Neubau eines Vereinshauses, Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiskirchen
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66709
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weiskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Vereinshauses, Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021, die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem Rückbau eines Bestandsgebäudes und dem Neubau eines Vereinshauses in der Ortsmitte von Weiskirchen.
66709 Weiskirchen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021, die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem Rückbau eines Bestandsgebäudes und dem Neubau eines Vereinshauses in der Ortsmitte von Weiskirchen.
Das im Jahr 1827 als Bauernhaus erbaute sogenannte „Haus Josten“ befindet sich in der Ortsmitte von Weiskirchen. Früher als Gasthaus genutzt, stellt die jetzige Eigentümerin des Anwesens, die Gemeinde Weiskirchen, das Gebäude verschiedenen ortsansässigen Vereinen zur Nutzung zur Verfügung.
Der schlechte bauliche und energetische Zustand des Gebäudes bewog die Gemeinde zu einem Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Umbau/Sanierung des Bestands und einem Neubau. Die Untersuchungen führten zu dem Ergebnis, dass ein Ersatzneubau eine wirtschaftlichere Lösung darstellt.
Nachdem ein Brand im Februar 2021 der Bausubstanz weiteren Schaden zufügte, besteht nun der dringende Bedarf, das Bestandsgebäude fachgerecht rückzubauen und schnellstmöglich einen Ersatzneubau für die örtlichen Vereine an gleichem Standort zu errichten. Es bestehen erhöhte Anforderungen an die städtebauliche Integration des Neubaus in die umgebende historische Bebauung.
Die Maßnahme wird voraussichtlich seitens des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport mit Mitteln der Städtebauförderung und seitens des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz mit Mitteln des Dorferneuerungsprogramms finanziell gefördert (Landes-, Bundes- und EU-Mittel).
Im Jahr 2020 wurden im Rahmen einer Projektstudie ein Nutzungskonzept sowie ein Raumprogramm entwickelt. Das Ergebnis der Studie ist den Ausschreibungsunterlagen als Anlagen B1 und B2 beigefügt und macht Aussagen zu folgenden Themen:
- Ausgangslage und Kurzbeschreibung des Projekts
- Gemeinde Weiskirchen (Lage, Einordnung, Standortumfeld)
- Städtebauliche Rahmenbedingungen „Neues Vereinshaus“
- Nachweis des Bedarfs
- Städtebauliche Vorgaben für den Neubau
- Architektonischer Teil „Neues Vereinshaus“
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Förderungen und Zusammenfassung
- Anhang
- Pläne
Die in der Projektstudie (Anlage B1) enthaltene Kostenschätzung aus dem März 2020 wurde durch die als Anlage B3 beigefügte Kostenschätzung vom Mai 2021 ersetzt.
Das Ergebnis der Projektstudie soll im Sinne einer Bedarfsermittlung/Bedarfsplanung Grundlage für die weiteren Planungsschritte sein. Der darin enthaltene „Architektonische Teil Neues Vereinshaus“ stellt lediglich eine mögliche Variante der Umsetzung dar. Die Projektstudie ersetzt nicht Leistungen oder Teilleistungen der Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI 2021. Die weiteren Planungsschritte sollen auf dem im Rahmen der Projektstudie gemeinsam mit den Nutzern entwickelten Funktions- und Raumprogramm aufbauen.
Die vorhandene Bausubstanz wird im Hinblick auf Schadstoffe und Entsorgung durch einen Dritten zu untersuchen sein. Unter Berücksichtigung der Nachbarbebauung ist ein Rückbaukonzept zu entwickeln. Der Architekt übernimmt im Rahmen seiner Objektplanungsleistungen auch Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung (Leistungsphasen 1 – 9) der Rückbaumaßnahme.
Die Beauftragung der Planungsleistungen wird stufenweise erfolgen:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2, 3
- Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4
- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7, 8
- Leistungsstufe 4: Leistungsphase 9
Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ zum Vertragsentwurf (Anlage A9) entnommen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Bearbeitungszeiten:
Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen.
Die Leistungsstufe 1 soll bis zum 30.11.2021, die Leistungsstufe 2 soll bis zum 10.12.2021 abgeschlossen werden.
Behörden und Fördermittelgeber sind bereits in den ersten Planungsphasen eng einzubinden.
Hinsichtlich Kostenplanung und –steuerung sowie Ausschreibung und Abrechnung ist von den Planern eine noch zu definierende Struktur in Abhängigkeit der verschiedenen Fördermittelanteile zu berücksichtigen.
Die Planungsleistungen der Leistungsstufe 3 sind voraussichtlich ab Februar 2022, nach der Freigabe der HU-Bau, zu erbringen.
Planung und Ausschreibung für den Rückbau des bestehenden Gebäudes sollen terminlich so erfolgen, dass der Rückbau des bestehenden Gebäudes im März 2022 starten kann.
Daran soll sich die Bauausführung des Neubaus unmittelbar anschließen. Es wird von einer Gesamtbauzeit für Rückbau und Neubau von 12 Kalendermonaten ausgegangen.
Mehrfachangebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag sind nicht zulässig. Mehrfachangebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bieter oder einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bieter, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
stufenweise Vergabe, siehe II.2.4)
Die Maßnahme wird voraussichtlich seitens des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport mit Mitteln der Städtebauförderung und seitens des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz mit Mitteln des Dorferneuerungsprogramms finanziell gefördert (Landes-, Bundes- und EU-Mittel).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen der Objektplanung Gebäude
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die beigefügte Infobroschüre zum Vergabeverfahren ist zu berücksichtigen.
2. Allgemeine Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft sind im Angebotsbogen einzutragen.
3. Mehrfachangebote als Einzelbieter oder als Mitglied von Bietergemeinschaften führen zum Ausschluss des Angebots.
4. Die Leistungsteile, die durch einen Nachunternehmer erbracht werden sollen, sind zu benennen. Wenn der Nachunternehmer bereits feststeht, ist er zu benennen.
5. Im Falle einer Eignungsleihe sind vom Eignungsleihenden auch alle geforderten Eigenerklärungen abzugeben.
6. Die Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.
7. Für die Angebotsabgabe sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Formblätter zu verwenden und um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Nicht unterschriebene Formblätter werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.
8. Als Nachweis der Eignung für die zu vergebenden Leistungen hat der Bieter entweder die Formblätter nebst beigefügten Nachweisen oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen.
9. Die Kommunikation und Einreichung der Unterlagen erfolgt gemäß § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch.
10. Angebote, die per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen.
11. Bieterfragen werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote elektronisch auf der Plattform unter der genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: 1-GWK-2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorgaben und Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.