Wartung u.Pflege der landeseigenen Lehr-Lernplattform Online-Schule Saarland sowie softwareseitige Anpassung u.Erweiterung derselbigen durch Softwareentwickler

Vorinformation

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC Saarland
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarland.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartung u.Pflege der landeseigenen Lehr-Lernplattform Online-Schule Saarland sowie softwareseitige Anpassung u.Erweiterung derselbigen durch Softwareentwickler

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Online-Schule Saarland (OSS) wird aktuell von ca. 94.000 Nutzer*innen aktiv verwendet.

Die OSS als "Landesbildungscloud" wird täglich von den Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften genutzt. Der Präsenzunterricht ist unmittelbar an die OSS angeknüpft, da für ca. 100.000 Schülerinnen und Schülern sowie 10.000 Lehrkräfte täglich die Bildungsmedien (digitale Bücher, Content etc.) abrufbar gehalten werden müssen, um einen reibungslosen Unterricht gewährleisten zu können.

Somit steht die uneingeschränkte Lauffähigkeit dieser Plattform absolut im Vordergrund.

Die digitale Souveränität und damit einhergehend die maximale Gestaltungsfreiheit des Dienstherren ist ebenso eine Maxime, die eine ständige - nach Bedarfen der Schulen ausgerichtete - operative Umsetzung von Entwicklungsmechanismen voraussetzt. Damit ist permanente Softwareentwicklung unabdingbar für die performante Haltung der OSS.

Wesentliche wesentliche Bestandteile der Plattform sind u. a. die Dateicloud (Nextcloud), Videokonferenzsystem (BigBlueButton), Lernmanagementsystem (Moodle für über 100.000 User), Anbindung der Dienste der Schulträger (Stundenplansoftware, digitales Klassenbuch, Messenger etc.), Anbindung der IT-Systeme der Schulträger (ein Login, alle Dienste in der OSS), dienstliche E-Mail-Adressen für Lehrkräfte, Inventarisierungsmodul zur Inventarisierung aller mobilen Endgeräte (95.000) im Rahmen der Landesweiten Systematischen Medienausleihe Saar (LSMS 2.0) sowie digitale Medien (Bücher, Content etc.).

Die OSS ist auf 300 Instanzen aufgeteilt.

Die Bekundung bezieht sich auf die Wartung, Pflege und eine hiermit verbundene Softwareentwicklung dieser Plattform im Umfang von 9.000 - 12.500 Stunden pro Jahr.

Das bekundende Unternehmen muss eine Nutzerverwaltung besitzen, die sich an das bestehende Identitätsmanagement der OSS (Shibboleth) angliedern lässt und die die Verzeichnisdienste openLDAP sowie UCS (Univention Corporate Server) unterstützt.

Die Möglichkeit zum Abbilden von Benutzerrollen, Mandanten, Standorte und Instanzen muss gegeben sein. Es wird eine Erfahrung mit dem Lernmanagementsystem Moodle in einer Größenordnung von mehr als 60.000 Zugriffen pro Tag vorausgesetzt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC Saarland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Wartung und Pflege der landeseigenen Lehr-Lernplattform Online-Schule Saarland sowie softwareseitige Anpassung und Erweiterung derselbigen durch Softwareentwickler

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 13/09/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt

werden;

(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach

§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2021