Knappschaft Klinikum Saar GmbH - Ausschreibung Personaldienstleister - Offenes Verfahren gem. §§ 14, 15 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: KKS2021-PD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Püttlingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66346
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kksaar.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45699
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rechtsanwalt-buttler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Knappschaft Klinikum Saar GmbH - Ausschreibung Personaldienstleister - Offenes Verfahren gem. §§ 14, 15 VgV
Die Knappschaftsklinikum Saar GmbH (Auftraggeberin) vergibt im Rahmen des hiesigen Vergabeverfahrens Leistungen eines Personaldienstleisters. Leistungsgegenstand ist insbesondere die Vermittlung von ärztlichem Personal, sowie von Mitarbeitern eines Krankenhauses in den Bereichen der Verwaltung und Pflege gegen Erfolgsprämie. Hierzu avisiert die Auftraggeberin den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern gem. § 21 VgV.
Knappschaftsklinikum Saar GmbH In der Humes 35 66346 Püttlingen, Knappschaftsklinikum Saar GmbH - Klinik Sulzbach An der Klinik 10 66280 Sulzbach
A. Leistungsgegenstand
Die Knappschaftsklinikum Saar GmbH (Auftraggeberin) vergibt im Rahmen des hiesigen Vergabeverfahrens Leistungen eines Personaldienstleisters. Leistungsgegenstand ist insbesondere die Vermittlung von ärztlichem Personal, sowie von Mitarbeitern eines Krankenhauses in den Bereichen der Verwaltung und Pflege gegen Erfolgsprämie. Hierzu avisiert die Auftraggeberin den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern gem. § 21 VgV.
Der Auftraggeberin sind je Stellenbesetzungsbedarf (Suchauftrag) grundsätzlich drei Stellenprofile zu übermitteln. Die späteste Rückmeldefrist, d.h. Übermittlung von Bewerberprofilen, beträgt 14 Tage ab Zugang des Suchauftrags beim Rahmenvertragspartner (Einzelauftrag). Der Auftragnehmer hat insbesondere die folgenden Teilleistungen zu erbringen:
- Übermittlung von Qualifikationsprofilen bzw. Bewerbungsunterlagen geeigneter Kandidaten
(m/w/d) an die Auftraggeberin;
- Koordinierung der Bewerbungstermine bei der Auftraggeberin;
- Bei Bedarf Teilnahme des vertraglich zugesicherten Ansprechpartners des Rahmenvertragspartners an den Bewerbungsgesprächen
- Besprechung des Vertragsangebotes mit den jeweiligen Kandidaten (z.B. zu Kündigungsfristen, Gehaltsvorstellungen)
Die vom Rahmenvertragspartner an die Auftraggeberin heranzutragenden Bewerberprofile bestehen aus mindestens den nachfolgend benannten Unterlagen:
- Lebenslauf
- Arbeitszeugnisse
- Nachweis der Berufs- bzw. Hochschulabschlüsse
- Stellenrelevante Zertifikate
- Kündigungsfrist/Verfügbarkeit
B. Ablauf des Vermittlungsvorganges
Der Ablauf des Vermittlungsvorganges richtet sich zunächst nach der Rangfolge in dem hiesigen Vergabeverfahren. Rahmenvertragspartner werden diejenigen Bieter, welche die 5 wirtschaftlichsten Angebote eingereicht haben. Mithin wird eine Reihenfolge der 5 wirtschaftlichsten Angebote gebildet (Platzierung 1-5). Anhand dieser Reihenfolge erfolgt der jeweilige Einzelabruf.
C. Vertragslaufzeit
Vertragsbeginn ist der 01.01.2022. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Rahmenvertrag endet damit spätestens am 31.12.2025. Verlängerungsoptionen bestehen hingegen nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, § 45 VgV
a) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung.
Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit, § 46 VgV
a) Vorlage von mindestens 5 Unternehmensreferenzen, die mit der hiesigen Leistung vergleichbar sind.
Die Referenzen müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Sämtliche Referenzleistungen müssen innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein. Der Zeitraum wird vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist zurückgerechnet.
- Es müssen mindestens fünf Referenzen vorgelegt werden, die die Vermittlung von Personal in einem Krankenhaus zum Gegenstand hatten .
- Mindestens drei der fünf Unternehmensreferenzen müssen die Vermittlung von ärztlichem Personal zum Gegenstand gehabt haben.
Die Referenzen dienen im Rahmen des Nachweises der Eignung als Ausschlusskriterium.
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass er mindestens auf zwei Mitarbeiter im Auftragsfall zurückgreifen kann.
Einen Hinweis auf eine etwaige Präqualifizierung eines Bieters/Mitglied einer Bietergemeinschaft/Nachunternehmer kann die Vorlage der geforderten Nachweise und Erklärungen nur insoweit ersetzen, soweit sich diese decken.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bietergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bieter bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot muss bestehen aus:
Anlage - Angebotsschreiben
Anlage - Unternehmensreferenzen
Anlage - Angabe zu den technischen Fachkräften
Anlage - Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufs- und Haftpflichtversicherung
Anlage - ausgefülltes Preisblatt
Anlage - Betreuungskonzept (selbst zu erstellen)
Anlage - Referenzen der verantwortlichen Personen
Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123 und 124 GWB)
Formular 522 - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Formular 531 EU - Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung (sofern einschlägig)
Formular 532 EU - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (sofern einschlägig)
Formular 533 EU - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (sofern einschlägig)
Anlage - Verpflichtungserklärung zum STTG
Zuschlagskriterien:
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote ist zu 60 % der Wertungspreis gemäß Preisblatt und zu 40 % die Qualität der Leistung maßgeblich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RYY0R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de