Nachtbuslinien im Regionalverband Saarbrücken Referenznummer der Bekanntmachung: N-Linien-RegV-SB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riegelsberg
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zps-online.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarbruecken.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Völklingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.voelklingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachtbuslinien im Regionalverband Saarbrücken
Der Zweckverband öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) (Los1, Los2, Los3, Los5, Los6), die Landeshauptstadt Saarbrücken (Los1, Los2, Los3, Los4, Los5) und die Mittelstadt Völklingen (Los4, Los6) als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr vergeben als zuständige Behörden im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 1 PBefG zum 01.01.2022 Dienstleistungsaufträge im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 für 6 Lose in einem wettbewerblichen Verfahren.
Betriebszeitraum für alle 6 Lose: 01.01.2022 - 31.12.2029
Die Verkehrsleistung wird im Wettbewerb nach den Bestimmungen von GWB und Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Von dem Dienstleistungsauftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112000) auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken.
Federführender Aufgabenträger für Los1, Los2, Los3, Los5 und Los6 ist der Zweckverband öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken. Federführende Aufgabenträger für das Los 4 sind die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Stadt Völklingen.
N11 Saarbrücken - Sulzbach - Friedrichsthal - Bildstock
Regionalverband Saarbrücken, DE
Die zu vergebende Verkehrsdienstleistung umfasst die Nachtbuslinie N11 Saarbrücken - Sulzbach - Friedrichsthal - Bildstock mit einer Verkehrsleistung von rund 3.882 Fahrplankilometern im Normjahr (115 Einsatztage). Die Verkehrsleistung besteht aus zwei Fahrten pro Nacht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen (ohne 1./2. Weihnachtsfeiertag) sowie an zwei Tagen (Fr/Mo) an Fasching.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, jährlich Zubestellungen in der Größenordnung bis zu einer Fahrt je Betriebstag vorzunehmen.
N12 Saarbrücken - Quierschied - Göttelborn - Holz
Regionalverband Saarbrücken, DE
Die zu vergebende Verkehrsdienstleistung umfasst die Nachtbuslinie N12 Saarbrücken - Quierschied - Göttelborn - Holz mit einer Verkehrsleistung von rund 6.583 Fahrplankilometern im Normjahr (115 Einsatztage). Die Verkehrsleistung besteht aus zwei Fahrten pro Nacht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen (ohne 1./2. Weihnachtsfeiertag) sowie an zwei Tagen (Fr/Mo) an Fasching.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, jährlich Zubestellungen in der Größenordnung bis zu einer Fahrt je Betriebstag vorzunehmen.
N13 Saarbrücken – Riegelsberg – Heusweiler - Köllertal
Regionalverband Saarbrücken, DE
Die zu vergebende Verkehrsdienstleistung umfasst die Nachtbuslinie N13 Saarbrücken – Riegelsberg – Heusweiler - Köllertal mit einer Verkehrsleistung von rund 5.453 Fahrplankilometern im Normjahr (115 Einsatztage). Die Verkehrsleistung besteht aus zwei Fahrten pro Nacht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen (ohne 1./2. Weihnachtsfeiertag) sowie an zwei Tagen (Fr/Mo) an Fasching.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, jährlich Zubestellungen in der Größenordnung bis zu einer Fahrt je Betriebstag vorzunehmen.
N14 Saarbrücken - Burbach - Völklingen - Wehrden
Regionalverband Saarbrücken, DE
Die zu vergebende Verkehrsdienstleistung umfasst die Nachtbuslinie N14 Saarbrücken - Burbach - Völklingen - Wehrden mit einer Verkehrsleistung von rund 4.920 Fahrplankilometern im Normjahr (115 Einsatztage). Die Verkehrsleistung besteht aus drei Fahrten pro Nacht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen (ohne 1./2. Weihnachtsfeiertag) sowie an zwei Tagen (Fr/Mo) an Fasching.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, jährlich Zubestellungen in der Größenordnung bis zu einer Fahrt je Betriebstag vorzunehmen.
N15 Saarbrücken - Güdingen - Kleinblittersdorf - Bliesransbach
Regionalverband Saarbrücken, DE
Die zu vergebende Verkehrsdienstleistung umfasst die Nachtbuslinie N15 Saarbrücken - Güdingen - Kleinblittersdorf - Bliesransbach mit einer Verkehrsleistung von rund 6.217 Fahrplankilometern im Normjahr (115 Einsatztage). Die Verkehrsleistung besteht aus zwei Fahrten pro Nacht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen (ohne 1./2. Weihnachtsfeiertag) sowie an zwei Tagen (Fr/Mo) an Fasching.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, jährlich Zubestellungen in der Größenordnung bis zu einer Fahrt je Betriebstag vorzunehmen.
N34 Völklingen – Großrosseln – Naßweiler – Lauterbach
Regionalverband Saarbrücken, DE
Die zu vergebende Verkehrsdienstleistung umfasst die Nachtbuslinie N34 Völklingen – Großrosseln – Naßweiler – Lauterbach mit einer Verkehrsleistung von rund 8.984 Fahrplankilometern im Normjahr (115 Einsatztage). Die Verkehrsleistung besteht aus zwei Fahrten pro Nacht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen (ohne 1./2. Weihnachtsfeiertag) sowie an zwei Tagen (Fr/Mo) an Fasching.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, jährlich Zubestellungen in der Größenordnung bis zu einer Fahrt je Betriebstag vorzunehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss nachweisen, dass er gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. Art. 4 und Art. 21 VO (EU 1071/2009 über die zur Aufgabenerfüllung notwendige Fachkunde verfügt. Der Bieter gilt als fachkundig, wenn anzunehmen ist, dass er bis zur Betriebsaufnahme über die speziellen Sachkenntnisse nach Anhang I Ziffer I VO (EU) 1071/2009 verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehr erforderlich sind. Es muss des Weiteren gewährleistet sein, dass er bis zur Betriebsaufnahme über das erforderliche Personal verfügt. Der Bieter hat seine Fachkunde und seine personelle Leistungsfähigkeit durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Der Nachweis erfolgt durch die nachfolgenden Angaben, Dokumente und Erklärungen:
- Eigenerklärung oder Nachweis nach Art. 11 Abs. 1 VO (EU) 1071/2009 über die Zulassung als Omnibusverkehrsunternehmen
- Nachweis, dass mindestens eine für die Führung der Geschäfte bestellte Person nach Art. 4 VO (EU) 1071/2009 als Verkehrsleiter bzw. nach § 4 BOKraft als Betriebsleiter bestätigt ist bzw. Darlegung, wie diese Voraussetzung bis zur Betriebsaufnahme erfüllt wird
- Nachweis der fachlichen Eignung der für die Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en durch Bescheinigung gemäß Anhang II und III VO (EU) 1071/2009
-Nachweis der fachlichen Eignung der für die Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en durch gleichwertige Abschlüsse (§ 6 PBZugV), Anerkennung leitender Tätigkeiten (§ 7 PBZugV)
Der Bieter fügt seinem Angebot einen Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist bei, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: vergleichbarer Nachweis). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen (vgl. § 44 Abs. 1 VgV). Weitere Informationen können den Auftragsunterlagen entnommen werden.
Der Bieter muss nachweisen, dass er über die für die Aufgabenerfüllung notwendige finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt. Der Bieter gilt als finanziell leistungsfähig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG i. V. m. Art. 7 und Art. 20 VO (EU) 1071/2009 sowie § 2 PBZugV, wenn er über die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebs erforderlichen finanziellen Mittel jederzeit verfügt.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage folgender Bescheinigungen nachzuweisen:
Der Bieter hat in einer rechtsverbindlich unterzeichneten Eigenerklärung zu versichern, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten.
Der Bieter hat seinem Angebot die Kopien des Geschäftsberichtes sowie des Jahresabschlusses (letztes abgeschlossenes Geschäftsjahr) inklusive Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Lagebericht) beizufügen.
Weiter sind beizufügen die Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- des Finanzamtes, dass keine erheblichen Steuerrückstände bestehen,
- der Gemeinde, dass keine erheblichen Rückstände der Gewerbesteuer bestehen,
- der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung und
- der Berufsgenossenschaft, dass keine Beiträge geschuldet werden, wobei die Ausstellung dieser Bescheinigungen nicht länger als drei Monate
zurückliegen darf.
Der Bieter fügt dem Angebot die Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV (Muster gemäß Anlage 1 der PBZugV) bei, Bewertungsstichtag nicht länger als 12 Monate zurückliegend. Der Bieter erklärt in seinem Angebot, ob Zuwendungen der öffentlichen Hand, die dem Bieter oder einem mit ihm im Konzern verbundenen Unternehmen im Sinne des § 36 Abs. 2 GWB in der Vergangenheit zugeflossen sind, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind oder waren (Formblatt). Die geforderten Nachweise sind nur für den Bieter selbst vorzulegen. Die Vorlage der Nachweise für die unmittelbaren Gesellschafter ist nur dann notwendig, wenn die bietende Gesellschaft für den ausgeschriebenen Verkehr neu gegründet wird. Bei einer Neugründung der bietenden Gesellschaft werden ebenfalls die zu den o. g. Aspekten genannten Angaben der Gesellschafter als ausreichend anerkannt, wenn der Bieter plausibel darlegt, dass die neue Gesellschaft mit der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ausgestattet wird. Weitere Informationen können den Auftragsunterlagen entnommen werden.
Der Bewerber gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse, Erfahrungen und Kapazitäten verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten drei Jahren erbrachte Verkehre. Bieter können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bieter sich beruft, zu erbringen.
Der Bieter muss die Voraussetzungen als Verkehrsunternehmer nach § 3 PBefG erfüllen.
Der Bieter muss in der Bundesrepublik Deutschland eine Niederlassung seines Verkehrsunternehmens nachweisen, mit Räumlichkeiten, in denen die wichtigsten Unternehmensunterlagen aufbewahrt werden. Insbesondere die Buchführungsunterlagen, die Personalverwaltungsunterlagen, die Dokumente mit den Daten über die Lenk- und Ruhezeiten sowie alle sonstigen Unterlagen, zu denen die zuständigen Kontrollbehörden Zugang haben müssen, sind hier vorzuhalten. Darüber hinaus wird eine Betriebsstätte innerhalb des Saarlandes gefordert, von der aus die ausgeschriebenen Verkehre zu betreiben sind.
Seitens des Bieters ist ein Verkehrsleiter nach Art. 4 VO (EU) 1071/2009 bzw. ein Betriebsleiter nach § 4 BOKraft zu benennen. Verkehrs- und Betriebsleiter müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und ihren Dienstort an der Betriebsstätte im Saarland haben. Hierzu kann auch ein Vertreter nach Art. 4 Absatz 2 der VO(EU) 1071/2009 bzw. nach § 5 BOKraft bestimmt werden.
Der Bieter muss nachweisen, dass er über die für die Aufgabenerfüllung notwendige Zuverlässigkeit verfügt. Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Unternehmens die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet werden oder die Allgemeinheit bei dem Betrieb des Unternehmens geschädigt oder gefährdet wird. Dabei wird das Verhalten des Unternehmens und der zur Führung des Unternehmens bestellte/n Person/en (Geschäftsführer, Verkehrsleiter, Betriebsleiter) berücksichtigt. Die Vorlage folgender Erklärungen, Angaben, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Auszüge aus Registern wird verlangt:
• Rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung des Unternehmers,
o dass keine Verstöße vorliegen, die die in § 13 Abs. 1 PBefG, auf § 1 PBZugV bezogene, geforderte Zuverlässigkeit in Frage stellen;
o dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und §124 GWB vorliegen;
o dass keine Verstöße nach Anhang IV der VO (EG) Nr. 1071/2009 vorliegen;
• Bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind: Abschrift der Eintragung, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung außerdem die Gesellschafterliste;
• Namentliche Auflistung des Unternehmers und der zur Führung des Unternehmens bestell-te/n Person/en
• Eigenerklärung zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (des Bieters sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person/en
• Polizeiliches Führungszeugnis für den Unternehmer und ggf. für die zur Führung der Ge-schäfte bestellte/n Person/en (Geschäftsführer, Verkehrsleiter, Betriebsleiter); Unterlagen nicht älter als 3 Monate;
• Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Unternehmer und ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en (Geschäftsführer, Verkehrsleiter, Betriebsleiter); Unterlagen nicht älter als 3 Monate;
• Auskunft aus dem Fahreignungsregister für den Unternehmer und ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en (Geschäftsführer, Verkehrsleiter, Betriebsleiter);
Abschnitt IV: Verfahren
Geschäftsstelle des Zweckverbandes Personennahverkehr Saarland (ZPS), Am Hauptbahnhof 6-12, 66111 Saarbrücken
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind bei der Öffnung der Angebote gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]