Lieferung und Einbau einer Geschwindigkeits- und Abstandsmessanlage durch Videoauswertung Referenznummer der Bekanntmachung: 812 12/2021_2
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Einbau einer Geschwindigkeits- und Abstandsmessanlage durch Videoauswertung
Lieferung einer Geschwindigkeits- und Abstandsmessanlage und Einbau in einen vorhandenen Transporter
Lieferung und Einbau der Geschwindigkeits- und Abstandsmessanlage VKS 4.5 der Fa. Vidit Systems in einen Transporter.
Die Anlage muss PTB zugelassen sein und zur simultanen Überwachung von 3 Fahrstreifen geeignet sein.
Die Fahrzeugein- und umbauten sollen in einen Transporter mit mittlerem Radstand erfolgen. Das Trägerfahrzeug ist vorhanden.
Das Trägerfahrzeug wird mit einer Klimaanlage mit Ausströmern im Fahrgastraum geliefert. Es ist beabsichtigt das Fahrzeug während des Messbetriebes mit der Fahrzeugklimaanlage zu klimatisieren.
Die Büroeinbauten und Sitze müssen ergonomisch sein und den Arbeitsschutzrichtlinien entsprechen.
Das Gesamtsystem muss zulassungsfähig und geeicht sein. Eine UVV und Elektroprüfung muss vor der Übergabe durchgeführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Voraussetzungen des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Absatz 4 Nr. 2b) VgV liegen vor, da nur ein Wirtschaftsteilnehmer für die Ausführung des Auftrages in Frage kommt.
Begründung:
Die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB) hat als Zulassungsbehörde für Geschwindigkeits- und Abstandsmessanlage nur Anlagen der Fa. Vidit Systems zugelassen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lieferung und Einbau einer Geschwindigkeits- und Abstandsmessanlage durch Videoauswertung
Ort: Bingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
§ 135 GWB
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.gegen § 134 verstoßen hat oder
2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Der Auftraggeber weist im Übrigen auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber erteilt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]