Planungsleistungen Klinikum Saarbrücken gGmbH CDU/IMC Referenznummer der Bekanntmachung: Planungsleistungen CDU/IMC 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Klinikum Saarbrücken gGmbH CDU/IMC
Auf der derzeitigen Station 12 des Klinikums soll eine Behandlungseinheit mit insgesamt 24 Betten entstehen.
Diese soll sich aufteilen in zwölf Betten, die im Rahmen einer Clinical Decision Unit unterhalten werden, zwölf weitere sollen als Intermediate Care Station dienen.
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Klinikum Saarbrücken ist ein Maximalversorgungskrankenhaus mit ca. 600 Betten. Seit 1992 ist das Tochterunternehmen der Landeshauptstadt Saarbrücken eine gemeinnützige Gesellschaft (gGmbH).
Jährlich werden etwa 30.000 Patienten stationär und rund 60.000 Patienten ambulant behandelt. Knapp 2000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten für das Klinikum Saarbrücken und seine Tochtergesellschaften.
Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, moderne Medizintechnik und innovative Behandlungsmethoden garantieren in den 15 Fachabteilungen und in den fünfzehn Zentren mit Unterstützung von Partnern eine optimale medizinische Betreuung.
Auf der derzeitigen Station 12 des Klinikums soll eine Behandlungseinheit mit insgesamt 24 Betten entstehen.
Diese soll sich aufteilen in zwölf Betten, die im Rahmen einer Clinical Decision Unit (nachfolgend auch „CDU“ genannt) unterhalten werden, zwölf weitere sollen als Intermediate Care Station (nachfolgend auch „IMC“ genannt) dienen.
Clinical Decision Unit:
Hier sollen fachabteilungsübergreifend Patienten aufgenommen werden, bei denen sich medizinisch ein unklares Lagebild darstellt und bei denen weitere Untersuchungen und Behandlungen erforderlich sind. Durch die (vorübergehende) Aufnahme in der CDU soll gewährleistet werden, dass erst nach Durchführung der vorgenannten Untersuchungen und Behandlungen eine Entscheidung getroffen wird, ob eine Aufnahme der Patienten in den stationären Regelbetrieb erforderlich ist.
Intermediate Care Station:
Hier sollen fachabteilungsübergreifend Patienten mit erweitertem Überwachungsbedarf aufgenommen werden, die jedoch keiner Versorgung auf der Intensivstation bedürfen.
Die Hälfte der Zimmer (sechs) soll mit Bädern ausgestattet werden (CDU), die andere Hälfte nicht.
Im Übrigen soll der Ausbau aber so flexibel sein, dass im Bedarfsfalle auch CDU-Patienten in IMC-Zimmern liegen können und umgekehrt.
In Hinblick auf Pandemien soll die Ausstattung der einzelnen Bettenstellplätze mit medizinischen Gasen, Elektro- und Netzwerkanschlüssen so erfolgen, dass die Bettenstellplätze auch in vollwertige Intensiv- und Beatmungsplätze umgewandelt werden können.
Die Anschlüsse sollen jedoch nicht, wie zumeist bei Intensivstationen, über Deckenversorgungseinheiten (DVE) realisiert werden, sondern nur über Wandanschlüsse.
Die Projektleitung/-steuerung erfolgt durch die technische Abteilung des Klinikums. Die Architektenleistungen gemäß §34 HOAI sowie die Ingenieurleistungen technische Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI sollen über externe Auftragnehmer erbracht werden. Es werden sämtliche Leistungsphasen 1-9 beauftragt.
Da die Maßnahme bauantragspflichtig ist, sind genehmigungsfähige Bauantragsunterlagen zu erstelle
Los 1 Objektplanung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1. Räumliche Aufteilung
Die CDU wir im bestehenden Bettenhaus im 1. Obergeschoss zwischen den Gebäudeachsen 15-31 eingerichtet.
Auf der Südseite sollen zwölf Bettenzimmer mit je zwei Betten eingerichtet werden. sechs Bettenzimmer erhalten ein Patientenbad mit Waschtisch, WC und Dusche, die übrigen Patientenzimmer nur Waschtisch und WC. Diese Zimmer erhalten einen Raumteiler, so dass man je zwei Doppelzimmer als 4 Bett-Zimmer nutzen kann. Weiterhin werden auf der Südseite ein Lagerraum sowie ein Arztzimmer eingerichtet.
Auf der Nordseite befinden sich ein zweiteiliger Behandlungsraum zur Bronchoskopie, ein Pflegearbeitsraum, das Stationsdienstzimmer mit Sauerstofflager auf dem Balkon, eine Teeküche und ein Aufenthaltsraum für das Personal, sowie Personaltoiletten mit einer vorgelagerten Steckbeckenspüle.
Daneben wird ein großes Patientenbad mit WC und barrierefreier Dusche eingerichtet, das über eine Umbettmöglichkeit für Intensivpatienten verfügen soll. Anschließend folgt ein Büro für die Stationsleitung. Es besteht dort eine gute Möglichkeit die Trassierung der Lüftungsanlage aus dem 2. Untergeschoss ins Gebäude zur weiteren Verteilung aufzunehmen. Es folgt ein Treppenhaus sowie zwei kleine Lager- bzw. Abstellräume. Der Zugang zu den früheren Umkleiden aus dem Treppenhaus entfällt zukünftig. Der Übergangsbereich vor den Aufzügen zum anschließenden Isobau soll später als Patientenlounge zum Warten genutzt werden.
2. Raumausstattung
Als Bodenbelag kommt PVC-Bahnenware zum Einsatz, der Bodenbelag wird im Randbereich nahtlos nach oben geführt. Die Räumlichkeiten werden mit Glasfaser tapeziert. Der Anstrich erfolgt mit abwaschbaren Hygieneanstrichen. Die Bäder sind wandseitig raumhoch gefliest, die Duschen sind barrierefrei ausgeführt, ebenfalls gefliest und per Fußbodenheizung beheizt. Flure und Bettenzimmer sind partiell mit Rammschutz gegen Anprall auszurüsten.
Einbaumöbel und Fensterbänke sind in HPL auszuführen. Die Raumteiler in den 4er Zimmern müssen die Hygieneanforderungen erfüllen.
Sechs Zimmer sind zusätzlich zum Arbeitslicht mit spezieller Ambiente-Beleuchtung zur Delierprävention auszustatten.
Los 2 Technische Gebäudeausrüstung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es sind diverse Sanitärinstallationen auszuführen, unter anderem sechs Patientenbäder, ein Pflegearbeitsraum, eine Teeküche, weitere Waschbecken und WC-Anlagen.
Es müssen zwei Hospitalspülen eingeplant und ausgeschrieben werden.
Die Ausstattung an medizinischen Gasen soll sich an den Vorgaben für Intensivstationen orientieren.
Die Heizkörper werden an bestehende Versorgungsstränge angeschlossen.
Es muss eine neue Lüftungsanlage aufgebaut werden. Es gibt zwei potentielle Standorte für die RLT-Anlage, ein Raum im 2. UG oder das Dach des angrenzenden Isobaus (5.OG). Bei beiden Varianten müssen die zentralen Ab- und Zuluftkanäle über die Außenfassade herangeführt werden.
Im Rahmen der Entwurfsplanung sollen die beiden Varianten untersucht werden.
Los 3 Technische Gebäudeausrüstung-Elektrotechnik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Elektroinstallation soll sich an den Vorgaben für Intensivstationen orientieren, es müssen ein allgemeines Stromnetz (AV) und ein Sicherheitsstromnetz (SV) mit dazugehöriger Unterverteilung aufgebaut werden.
Die CDU und die IMS sollen flächendeckend mit Brandmeldern überwacht werden, die auf die bestehende Brandmeldeanlage aufgeschaltet werden.
Die Station soll eine zukunftssichere, leistungsfähige Netzwerkinfrastruktur erhalten, die nicht nur W-LAN, Patiententelefonie und Patientenentertainment unterstützt, sondern auch der medizinischen Entwicklung und der damit verbundenen stärkeren Vernetzung von Medizinprodukten Rechnung trägt.
Die Elektroinstallation wird ergänzt durch ein Patientenrufsystem (Lichtruf), das den aktuellen Vorschriften entspricht.
Die neue RLT muss an die bestehende Gebäudeautomation angeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um ein Fabrikat der Kieback & Peter GmbH & Co. KG.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Nachweise sind den Vergabeunterlagen, hier Anlage 2, zu entnehmen
Die geforderten Nachweise sind den Vergabeunterlagen, hier Anlage 2, zu entnehmen
Die geforderten Nachweise sind den Vergabeunterlagen, hier Anlage 2, zu entnehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.