Tragwerksplanung für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach/Saar
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sulzbach/Saar
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66280
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach/Saar
Die Stadt Sulzbach/Saar beabsichtigt derzeit den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule, um den Bedarf an Betreuungsplätzen decken zu können. Hierzu werden die Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI vergeben.
Der vorgesehene IV-geschossige Anbau soll angrenzend an die bereits bestehende Mellinschule errichtet werden (siehe Anlage 1 – Baufeld_Mellinschule).
Die drei unteren Geschosse dienen der Anbindung an das Bestandsgebäude.
Im EG sollen die Aufenthaltsräume/Speiseraum sowie die entsprechenden Nebenräume untergebracht werden.
Im 1. OG sollen die Gruppenräume für die Nachmittagsbetreuung untergebracht werden. Für die Gruppenräume ist ein Flächenbedarf von insgesamt 2,5 qm pro Kind erforderlich. Im 2. OG und 3. OG sollen die Klassenräume untergebracht werden. Pro Geschoss sollen jeweils 4 Klassenräume mit einer Fläche von jeweils 70 qm sowie die erforderlichen Nebenräume vorgesehen werden.
Pro Stockwerk ist ein Flächenbedarf von 500 qm erforderlich. Insgesamt ist ein Flächenbedarf von ca. 2.000 qm BGF erforderlich. Die Raumgrößen und -anforderungen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Raumprogramm des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes. Um die Barrierefreiheit im Gebäude sicherstellen zu können, ist der Bau einer Aufzugsanlage vorzusehen.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden soll. Die Leistungsphase 3 soll Ende 2021 fertiggestellt werden. Die Baumaßnahme muss bis Ende 2024 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Mellinweg 1, 66280 Sulzbach/Saar (siehe Anlage 1 – Baufeld_Mellinschule)
Benötigt werden die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach/Saar. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Tragwerksplanung für die folgenden Leistungsphasen:
— Lph 1: Grundlagenermittlung,
— Lph 2: Vorplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung,
— Lph 4: Genehmigungsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die folgenden Leistungsphasen stufenweise zu vergeben:
— Lph 5: Ausführungsplanung,
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe.
Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung. Für die genannte Maßnahme ist eine Übersicht über das Baufeld sowie eine Katastergrundlage vorhanden, welche den Bewerbern auf subreport zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die auf subreport eingestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden die folgenden Leistungen europaweit ausgeschrieben:
1. Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach/Saar (Lph 1-9),
2. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 1-3, 7+8 (HLKS) für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach/Saar (Lph 1-9),
3. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 4-6 (ELT) für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach/Saar (Lph 1-9).
Es ist zulässig, dass sich Bewerber für mehrere dieser Leistungen bewerben. Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Tragwerksplanung" sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von 6,5 Mio. EUR netto ist derzeit die geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die Kostengruppe 300 entfallen dabei rund 4,0 Mio. EUR netto, auf die KG 400 rund 1,2 Mio. EUR netto.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe auch III.2.1) Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen, bei Bietergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG; Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern.
Bei Bietergemeinschaften sind die Formblätter von den Mitbietern ebenfalls auszufüllen. Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung über das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bietergemeinschaft/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
1. Allgemeine Angaben zum Bieter gemäß Formblatt; es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbewerbungen einzelner Bieter oder von Mitgliedern einer BG zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können.
2. Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen.
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen.
4. Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV: namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer zum Stichtag 01.01.2021, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters und Projektingenieure unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall bearbeitenden Teilleistungen. Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter sind ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, Diplom- oder Masterurkunde) und ein fachlicher Lebenslauf vorzulegen. Der Projektleiter muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Tragwerksplanung, der Stellvertreter muss mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Tragwerksplanung nachweisen können.
5. Angaben über eine beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags (Beschreibung des betreffenden Aufgabenteils und Benennung des Leistungserbringers).
6. Eigenerklärung der Bieter/der Bietergemeinschaft im Falle der Weiterbeauftragung die Leistungsphasen 5+6 (siehe II.2.4)) zu erbringen.
7. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer-und Dienstleistungsaufträgen.
Die folgenden Angaben sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG.
1. Eigenerklärung, dass keine Steuerschulden bestehen;
2. Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird.
Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung: Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bietergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden.) Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen vom Bieter/der BG vorzulegen.
Die Angaben zu den einzelnen Referenzprojekten und Nachweise sind in die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter einzutragen. Darüber hinaus gehendes Material (graphische Darstellungen, Planunterlagen, Broschüren, Referenzblätter, o. ä) ist nicht gefordert und wird nicht gewertet.
Zuschlagskriterium 1 – Referenzen:
Die vom Bieter geplanten und ausgeführten Referenzprojekte sollen hinsichtlich Größe und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gibt es folgende Mindestanforderungen an die Referenzen:
— Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den FB abgefragten Angaben,
— Bearbeitung mind. der Leistungsphasen 2-3 oder mind. der Leistungsphasen 4-5 gem. § 51 HOAI im Zeitraum von 01/2014 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung, d.h. die Lph 2-3 oder die Lph 4-5 müssen vollständig in diesem Zeitraum bearbeitet (begonnen und abgeschlossen) worden sein.
Es werden folgende spezielle Mindestreferenzen gefordert, d.h. mind. je 1 wertbare Referenz zu den Kriterien (1-A) und (1-B) ist zu benennen:
Kriterium (1-A): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Referenzen für die Tragwerksplanung des Neubaus eines öffentlich genutzten Gebäudes, z. B. Bildungs- oder Betreuungseinrichtungen, Büro- oder Verwaltungsgebäude, Einkaufszentren, Krankenhäuser oder Kliniken, o. ä.) mit einer Summe der Baukosten von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto (KG 300 + 400).
Kriterium (1-B): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit der Tragwerksplanung von Projekten für öffentliche Auftraggeber (gem. § 99 GWB).
Zu jeder der oben genannten Referenzen (1-A) und (1-B) ist mindestens eine Referenz, die die o.g. Rahmenbedingungen erfüllt, zu benennen. Eine Obergrenze für die einzureichenden Referenzen wird nicht festgelegt. Die vorgelegten Referenzen werden im Rahmen der Zuschlagskriterien gewertet, siehe hierzu das ergänzende Dokument „Konkretisierung der Zuschlagskriterien“, das auf subreport zur Verfügung steht. Die Punktevergabe ist dem Dokument „Konkretisierung der Zuschlagskriterien“ zu entnehmen.
Zuschlagskriterium 2 – Projektteam/Personelle Besetzung:
Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen/Projektleiter und seinen stellvertretenden Projektleiter/Stellvertreter sind mit der Bewerbung Nachweise der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, Diplom- oder Masterurkunde) und ein fachlicher Lebenslauf vorzulegen. Der Projektleiter muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Tragwerksplanung als Projektleiter (Kriterium (2-A)), der Stellvertreter muss mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Tragwerksplanung (Kriterium (2-B)) nachweisen können (vgl. III.1.1) Nr. 4 der EU-Bekanntmachung).
Zuschlagskriterium 3 – Honorar/Preis:
Gefordert ist die Vorlage eines Honorarangebotes in Form des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Honorarformblattes. Nicht ausgefüllte und unterschriebene Angebote führen zum Ausschluss. Das Honorarformblatt steht auf subreport zur Verfügung.
Die Punktevergabe und Gewichtung sind dem Dokument „Konkretisierung der Zuschlagskriterien“ zu entnehmen.
Ingenieure gemäß § 75 VgV,
Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Beratender Ingenieur (Kammermitgliedschaft);
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist.
Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen;
2. Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
3. Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebotsunterlagen erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals auseinanderzusetzen.
4. Der unter II.1.5) genannte Wert von [Betrag gelöscht] EUR ist derzeit die geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die Kostengruppe 300 entfallen dabei rund [Betrag gelöscht] EUR netto, auf die KG 400 rund [Betrag gelöscht] EUR netto.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.