Architekturleistungen (Objektplanung) für die energetische Sanierung und Aufstockung der Kindertagesstätte in Kirkel-Neuhäusel
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirkel
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architekturleistungen (Objektplanung) für die energetische Sanierung und Aufstockung der Kindertagesstätte in Kirkel-Neuhäusel
Die Gemeinde Kirkel beabsichtigt kurzfristig die energetische Sanierung und Aufstockung der Kindertagesstätte in Kirkel-Neuhäusel durchzuführen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Architekturleistungen (Objektplanung) gem. § 34 HOAI für die energetische Sanierung und die Aufstockung der Kindertagesstätte in Kirkel-Neuhäusel.
Das Bestandsgebäude der Kita St. Joseph in Kirkel soll aufgestockt werden, sodass die Kosten für die benötigte Dachsanierung eingespart und gleichzeitig die Nutzfläche der Kindertagesstätte erhöht werden kann. Die Maßnahme soll dabei nach Möglichkeit im laufenden Betrieb erfolgen, was derzeit aber noch nicht abschließend festgelegt werden kann. Eine detailliertere Beschreibung ist dem Dokument "Sanierungsvorschlag" zu entnehmen. Der Ausschreibung liegt ein vorläufiger Zeiten- und Maßnahmenplan zu Grunde, der die einzelnen Schritte bis Abschluss der Maßnahme enthält.
Unmittelbar nach Auftragsvergabe muss mit den Arbeiten begonnen werden. Die Bauphase ist bis 31.10.2022 abzuschließen, da die Abrechnung der Maßnahme bis 31.12.2022 gewährleistet sein muss.
Kita St. Joseph in der Ortsmitte Triftstraße 9A 66459 Kirkel
Die Gemeinde Kirkel vergibt die Architekturleistungen (Objektplanung gemäß § 34 HOAI für die energetische Sanierung einer Kindertagesstätte in Kirkel.
Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
- Lph 1: Grundlagenermittlung (teilweise),
- Lph 2: Vorplanung,
- Lph 3: Entwurfsplanung,
- Lph 4: Genehmigungsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungen stufenweise zu vergeben:
- Lph 5: Ausführungsplanung,
- Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
- Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
- Lph 8: Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation,
- Lph 9: Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung. Für die genannte Maßnahme liegt ein Sanierungsvorschlag vor, der den mittleren Jahresenergieverbrauch, eine Kostenschätzung sowie die Seitenansicht des Bestandsgebäudes enthält. Darüber hinaus liegt ein vorläufiger Zeit- und Maßnahmenplan vor. Die o.g. Unterlagen werden den Bewerbern auf subreport zur Verfügung gestellt. Die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) wird nur teilweise vergeben, da der Auftraggeber diese durch die Bereitstellung der o.g. Unterlagen bereits als teilweise erbracht ansieht. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die unter subreport zur Verfügung gestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen werden ggf. denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase (Phase 1) ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes sowie zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch (Phase 2) aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Da die Maßnahme in Verbindung mit EU-Fördermitteln steht, ist seitens des Objektplaners ein Bauausgabenbuch zu führen.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag Architektenleistungen (Objektplanung) sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von [Betrag gelöscht] EUR ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme netto.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Platzhalter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zutragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
3) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bewerber/Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.
4) Der Auftraggeber behält sich vor, dass die Vergabe auf Grundlage der Erstangebote erfolgt. Der AG behält sich ferner vor, bei Bedarf von den Bietern Folgeangebote einzuholen. Wenn der AG Verhandlungen führt, wird jeder Bieter zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen.
Unabhängig davon, ob der Auftraggeber sich dazu entscheidet, Verhandlungsgespräche zu führen, behält sich der Auftraggeber aufgrund der derzeit noch bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln vor, die ggf. zu führenden Verhandlungsgespräche per Videokonferenz durchzuführen.
5) Die Lph 9 – Objektbetreuung ist in der Laufzeit unter II.2.7) nicht enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.