Aufwertung der historischen Stätte „Rechtsschutzsaal“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichsthal
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66299
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.friedrichsthal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufwertung der historischen Stätte „Rechtsschutzsaal“
Der Rechtsschutzsaal ist ein ehemaliges Vereinshaus in Bildstock (Stadtteil von Friedrichsthal). Das Gebäude entstand zwischen 1891 und 1892. Er gilt als ältestes deutsches Gewerkschaftsgebäude. Der Rechtsschutzsaal befindet sich im Eigentum der 1990 gegründeten Stiftung Rechtsschutzsaal. Zu den Gründern zählen u.a. das Saarland, die Stadt Friedrichsthal u. der DGB-Landesbezirk Saarland.
Ziel des Gesamtprojekts ist der langfristige Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes „Rechtsschutzsaal“, um es als Symbol für die Wiege der Gewerkschaftsbewegung in Deutschland bewahren zu können.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die hierfür erforderlichen Planungsleistungen bzw. wichtige Teile derselben.
Friedrichsthal
Mit dem Rechtsschutzsaal im Ortsteil Bildstock der Stadt Friedrichsthal soll das älteste Gewerkschaftsgebäude Deutschlands als historischer Versammlungsort zukunftsgerichtet saniert werden, um es als Symbol für Solidarität, Gerechtigkeit und politische Teilhabe sowohl regional als auch überregional zu schärfen und zu stärken.
Das denkmalgeschützte Backsteingebäude aus dem Baujahr 1892 ist durch die ersten Arbeiterrechtebewegungen als historischer Versammlungsort geprägt und damit ein Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung. Das Gebäude gilt als das älteste Gewerkschaftsgebäude Deutschlands.
Mit dem Vorhaben soll der Rechtsschutzsaal, insbesondere mit Blick auf seine Geschichte, zukunftsfähig ausgerichtet werden. Um dies zu erreichen, wird die Stadt mit einem anderen Vergabeverfahren die Einrichtung der musealen Dokumentationsstätte planen und umsetzen sowie im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens die Voraussetzungen zur langfristigen Sicherung des Gebäudes selbst schaffen. Dies beinhaltet eine umfangreiche denkmalgerechte Sanierung der Gebäudehülle, insbesondere Dach-, Fenster und Fassadensanierung, mit baulicher Behebung funktionaler Mängel des Innenbereichs in Bezug auf Brandschutz, Akustik, Belichtung, Erschließung und Aufenthaltsqualität. Mit dem Einbau des Aufzuges unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange wird erstmals ein barrierefreier Zugang zum Obergeschoss des Rechtsschutzsaales geschaffen. Außerdem werden die Toilettenanlagen saniert und der derzeit ungenutzte Gastronomiebereich zu einer für die Eigenbewirtschaftung von Veranstaltungen (Vereine und Organisationen) geeigneten Küche umgerüstet. Ein Teil des derzeitigen Gastronomiebereiches wird zu einem Büro für die mit Besucherführung und Nutzung befasste Kraft umgestaltet. Darüber hinaus wird der Außenbereich des Gebäudes umgestaltet.
Die Außenhülle des fast 130 Jahre alten Gebäudes weist eine mit den Jahren wachsende Anzahl von Schadstellen auf. Zum Erhalt des Gebäudes gehören die dringend notwendige Erneuerung der Dacheindeckung mit Sanierung der Rinnen und Fallrohre. Derzeit ist jedoch noch nicht absehbar, ob das darunterliegende Gebälk nicht ebenfalls sanierungsbedürftig ist. Bei stärkeren Windlasten treten immer wieder Schäden und Undichtigkeiten im Dachbereich auf. Im Sockelbereich und an der Wetterseite ist eine umfangreiche Neuverfugung erforderlich, da sonst Wassereinträge in den Fundament- und Wandbereich mit weiteren Schäden am Mauerwerk verbunden sind. Weitere substanzerhaltende Maßnahmen, z.B. evtl. Fenstersanierungsarbeiten und deren Umfang, müssen im Laufe der Projektumsetzung noch detailliert ermittelt werden
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen (Eignung) erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen.
Die Auswahl erfolgt anhand von zwei einzureichenden Referenzprojekten für den zu vergebenden Leistungsbereich über mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Leistungen. Wenigstens eine der Referenzen muss eine denkmalgerechte Sanierung eines historischen Gebäudes betreffen. Ebenso muss wenigstens eine der beiden Referenzen ein Umbauprojekt betreffen. Beide Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.12.2015) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein.
Gewertet werden nur die Hochbauprojekte, die in diesem vorgegebenen Zeitraum bearbeitet wurden.
Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:
Vergleichbare Größe 0-6 Punkte Vergleichbare Bauaufgabe 0-12 Punkte Vergleichbares Leistungsbild 0-6 Punkte Insgesamt können mit den zwei Referenzen zusammen maximal 48 Punkte (2 x 24) erreicht werden. Eine detaillierte Bewertungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Die mindestens 3 Bewerber mit der höchsten Bewertung werden gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 VgV zu Vergabeverhandlungen eingeladen. Im Übrigen gilt § 51 Abs. 3 S. 2 und 3 VgV.
Um einen größeren Teilnehmerkreis ansprechen zu können und damit einen ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 VgV vorgegebene Zeitraum von höchstens 3 Jahren auf einen Betrachtungszeitraum von 6 Jahren erhöht.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt.
Als erste Stufe werden die Leistungen bis zum Abschluss der Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1-3) beauftragt.
Als zweite Stufe werden die Leistungen, die zur Erlangung der Baugenehmigung (LPh 4) erforderlich sind, beauftragt.
Als dritte Stufe werden Leistungen der Leistungsphasen 5 - 8 abgerufen.
Die letzte Stufe ist Leistungsphase 9.
Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG sind möglich, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht.
Die Leistungen der zweiten und aller weiteren Leistungsstufen oder einzelne Teile der zu dieser gehörenden Leistungen kann der Auftraggeber später abrufen, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Abruf der weiteren Leistungsstufen besteht nicht.
Das Vorhaben wird durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Rahmen des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus 2020" durch Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung gem. §§ 23, 44 BHO gefördert. Die Einhaltung der sich aus dem Zuwendungsbescheid sowie den zu diesem ergangenen Auflagen und Nebenbestimmungen ist daher zwingend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis in Kopie über die Berufsqualifikation des Architekten oder eine gleichwertige Qualifikation. Zugelassen ist auch, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß Satz 1 benennen.
2. Im Falle der Beteiligung von Bewerbergemeinschaften sind auszufüllen:
a) Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung gemäß VHB Formblatt 234 abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und die die Erklärung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
b) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
c) Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen. Die Funktionen und Zuständigkeiten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in einem Organigramm, welches dem Teilnahmeantrag beizufügen ist, anzugeben.
d) Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen.
e) Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn der Bietergemeinschaft bzw. dem konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die Angebote vollkommen unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
3. Eignungsnachweis für andere Unternehmen: Beabsichtigt der Bewerber, bei der Erfüllung eines Auftrages und/oder für Zwecke einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies anzugeben und durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (gemäß VHB Fb 236) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten (Mittel, Fähigkeiten) zur Verfügung stehen.
4. Vorlage des ausgefüllten Formblatts 124_LD 5. Eigenerklärung, dass die in § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
6. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
7. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen und können ggf. nachgefordert werden.
1. Erklärung über einen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre von im Mittel wenigstens 100.000 € ohne Umsatzsteuer (kann im FB 124_LD erfolgen) 2. Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. € für Personenschäden und mind. 1,5 Mio. € für sonstige Schäden.
Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben ist als Nachweis ausreichend. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung je Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Bei Bietergemeinschaften (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
In diesem Fall müssen die Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die jährliche Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt
Nachweis der erbrachten Leistungen für zwei Projekte für den Leistungsbereich des zu vergebenden Auftrags.
Beide Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.12.2015) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 oder 9 realisiert worden sein. Um einen größeren Teilnehmerkreis ansprechen zu können und damit einen ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 VgV vorgegebene Zeitraum von höchstens 3 Jahren auf einen Betrachtungszeitraum von 6 Jahren erhöht.
Aus den eingereichten Referenzen soll die Qualifikation des Bewerbers / der Bewerberin hinsichtlich seiner / ihrer Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ersichtlich werden.
Jedes Referenzprojekt soll auf max. 2 Blatt DIN A3 dargestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.saarland.de/3339.htm
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Saarbrücken
Land: Deutschland