Lieferung und Wartung einer biplanen Angiographieanlage Referenznummer der Bekanntmachung: KKS2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Püttlingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66346
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kksaar.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Wartung einer biplanen Angiographieanlage
Gegenstand der Ausschreibung sind Lieferung, Installation und Wartung einer biplanen Angiographieanlage. Es ist ein Neugerät zu liefern. Der Einsatz des Systems erfolgt schwerpunktmäßig in der (Neuro-)Radiologie.
Die Inbetriebnahme hat zwingend bis zum 15.10.2021 zu erfolgen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Lieferung, Installation und Wartung einer biplanen Angiographieanlage. Es ist ein Neugerät zu liefern.
Beschafft werden soll eine zwei-Ebenen-Angiographieanlage der neusten Generation für den schwerpunktmäßigen Einsatz in der Neuroradiologie (z.B. intrakranielles Coiling, Thrombektomien und Embolisationen), Onkologie (z.B. Embolisation von Prostata, Uterus und Leber), Gefäßdiagnostik- und Therapie (z.B. Becken-Bein-Angiographien, Arm-Angiographien, Aorten Aneurysma Behandlungen, Phlebographien, CO2-Angiographien) sowie weiterer radiologischer Interventionen wie z.B. Gallengangauslassungen. Einzelheiten zu den geforderten technischen Spezifikationen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Die Inbetriebnahme hat zwingend bis zum 15.10.2021 zu erfolgen.
Im Leistungsverzeichnis werden neben dem vom Bieter angebotenen Grundgerät noch ergänzende Optionen abgefragt (z.B. kippbarer Tisch). Ein bieterseitiger Anspruch auf Abruf dieser Optionen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Vor dem Hintergrund des Ausfalls der derzeit vorhandenen Angiographieanlage ist die Beschaffung im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens zwingend erforderlich, um eine adäquate Versorgungsmöglichkeit sicherzustellen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Siemens Healthcare GmbH
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter den Abschnitten II.1.7) und V.2.4) ausgewiesene Betrag ist ein fiktiver Wert. Eine Veröffentlichung der tatsächlichen Beträge würde gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden.
Demnach ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet die tatsächlichen Beträge zu veröffentlichen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RYYC2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de