Ölspurbeseitigung Saarland Bundes-/ Landstraßen Ost Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0278SU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfs.saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ölspurbeseitigung Saarland Bundes-/ Landstraßen Ost
Ölspurbeseitigung auf Bundes- und Landstraßen im Saarland.
Landesbetrieb für Straßenbau
Peter-Neuber-Allee 1
66538 Neunkirchen
Verschiedene Bundes- und Landesstraßen im Saarland
Ölspurbeseitigung auf Bundes- und Landstraßen im Bezirk der SM St. Wendel und SM Rohrbach. An- und Abfahrt ca. 4 680 km; Reinigung Verkehrsflächen ca. 300 h, Einsatz Spezielreiniger 80 l; Entsorgung Öl/Tensid 50 080 l; Entsorgung Bindemittel 4 000 kg.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausgefüllter Vordruck EU-Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) gemäß §§ 42-47 VgV, 122-124 GWB.
Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende andere Unternehmen.
Ausgefüllter Vordruck EU-Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) gemäß §§ 42-47 VgV, 122-124 GWB.
Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende andere Unternehmen.
Ausgefüllter Vordruck EU-Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) gemäß §§ 42-47 VgV, 122-124 GWB.
Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende andere Unternehmen.
Mit dem Angebot vorzulegen:
Genehmigter Entsorgungsnachweis für gefährliche Stoffe nach Abfallschlüssel 13 08 99* und 15 02 02*
Auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer,
— Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen,
— Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe,
— Urkalkulation des Bieters und Kalkulation der Leistungen der Unterauftrag-/Nachunternehmer.
— Einhaltung des Saarländischen Tariftreugesetzes und
— Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau- Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß STTG. Die maßgeblichen Entgelttarife sind unter www.tarifregister.saarland.de abrufbar.
Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU-Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesbetrieb für Straßenbau
Peter-Neuber-Allee 1
66538 Neunkirchen
Keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2023
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6HR513
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bei erkannten Verstößen gegen die Vergabevorschriften, die nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird, wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids, unzulässig. Darüber hinaus sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]