Beschaffung ERP-System

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung ERP-System

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber beabsichtigt, seine IT-Systemlandschaft zu konsolidieren und seine Verwaltungsprozesse durch ein einheitliches ERP-System zu unterlegen. Die bisherige heterogene Systemlandschaft ist so weit wie möglich in das neue ERP-System zu integrieren. Die Ausgestaltung der Prozesse im ERP-System hat sich an Standardprozessen des Softwareherstellers zu orientieren, um die Betriebskosten und Risiken für den Auftraggeber so gering wie möglich zu halten. Der Auftragnehmer nimmt die Systemlandschaft und die Prozesse in Betrieb, entwickelt und implementiert diese sowie das gemeinsam entwickelte Berechtigungskonzept in der ERP-Umgebung, koordiniert die Migration und organisiert final den Go Live der ERP-Systemlandschaften. Der Auftragnehmer verantwortet ebenfalls den Betrieb der Hardware. Beinhaltet ist der aktive Wissenstransfer durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber, die Testkoordination und die Lizenzbetreuung in Bezug auf die Systemlandschaft.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Saarbrücken

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer hat insbesondere folgende Pflichten bei der Einführung des ERP-Systems zu erfüllen:

Projektplanung und -betreuung: Projektmanagement und -Methodik, Projektgrobplanung, Definition Meilensteine, Projektsteuerung, Projektkoordination, Partnerbetreuung, Abstimmung, Planung und Steuerung interner und externer Kapazitäten, Zuordnung von Verantwortlichkeiten; Planung der Systemlandschaft: Planung der Systemarchitektur, Einbindung des ERP-Systems in die Systemwelt des Auftraggebers, Schnittstellen, Sicherheitskonzept, Sizing; Bereitstellung und Betrieb der Systemlandschaft: Bereitstellung des Rechenzentrums, Infrastruktur – Housing, Anbindung an Auftraggeber-Infrastruktur, Konzept der Inbetriebnahme, Betrieb – Hosting, Support und Service Level Agreements, Betreuung und Pflege des Systems mit dem Hersteller der Software, Upgrade Betreuung, Backup, Archivierung; Lizenzbetreuung: Lizenzkonzept, Lizenzbeschaffung, Lizenzbetreung; Implementierung: Konzeption der Prozesse, Agile Gestaltung und Einführung der Prozesse, Testkoordination Schulungskonzept, Schulungsdurchführung – „Train the trainer and Usertraining“, Dokumentation, technischer Wissenstransfer, Migrationsbetreuung, Go Live Koordination, Betreuung der Hyper Care-Phase; Gestaltung und Durchführung des Supports: Supportkonzept, First Level Support, Second Level Support, Third Level Support; Wissenstransfer, Übergabe der finalen und abgenommenen Dokumentation, geplante Erweiterungsmaßnahmen des ERP-Systems, Übergabe von Betreuungstätigkeiten, Betreuung und Service in Bezug auf die Systemlandschaft.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 178-430119
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu Abschnitt III.1) „Teilnahmebedingungen“:

1. Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einzureichen.

2. Sämtliche im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.

Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.

3. Zur Bewerbergemeinschaft, vgl. Abschnitt I Ziffer 3 des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe." 4. Zu Unterauftragnehmern, vgl. Abschnitt I Ziffer 4 des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe."

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/09/2021