Beschaffung ERP-System
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung ERP-System
Der Auftraggeber beabsichtigt, seine IT-Systemlandschaft zu konsolidieren und seine Verwaltungsprozesse durch ein einheitliches ERP-System zu unterlegen. Die bisherige heterogene Systemlandschaft ist so weit wie möglich in das neue ERP-System zu integrieren. Die Ausgestaltung der Prozesse im ERP-System hat sich an Standardprozessen des Softwareherstellers zu orientieren, um die Betriebskosten und Risiken für den Auftraggeber so gering wie möglich zu halten. Der Auftragnehmer nimmt die Systemlandschaft und die Prozesse in Betrieb, entwickelt und implementiert diese sowie das gemeinsam entwickelte Berechtigungskonzept in der ERP-Umgebung, koordiniert die Migration und organisiert final den Go Live der ERP-Systemlandschaften. Der Auftragnehmer verantwortet ebenfalls den Betrieb der Hardware. Beinhaltet ist der aktive Wissenstransfer durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber, die Testkoordination und die Lizenzbetreuung in Bezug auf die Systemlandschaft.
Saarbrücken
Der Auftragnehmer hat insbesondere folgende Pflichten bei der Einführung des ERP-Systems zu erfüllen:
Projektplanung und -betreuung: Projektmanagement und -Methodik, Projektgrobplanung, Definition Meilensteine, Projektsteuerung, Projektkoordination, Partnerbetreuung, Abstimmung, Planung und Steuerung interner und externer Kapazitäten, Zuordnung von Verantwortlichkeiten; Planung der Systemlandschaft: Planung der Systemarchitektur, Einbindung des ERP-Systems in die Systemwelt des Auftraggebers, Schnittstellen, Sicherheitskonzept, Sizing; Bereitstellung und Betrieb der Systemlandschaft: Bereitstellung des Rechenzentrums, Infrastruktur – Housing, Anbindung an Auftraggeber-Infrastruktur, Konzept der Inbetriebnahme, Betrieb – Hosting, Support und Service Level Agreements, Betreuung und Pflege des Systems mit dem Hersteller der Software, Upgrade Betreuung, Backup, Archivierung; Lizenzbetreuung: Lizenzkonzept, Lizenzbeschaffung, Lizenzbetreung; Implementierung: Konzeption der Prozesse, Agile Gestaltung und Einführung der Prozesse, Testkoordination Schulungskonzept, Schulungsdurchführung – „Train the trainer and Usertraining“, Dokumentation, technischer Wissenstransfer, Migrationsbetreuung, Go Live Koordination, Betreuung der Hyper Care-Phase; Gestaltung und Durchführung des Supports: Supportkonzept, First Level Support, Second Level Support, Third Level Support; Wissenstransfer, Übergabe der finalen und abgenommenen Dokumentation, geplante Erweiterungsmaßnahmen des ERP-Systems, Übergabe von Betreuungstätigkeiten, Betreuung und Service in Bezug auf die Systemlandschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Abschnitt III.1) „Teilnahmebedingungen“:
1. Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einzureichen.
2. Sämtliche im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
3. Zur Bewerbergemeinschaft, vgl. Abschnitt I Ziffer 3 des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe." 4. Zu Unterauftragnehmern, vgl. Abschnitt I Ziffer 4 des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]