4. Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI für den Neubau eines Bildungscampus (Gebundene Ganztagesgrundschule und Kindertagesstätte) (Lph 1-9).
Es ist zulässig, dass sich Bewerber für mehrere dieser Leistungen bewerben. Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Architektenleistungen (Objektplanung)" sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von [Betrag gelöscht] EUR (gerundet) ist derzeit die geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten, für den Neubau der Ganztagesgrundschule und den Neubau der Kindertagesstätte. Auf die Kostengruppe 300 + 400 der Ganztagesgrundschule entfallen dabei ca. [Betrag gelöscht] EUR netto, auf die KG 300 + 400 der Kindertagesstätte ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Die unter III.1.1) u. III.1.2) geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung (Phase 1) vorzulegen. Dabei sind die weiteren Rahmenbedingungen (z. B. zur Aktualität der Referenzen) für die Wertbarkeit von Referenzen zu allen Kriterien (R-1) bis (R-4) unter III.1.3) zu beachten. Die dort formulierten Rahmenbedingungen sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren (Phase 2) teilzunehmen.
Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Phase 1) zugrunde gelegt:
(R-1): Mindestanforderung, d.h. mind. 1 Referenz ist zu benennen:
Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Referenzen für den NEUBAU einer Betreuungseinrichtung für Kinder oder Jugendliche (z. B. Kindertagesstätte/Kindergarten, Kinder- oder Behindertenbetreuungseinrichtung oder eine Grundschule mit Nachmittagsbetreuung, FGTS) mit einer Summe der Baukosten von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto (Kostengruppe 300 und 400).
Zu erbringen ist mind. 1 wertbare Referenz. Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit jeweils 10 Punkten.
Wertung zu (R-1): max. 20 Punkte möglich.
(R-2): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Referenzen für den Neubau eines Gebäudes, das in Holzmassivbauweise errichtet worden ist.
Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit jeweils 5 Punkten.
Wertung zu (R-2): max. 10 Punkte möglich.
(R-3): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Referenzen für den Neubau eines Gebäudes, das nach den Kriterien des nachhaltigen und insbesondere des ökologischen Bauens (z. B. Passivbauweise) errichtet worden ist. Wertbar sind solche Referenzen, bei denen ein Gesamtkonzept zugrunde gelegt wurde, das mindestens die Bereiche Baukonstruktion/Baumaterialien, Energieerzeugung und Anlagentechnik unter ökologischen Aspekten berücksichtigt hat. Dies ist nachweislich (max. eine halbe DIN-A4 Seite) darzulegen. (Nicht wertbar sind Gebäude, bei denen den Aspekten der Nachhaltigkeit ausschließlich z. B. durch die Aufbringung einer entsprechenden Gebäudedämmung oder z. B. den Einbau einer thermischen Solaranlage, o. ä. Rechnung getragen wurde).
Gewertet werden max. 1 wertbare Referenzen mit 4 Punkten.
Wertung zu (R-3): max. 4 Punkte möglich.
(R-4): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit Projekten, bei denen die Planung als Gebäudedatenmodellierung (3D-Modell) umgesetzt wurde.
Gewertet werden max. 1 wertbare Referenzen mit 4 Punkten.
Wertung zu (R-4): max. 4 Punkte möglich.
Insgesamt können max. 38 Punkte erreicht werden.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe auch III.2.1) Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei Bewerbergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG; Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Formblätter von den Mitbewerbern (einschließlich Nachunternehmern) ebenfalls auszufüllen. Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bewerbergemeinschaft/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
1) Allgemeine Angaben zum Bewerber/zur BG gemäß Formblatt; es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder von Mitgliedern einer BG zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können.
2) Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen.
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen.
4) Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV; namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall zum Stichtag 01.01.2021, gegliedert in Projektleiter, Stellvertreter des Projektleiters, Bauleiter und Projektingenieure unter Angabe der von ihnen bearbeitenden Teilleistungen; für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter ist mit der Bewerbung ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, o. ä.) vorzulegen.
5) Angaben über die beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags.
6) Eigenerklärung der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Weiterbeauftragung, die Leistungen der Leistungsphasen 5-9 (siehe II.2.4)) zu erbringen.
7) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer-und Dienstleistungsaufträgen.
Die folgenden Angaben sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG bzw. Nachunternehmern.
1) Eigenerklärung, dass aktuell keine Steuerschulden bestehen.
2) Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sonstige Schäden. Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird.
Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung: Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden). Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.
s.o.
Zum Nachweis der techn. Leistungsfähigkeit sind die unter II.2.9) bezeichneten Referenzen vom Bewerber/der BG vorzulegen. Die Angaben zu den Referenzen sind in die zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) einzutragen. Darüber hinausgehendes Material (Planunterlagen, graphische Darstellungen, Broschüren, Referenzblätter, o. ä.) ist nicht erforderlich und wird nicht gewertet.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit der Referenzen zu (R-1) bis (R-4):
— Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den FB abgefragten Angaben,
— Bearbeitung mind. der Lph 2-4 oder mind. der Lph 5-8 gem. § 34 HOAI im Zeitraum von Januar 2013 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Veröffentlichung, d. h. es müssen mind. die Lph 2-4 oder mind. die Lph 5-8 vollständig in dem Zeitraum bearbeitet, d. h. begonnen und abgeschlossen worden sein.
Die Nennung von mindestens 1 wertbaren Referenz zu der Kategorie (R-1) ist Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am weiteren Verfahren.
Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenzen zu den unter (R-1) bis (R-4) genannten Kriterien jeweils gewertet werden sollen. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen dann nicht in die Wertung ein. Eine Referenz, die z.B. für das Kriterium (R-1) benannt wird, kann auch für die Kriterien (R-2) bis (R-4) genannt werden, wenn diese Rahmenbedingungen auf sie zutreffen. Die geforderten Referenzen sind unter Punkt II.2.9) aufgeführt.
s.o.
Qualifikationsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt/Beratender Ingenieur (Kammermitgliedschaft);
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist.
Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbewerber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben.
BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zutragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
3) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/ Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bewerber/Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.
4) Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Wenn der AG Verhandlungen führt, wird jeder Bieter zu einem Vergabegespräch eingeladen. Wenn der Auftraggeber Vergabegespräche führt, behält er sich aufgrund der derzeit noch bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln vor, die ggf. zu führenden Vergabegespräche per Videokonferenz durchzuführen.
5) Die Lph 9 – Objektbetreuung ist in der Laufzeit unter II.2.7) nicht enthalten.
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.