Früh Deutsch lernen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2016O
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC Saarland
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bildung.saarland.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Früh Deutsch lernen
Zukünftig soll für alle Kita-Kinder von Beginn an ein bedarfsorientiertes und landesweites Konzept zur ganzheitlichen und alltagsintegrierten sprachlichen Bildung und Förderung eingeführt werden.
Hauptziel des zweijährigen Modellprojektes mit wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation ist die Entwicklung eines Konzeptes zur landesweiten Neuaufstellung "Sprachliche Bildung/Sprachförderung im frühkindlichen Bereich" in 20 Projekt-Kitas unterstützt durch die hierfür vorgesehenen Fachberatungen in Anlehnung an das Bundesprogramm "Sprach-Kitas" sowie die landesweite Einführung des neuen Konzeptes.
Die wissenschaftliche Begleitung umfasst 77 Kita-Einrichtungen, deren Situation vor Ort (Stadt-Land, Trägerschaft, Größe der Kita, Anzahl an Kindern mit "Sprachförderbedarf", Anteil Kinder nicht deutscher Muttersprache, sozial stark belastete Einzugsgebiete, Vernetzung mit anderen Programmen) in ihren unterschiedlichen Konstellationen berücksichtigt, untersucht und evaluiert wird.
38 Kitas nehmen bereits am Bundesprogramm "Sprach-Kita" teil und sind entsprechend personalisiert und finanziert.
In das Modellprojekt zur landesweiten Neuaufstellung "Sprachliche Bildung/Sprachförderung im frühkindlichen Bereich" sollen 39 Kitas aufgenommen werden.
Die teilnehmenden Kitas werden mit einer zusätzlichen 1/2 Stelle personalisiert. 20 Einrichtungen werden durch eine Pauschale in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR pro 1/2 Stelle aus Landesmitteln bezuschusst, weitere 19 Einrichtungen werden im Rahmen des Bundesprojekts "Sprach-Kitas" in gleichem Umfang durch Bundesmittel bezuschusst.
Qualifikation der Fachkräfte:
Die einzustellenden Sprachfachkräfte müssen der Fachkräftedefinition laut § 11 Ausführungs-VO SKBBG entsprechen oder eine vergleichbare multiprofessionelle Ausbildung mit dem Schwerpunkt sprachliche Bildung (inklusiv, interkulturell) haben. Eine berufsbegleitende Nachqualifizierung vergleichbar mit den Sprachfachkräften im Bundesprogramm ist möglich (Methodik & Didaktik, Zertifikatsstudiengang Sprache).
Leistungskatalog Fachberatung:
Zusätzlich sollen unter fachlicher Leitung der wissenschaftlichen Stelle (Auftragnehmer) zwei Fachberaterstellen bei der vorgenannten wissenschaftlichen Stelle eingerichtet werden. Aufgabe dieser Fachberatungen ist es, landesweit alle Kitas in ihrer Organisation der sprachlichen Bildung und im Einzelfall einer notwendigen Sprachförderung von Kindern mit besonderem Bedarf moderierend zu unterstützen, an der Entwicklung eines landesweiten Konzeptes zur sprachlichen, alltagsintegrierten und ganzheitlichen Bildung mit der wissenschaftlichen Begleitung zusammenzuarbeiten und pro Schuljahr einen Wahlpflichtkurs an den Erzieherakademien zum Thema Sprachentwicklung und sprachliche Bildung in der frühen Kindheit zu übernehmen.
Ministerium für Bildung und Kultur Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken
Leistungskatalog: Wissenschaftliche Begleitung, Konzeptentwicklung und Evaluation:
- In Absprache mit dem Ministerium für Bildung und Kultur: Sachstandsanalyse und Auswertung zur Sprachförderung in saarländischen Kitas (z.B. Sprachförderprogramme, Teilnahme an Früh Deutsch lernen (FDl) in den vergangenen Jahren und in welcher Form, mit wie vielen Kindern durchschnittlich pro Kita-Jahr, Teilnahme an Bundesprogrammen)
- Jährliche Sprachstandserhebung bei zukünftigen Schulkindern mittels der Wuschel-App unter Berücksichtigung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben
- Entwicklung eines landesweiten ganzheitlich-alltagsintegrierten Konzeptes zur sprachlichen Bildung für alle Kinder ab Krippenalter und im Speziellen mit Blick auf Bedarfe bei zukünftigen Schulkindern (Ergebnisse aus der Wuschel-App-Erhebung) in Anlehnung an das Konzept des Bundesprogrammes "Sprach-Kitas"
- Implementierung des Konzeptes an 20 Projekt-Kita, regelmäßige Dokumentation und Evaluation sowie ein Vergleich mit den Ergebnissen und Auswertungen aller 57 Sprach-Kitas im Bundesprogramm
- Implementierung eines Fachberatersystems für die Projekt-Kitas und die übrigen Kitas ohne Sprachfachkraft (modulares Beratungssystem)
- Anstellungsträger von zwei Fachberater*innen, pauschale Bezuschussung pro Stelle [Betrag gelöscht] EUR p.a.
- Entwicklung von Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen bzw. Anpassung bestehender Maßnahmen an die gewonnenen Erkenntnisse
- Weiterqualifizierung der Sprachfachkräfte und Projekt-Kitas in Bezug auf themenspezifische kollegiale Beratung und Konsultationen
- Evaluierung mit Zwischenberichten der Ergebnisse nach 12 Monaten Projekt-Kitas / Fachberatung und nach 24 Monaten
- Kooperation mit den fachlich zuständigen Stellen des MBK als Auftraggeber sowie ggf. weiteren Projektpartnern
- Klärung aller datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Testung der teilnehmenden Kinder der Projekt-Kitas
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben gemäß der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung im Sinne von §§ 44-49 VgV, 123-124 GWB, die Vorlage entsprechender Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vorbehalten.
- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Eintragung in das Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Angaben gemäß der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung im Sinne von §§ 44-49 VgV, 123-124 GWB, die Vorlage entsprechender Nachweise ist vorbehalten.
- Angabe des einschlägigen Umsatzes
Angaben gemäß der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung im Sinne von §§ 44-49 VgV, 123-124 GWB, die Vorlage entsprechender Nachweise ist vorbehalten.
- Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Leistungen
Einhaltung des Saarländischen Tariftreuegesetzes und Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und
Mindestentlohnung für die Vergabe von Öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß STTG. Die
maßgeblichen Entgelttarife sind unter www.tarifregister.saarland.de abrufbar.
Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die
ihren Sitz im EU-Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Ministerium für Bildung und Kultur, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken
Nichtöffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation zwischen Unternehmen und Vergabestelle nur über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform DTVP.de zulässig ist, die Kommunikation per Telefon oder eMail ist nicht möglich.
Die Vergabestelle ist im Falle von Nachprüfungsverfahren verpflichtet die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Prüfinstanz weiterzuleiten. Die Beiteligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns bitte ggf. mit Angebotsabgabe konkret mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YS5RC4B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/3339.htm
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bildung.saarland.de/