Aufholen - integrative und additive Förderangebote Referenznummer der Bekanntmachung: Z2108X
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 132-351305)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC Saarland
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bildung.saarland.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Aufholen - integrative und additive Förderangebote
Um Kinder, Jugendliche und Familien in der aktuellen Situation und auch nach der Pandemie zu unterstützen, hat das Bundeskabinett Maßnahmen für das "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.
In Umsetzung dessen ist vorliegend durch das Ministerium für Bildung und Kultur beabsichtigt, integrative und additive Förderangebote für Schülerinnen und Schüler an allen Schulen im Saarland zur Verfügung zu stellen. Hierfür werden Rahmenvertragspartner gesucht, die selbst, beziehungsweise durch Einbindung weiterer nachgelagerter Partner ("Subpartner"), entsprechende Angebote bereitstellen können.
Gleichwohl entscheiden die einzelnen Schulen individuell ob, und in welcher Form und für welchen Zeitraum sie von diesem rahmenvertraglichen Angebot Gebrauch machen; es besteht keine Verpflichtung zum Abruf aus diesem Rahmenvertrag. Hierfür haben sich die Schulen an das ihnen vom Ministerium für Bildung und Kultur zugewiesene Budget zu halten. Insofern kann durch das Ministerium für Bildung und Kultur gegenüber dem Rahmenvertragspartner kein Abruf dem Grunde nach oder der Höhe nach garantiert werden. Eine Vergütung erfolgt nur für durch die Schulen tatsächlich aus dem angebotenen Stundenkontingent abgerufene Stunden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
31.10.2021
28.01.2022
Qualitative, quantitative und weitere Teilnahmebedingungen sind vom Bieter kumulativ zu erfüllen.
Abweichend hiervon ist die Einbindung von Soloselbstständigen (einzelne Personen, die keine eigenen Mitarbeiter beschäftigen, und ihre Dienstleistungen weisungsunabhängig und nicht in persönlicher Abhängigkeit, erbringen) als Subpartner zugelassen, wenn ihr Tätigkeitsschwerpunkt im Sinne der Leistungsbeschreibung (insbesondere Absatz "Gegenstand, Ziel") einschlägig ist, die folgenden Nummern 4.1 bis 4.3 gelten nicht.
4.1. Qualitative Teilnahmebedingungen
Alle Bieter müssen Erfahrung in der Kooperation mit Schulen oder Erfahrung im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere im Bildungsbereich, haben sowie mindestens eine der folgenden qualitativen Teilnahmebedingungen erfüllen:
- im Schuljahr 2020/2021 aktiver Träger mindestens einer Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) im Saarland
- ein Landkreis im Saarland bzw. der Regionalverband Saarbrücken
- eine Kommune im Saarland
- als gemeinnützig im Sinne von § 52 AO anerkannt
- Bildungsträger mit staatlicher Anerkennung gemäß Saarländischem Weiterbildungsförderungsgesetz
- ein kommerzieller Nachhilfeanbieter, der ein Qualitätsmanagementsystem anwendet
- ein kommunaler Spitzenverband im Saarland
- ein kirchlicher Träger, bzw. eine in kirchlicher Trägerschaft befindliche Einrichtung
sein.
Quantitative Teilnahmebedingungen
- Alle Bieter müssen mindestens ein Stundenkontingent von 5.000 Unterrichtseinheiten im Halbjahr durchführen können (durch eigene Kräfte oder bspw. in Kooperation mit Subpartnern) und anbieten
Weitere Teilnahmebedingungen
- Alle Bieter müssen bereit sein, die Anforderungen der Leistungsbeschreibung zur Einbindung von Subpartnern zu erfüllen, insbesondere zur Einbeziehung von Subpartnern auf Verlangen von Schulen, zur gebündelten Abrechnung gegenüber dem Ministerium für Bildung und Kultur, sowie zur Weiterleitung geschuldeter Mittel an Subpartner
Hinweis für Akteure, die eine/mehrere der Teilnahmebedingungen unter Nr. 4.2 oder 4.3 nicht erfüllen:
Gemäß Leistungsbeschreibung ist vorgesehen, dass Akteure, die eine/mehrere der Teilnahmebedingungen unter Nr. 4.2 oder 4.3 nicht erfüllen, auf Verlangen von Schulen als Subpartner durch den Rahmenvertragspartner eingesetzt werden können. Sie können außerhalb dieses Verfahrens Ihr Interesse an der Einbindung als Subpartner unter Angabe
- möglicher Förderangebote
- ihrer Kapazitäten (Unterrichtsstunden je Halbjahr)
- und eventueller örtlicher Einsatzgebiete
beim Ministerium für Bildung und Kultur via eMail an [gelöscht] bekunden. Das Ministerium für Bildung und Kultur wird diese Informationen nach Abschluss des Verfahrens an die Rahmenvertragspartner, die Schulen, sowie an potenziell interessierte Honorarkräfte weiterleiten. Das Ministerium für Bildung und Kultur übernimmt zu diesem Verfahrensstand keine Gewähr für die Geeignetheit oder für die Erfüllung der oben genannten Teilnahmebedingungen der gelisteten Akteure, die Prüfung der Voraussetzungen gemäß Leistungsbeschreibung für die Akteure obliegt dem Rahmenver-tragspartner.
Eine eventuelle Auswahlentscheidung obliegt ausschließlich den Schulen.
Qualitative, quantitative und weitere Teilnahmebedingungen sind vom Bieter kumulativ zu erfüllen.
Abweichend hiervon ist die Einbindung von Soloselbstständigen (einzelne Personen, die keine eigenen Mitarbeiter beschäftigen, und ihre Dienstleistungen weisungsunabhängig und nicht in persönlicher Abhängigkeit, erbringen) als Subpartner zugelassen, wenn ihr Tätigkeitsschwerpunkt im Sinne der Leistungsbeschreibung (insbesondere Absatz "Gegenstand, Ziel") einschlägig ist, die folgenden Nummern 4.1 bis 4.3 gelten nicht.
4.1. Qualitative Teilnahmebedingungen
Alle Bieter müssen Erfahrung in der Kooperation mit Schulen oder Erfahrung im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere im Bildungsbereich, haben sowie mindestens eine der folgenden qualitativen Teilnahmebedingungen erfüllen:
- im Schuljahr 2020/2021 aktiver Träger mindestens einer Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) im Saarland
- ein Landkreis im Saarland bzw. der Regionalverband Saarbrücken
- eine Kommune im Saarland
- als gemeinnützig im Sinne von § 52 AO anerkannt
- Bildungsträger mit staatlicher Anerkennung gemäß Saarländischem Weiterbildungsförderungsgesetz
- ein kommerzieller Nachhilfeanbieter, der ein Qualitätsmanagementsystem anwendet
- ein kommunaler Spitzenverband im Saarland
- ein kirchlicher Träger, bzw. eine in kirchlicher Trägerschaft befindliche Einrichtung
sein.
4.2. Quantitative Teilnahmebedingungen
- Alle Bieter müssen mindestens ein Stundenkontingent von 5.000 Unterrichtseinheiten im Halbjahr durchführen können (durch eigene Kräfte oder bspw. in Kooperation mit Subpartnern) und anbieten
4.3. Weitere Teilnahmebedingungen
- Alle Bieter müssen bereit sein, die Anforderungen der Leistungsbeschreibung zur Einbindung von Subpartnern zu erfüllen, insbesondere zur Einbeziehung von Subpartnern auf Verlangen von Schulen, zur gebündelten Abrechnung gegenüber dem Ministerium für Bildung und Kultur, sowie zur Weiterleitung geschuldeter Mittel an Subpartner
Hinweis für Akteure, die eine/mehrere der Teilnahmebedingungen unter Nr. 4.2 oder 4.3 nicht erfüllen:
Gemäß Leistungsbeschreibung ist vorgesehen, dass Akteure, die eine/mehrere der Teilnahmebedingungen unter Nr. 4.2 oder 4.3 nicht erfüllen, auf Verlangen von Schulen als Subpartner durch den Rahmenvertragspartner eingesetzt werden können. Sie können außerhalb dieses Verfahrens Ihr Interesse an der Einbindung als Subpartner unter Angabe
- möglicher Förderangebote
- ihrer Kapazitäten (Unterrichtsstunden je Halbjahr)
- und eventueller örtlicher Einsatzgebiete
beim Ministerium für Bildung und Kultur via eMail an [gelöscht] bekunden. Das Ministerium für Bildung und Kultur wird diese Informationen nach Abschluss des Verfahrens an die Rahmenvertragspartner, die Schulen, sowie an potenziell interessierte Honorarkräfte weiterleiten. Das Ministerium für Bildung und Kultur übernimmt zu diesem Verfahrensstand keine Gewähr für die Geeignetheit oder für die Erfüllung der oben genannten Teilnahmebedingungen der gelisteten Akteure, die Prüfung der Voraussetzungen gemäß Leistungsbeschreibung für die Akteure obliegt dem Rahmenvertragspartner.
Eine eventuelle Auswahlentscheidung obliegt ausschließlich den Schulen.