Planungsleistungen und Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für die Rekultivierung der Deponie Mandelbachtal-Ormesheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen und Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für die Rekultivierung der Deponie Mandelbachtal-Ormesheim
Der Entsorgungsverband Saar (EVS) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter anderem für die überörtliche Abwasserableitung/ -reinigung sowie die überörtliche und örtliche Abfallbewirtschaftung zuständig. Er ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter anderem für die überörtliche Abwasserableitung/-reinigung sowie die überörtliche und örtliche Abfallbewirtschaftung zuständig.
Die Deponie Mandelbachtal-Ormesheim befindet sich in der Stilllegungsphase. Eine Planungsarbeitsgemeinschaft hat die aktuell vorliegende Ausführungsplanung zur Endprofilierung der endgültigen Oberflächenabdichtung inklusive der Oberflächenentwässerung (RRBs) erarbeitet. Um den Sickerwasserandrang zügig und stetig zu reduzieren, müssen die baulichen Maßnahmen zur Endprofilierung der endgültigen Oberflächenabdichtung der Deponie in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden. Je nach Fortschritt der Verfüllung vorhandener Restvolumina im vorgesehenen 2. Bauabschnitt können sich die erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen zu diesem BA mit den Leistungen des 1. BA überschneiden.
Mandelbachtal-Ormesheim
Im 1. Bauabschnitt (1. BA) wird zunächst der südliche, endverfüllte Teil der Deponie mit einer Oberflächenabdichtung versehen. Der Betriebsweg und die Zwischenberme werden bis an die Bauabschnittsgrenze hergestellt. Hier werden bereits die Raubettrinnen zur Ableitung des im 1. BA anfallenden Oberflächenwassers in die Böschungen eingesetzt. Die Zufahrt zum Plateaubereich wird inkl. des Wendehammers fertiggestellt. vgl. Plan „1.5 – Lageplan Zwischenzustand nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes“.
Die Gasbrunnen G, H und I werden bereits hergestellt und an die neu verlegte Sammelleitung angeschlossen.
Die Vorprofilierung des Müllkörpers erfolgt im 1.BA noch ausschließlich mit vor Ort verfügbaren Deponieersatzbaustoffen. Überschüttete Böschungen müssen hierbei zurückgebaut und die Massen in Bereichen mit einem Massendefizit wieder eingebaut werden. Unter Umständen ist hierbei eine Ertüchtigung der Aushubmassen erforderlich.
Im Übergangsbereich in den 2. BA entsteht eine Böschung zum tiefer liegenden, noch nicht endverfüllten nördlichen Deponiekörper. Die Oberflächenabdichtung wird hier in einem Übergangsbereich an die Böschungskrone herangeführt, wie in Plan „5.5 Detail Bauabschnittsgrenze“ dargestellt.
Im 2. Bauabschnitt wird der nördliche Deponiebereich mit einer Oberflächenabdichtung abgedeckt. Zur Endprofilierung des Müllkörpers sind hierzu ggf. Fremdmassen anzuliefern um die Massendifferenz auszugleichen.
Der 2. Bauabschnitt soll nach der Verfüllung der Restvolumina voraussichtlich ab 2025 realisiert werden.
Die unter III.1.1) „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ und III.1.2) „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vorzulegen.
Die unter III.1.3) „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ genannten Nachweise sind zu erbringen. Eine Bewertung erfolgt anhand der genannten Bedingungen. Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert am weiteren Verfahren teilzunehmen.
Weitere Einzelheiten enthalten die Bewerberbögen und die Bewertungsmatrix, die zum Download von der Vergabeplattform subreport verfügbar sind.
Die Beauftragung von Leistungen erfolgt stufenweise mittels entsprechender Auftragsschreiben auf Basis vorliegender vertraglicher Regelungen an den besten Bieter. Mit Beauftragung der Stufe 1 gemäß dem Formblatt „Leistungsbeschreibung Grund- und Besondere Leistungen“ sind die Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 des 1. BA unmittelbar nach Vertragsschluss auszuführen.
Die Übertragung der übrigen Leistungsphasen/Leistungen erfolgt entsprechend der im Formblatt „Leistungsbeschreibung Grund- und Besondere Leistungen“ ausgewiesenen Stufen jeweils durch ein gesondertes Abrufschreiben. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen/Teilleistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise zu erbringen:
- Jahresumsatz. Die Angabe erfolgt im VHB Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen“. Der mittlere Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags des Ingenieurs für die letzten drei Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer betragen. Ansonsten erfolgt ein Ausschluss des Antrags.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen Angaben zu dem Jahresumsatz von deren Mitglieder bezogen auf den jeweiligen Tätigkeitsbereich im Rahmen der hier zu vergebenden Leistung gemacht werden. Dabei muss die Summe der Einzelumsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft dem geforderten Mindestjahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre von im Mittel wenigstens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer entsprechen.
Bleibt der Teilnahmeantrag im Verfahren wird der mittlere Mindestjahresumsatz als Auswahlkriterium bepunktet (s. Bewertungsmatrix). Insgesamt können je nach Umsatzhöhe maximal 8 Punkte erreicht werden.
- Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. € für Personenschäden, mind. 1,5 Mio. € für sonstige Schäden).
Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben ist als Nachweis ausreichend. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung je Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Bei Bietergemeinschaften (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist. In diesem Falle müssen die Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die jährliche Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise zu erbringen:
- Durchschnittliche jährlicher Beschäftigtenzahl des Büros/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Der jährliche Mittelwert der festangestellten Mitarbeiter des Büros/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Jahren wird als Auswahlkriterium bepunktet (s. Bewertungsmatrix). Insgesamt können je nach Mitarbeiterzahl maximal 8 Punkte erreicht werden.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied Angaben machen. Bewertet wird dann die Summe der Angaben aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
- Angaben zu Qualifikation und Erfahrung des/der zur Planungsbearbeitung eingesetzten Bauingenieurs/in. Die Qualifikation und Erfahrung wird gemäß Bewertungsmatrix bepunktet. Es können maximal 12 Punkte erreicht werden.
- Angaben zu Qualifikation und Erfahrung des/der als örtliche Bauüberwachung eingesetzten Bauingenieurs/in. Die Qualifikation und Erfahrung wird gemäß Bewertungsmatrix bepunktet. Es können maximal 12 Punkte erreicht werden.
- Reaktionszeit der örtlichen Bauüberwachung (ö.Bü.). In welchem Zeitrahmen ist die ö.Bü. nach Anforderung durch den AG (z.B. im Notfall) während der normalen Ausführungszeiten vor Ort auf der Baustelle (Deponie Mandelbachtal-Ormesheim) persönlich verfügbar? Die Reaktionszeit wird gemäß Bewertungsmatrix bepunktet. Es können maximal 12 Punkte erreicht werden.
- Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen. Aus den eingereichten Referenzen soll die Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich seiner Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ersichtlich werden. Bewertet werden die Referenzen nach folgenden Kriterien (s. Bewertungsmatrix):
a) Planung und Ausführungsüberwachung zur Herstellung einer Deponieabdeckung, Deponieklasse DK II, mittels Kombinationsdichtung; Kriterium 10 Punkte: Gesamtkosten (KGN 200-700) der Maßnahme 10 Mio. € netto; Abstufung in 1 Mio. EUR Schritten b) Planung und Ausführungsüberwachung zur Herstellung einer Deponieabdeckung, Deponieklasse DK I oder von Bauprojekten der Infrastruktur (z.B. Verkehrsanlagen) mit einem hohen Anteil an Erdmassenbewegung; Kriterium 8 Punkte: Gesamtkosten (KGN 200-700) der koordinierten Maßnahme 8 Mio. € netto; Abstufung in 1 Mio. EUR Schritten c) Planung und Ausführungsüberwachung von Rekultivierungs- oder sonstigen Bauprojekten mit einem hohen Anteil an Erdmassenbewegung; Kriterium 5 Punkte: Gesamtkosten (KGN 200-700) der koordinierten Maßnahme 5 Mio. € netto; Abstufung in 1 Mio. EUR Schritten Insgesamt können maximal 46 Punkte erreicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Eignungs-/Ausschlusskriterien erfüllen, sind für die Wertung gemäß den Auswahlkriterien zugelassen. Die Bewertungsmatrix und der Bewerbungsbogen werden digital zur Verfügung gestellt. Die fünf Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
- Teilnahmeantrag
1. Der Bewerbungsbogen einschließlich der geforderten Angaben und Nachweise und der Schriftverkehr mit der Vergabestelle sind in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2. Für den Teilnahmeantrag ist der von der Vergabestelle vorgesehene Bewerbungsbogen zu verwenden und an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Bewerbungsbögen werden ausgeschlossen.
3. Der Bewerbungsbogen ist um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen.
Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
- Eignung
Die Eignung ist gemäß der im Bewerbungsbogen geforderten Angaben und Unterlagen nachzuweisen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen auch für diese abzugeben.
Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Bietergemeinschaften
1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Bewerbungsbogen eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung gemäß VHB Formblatt 234 abzugeben.
2. Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
3. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen. Die Funktionen und Zuständigkeiten der Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Bewerbungsbogen, ggf. in einem Organigramm, welches dem Bewerbungsbogen beigefügt wird, anzugeben.
4. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen.
- Mehrfachbewerbungen
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss allerbetroffenen Angebote führen, wenn der Bietergemeinschaft bzw. dem konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die Angebote vollkommen unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
- Eignungsnachweis für andere Unternehmen
Beabsichtigt der Bewerber, bei der Erfüllung eines Auftrages die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies im Bewerbungsbogen anzugeben und durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (gemäß VHB Fb 236) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten (Mittel, Fähigkeiten) zur Verfügung stehen.
Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
- Unteraufträge
Beabsichtigt der Bewerber, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen im Bewerbungsbogen bezeichnen und – soweit bekannt – die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).