Einbau der Abfälle in der Zentraldeponie Ormesheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einbau der Abfälle in der Zentraldeponie Ormesheim
Die Deponie Ormesheim der EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (EVS ABW GmbH) befindet sich in der Stilllegungsphase.
Die Gesamtmenge an benötigtem Profilierungsmaterial beträgt aktuell noch ca. 350.000 Mg. Es wird ein Abschluss innerhalb von etwa fünf Jahren angestrebt. Die Profilierung hat gemäß den vom LUA freigegebenen Plänen zur Endgestaltung der Zentraldeponie Ormesheim zu erfolgen. Dabei erfolgt der Einbau der Abfälle zuerst im Bereich des ehemaligen Zwischenlagers und wird durch digitale Geländemodelle, die der EVS zur Verfügung stellt, vorgegeben. Dafür wird auftraggeberseitig eine GPS-gestützte Basisstation in Ormesheim installiert, die mit den Baugeräten, die mit GPS Steuerung ausgestattet sind, kommuniziert.
Mandelbachtal-Ormesheim
Der Bieter wird im Rahmen der Angebotserstellung aufgefordert, den kompletten Einbau der Abfälle in der Deponie Ormesheim anzubieten. Die einzelnen anzubietenden Leistungsbereiche sind in der nachfolgenden Übersicht zusammengefasst. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Tätigkeiten ist der Leistungsbeschreibung in Kapitel 2 zu entnehmen:
• Einbau der angelieferten Abfälle • Einbau von Abtragungsmengen im 1. Bauabschnitt • Bau von temporären Fahrwegen auf der Deponiefläche • Berücksichtigung der gesetzlichen sicherheitstechnischen Vorgaben • Befolgung der vorgegebenen und gesetzlichen Informations- und Meldepflicht • Befolgung der vorgegebenen und gesetzlichen Dokumentationspflichten • Stellung von vorgegebenen und erforderlichen Arbeitsgeräten mit GPS-Steuerung (kompatibel zur Basisstation – siehe Anlage 2)
Einseitige Verlängerungsoption von 12 Monaten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise zu erbringen:
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise zu erbringen:
- Nachweis der Qualifikation als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 6 Abs 2 KrWG für die Tä-tigkeiten Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen von Abfällen
- Nachweis der Qualifikation des Geräteführers und der mehrjährigen Erfahrung als Baumaschinenführer
- Datenblätter für die eingesetzten Geräte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).