Tragwerksplanung für ein neues Gebäude B5 3, Neubau Erweiterung Hochschulsport
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung für ein neues Gebäude B5 3, Neubau Erweiterung Hochschulsport
Die Universität des Saarlandes plant einen Neubau, der der Erweiterung und Verbesserung des Hochschulsport-Angebotes für die Studenten und Angestellten auf dem Campus Saarbrücken dienen soll. Hierfür werden die Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI vergeben. Neue Multifunktionsräume und Funktionsräume mit den dazugehörigen Sanitärbereichen sollen den stetig steigenden Bedarf an Bewegungsräumen abdecken. Außerdem soll zusammen mit einem neuen Verwaltungstrakt und einer Anbindung an das bestehende Uni-Fit-Gebäude eine neue räumliche „Funktionseinheit Hochschulsportzentrum“ geschaffen werden. Die Anbindung des neuen Gebäudes an das bestehende Uni-Fit (Gebäude B5 1) soll eine räumliche Funktionseinheit Hochschulsportzentrum schaffen, in dem die überwiegende Anzahl der Angebote und nahezu alle Verwaltungsprozesse zusammengeführt werden. Die Zuwegungen, die Verkehrswege innerhalb des Gebäudes und die Anbindung an das bestehende Gebäude sind barrierefrei zu gestalten.
Auf Grund des zum Teil vorhandenen abgeböschten Baufeldes und unter der Annahme einer mindestens zweigeschossigen Bauweise ist davon auszugehen, dass zumindest Teilbereiche des neuen Gebäudes unterkellert und somit in Massivbauweise hergestellt werden müssen. Je nach Wahl der Gebäudeabdichtung kann für erdberührte Bauteile der Einwirkungsfall „hohe Einwirkung von drückendem Wasser“ erforderlich werden. Somit sind Erfahrungen im Zusammenhang mit der Planung und Ausführungsüberwachung nach der DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ unerlässlich. Der aktuelle geotechnische Bericht (das Bodengutachten) ist den Planunterlagen beigefügt.
Auf Grund der Anforderungen für die großflächigen, stützenfreien Multifunktionsräume werden Tragwerke mit Decken- bzw. Dachspannweiten von bis zu 15,0 m erforderlich. Diese weitspannenden Konstruktionen sind in Massivbauweise, Stahlbetonfertigteil-Bauweise, in Stahlbau und in Holzbauweise denkbar. Hier können Einfeld-, Mehrfeld- bzw. rahmenartige Konstruktionen erforderlich werden. Auf Grund von Nutzungsanforderungen in den Multifunktionsräumen ist bei diesen Deckenkonstruktionen mit erhöhten, punktuell auftretenden Anhängelasten zu rechnen.
Eine detailliertere Projektbeschreibung ist der Anlage „Aufgabenstellung“ zu entnehmen. Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden soll. Baubeginn soll im 1. Quartal 2022 sein, die Fertigstellung der Baumaßnahme muss bis Ende des 2. Quartals 2023 erfolgen.
Im südwestlichen Bereich des Campus Saarbrücken der Universität des Saarlandes (siehe Anlage „UdS Konkordanzenplan“)
Benötigt werden die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für den Neubau, der der Erweiterung und Verbesserung des Hochschulsport-Angebotes auf dem Campus Saarbrücken dienen soll. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
Leistungsstufe 1:
— Lph 1: Grundlagenermittlung (teilweise erbracht),
— Lph 2: Vorplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung,
— Lph 4: Genehmigungsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungen stufenweise zu vergeben:
Leistungsstufe 2:
— Lph 5: Ausführungsplanung.
Leistungsstufe 3:
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Grundlagenermittlung mit den im Zuge dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Informationen bereits erfüllt ist. Daher wird die Leistungsphase 1 nicht beauftragt.
Für die genannte Maßnahme sind Informationen und Unterlagen (z.B. Planunterlagen, Funktionsschema, Raumprogramm, Anforderungsprofile, Raumbuch sowie Rahmenterminplan) vorhanden, welche den Bewerbern auf subreport zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die unter subreport zur Verfügung gestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen werden ggf. denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase (Phase 1) ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes sowie zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch (Phase 2) aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt. Die Vertragsschließung erfolgt nach den Vertragsmustern der RBBau. Ein entsprechendes Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen (siehe Anhang „Vertrag-Tragwerksplanung-Entwurf“).
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden 3 weitere Leistungen europaweit vergeben:
1.) Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI (Lph 2-9),
2.) Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 1-3, 8 (HLKS) (Lph 2-9) sowie 3.) Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 4-6 (ELT + FIT + Förderanlagen) (Lph 2-9).
Weitere Leistungen, z.B. Vermessung, Bodengutachten, Brandschutz, Wärmeschutz, Sicherheits- und Gesundheitskoordination, Erschließung und Freianlagenplanung werden ebenfalls parallel vergeben.
Es ist zulässig, dass sich Bewerber für mehrere dieser Leistungen bewerben. Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Tragwerksplanung“ sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von rund 4,2 Mio. EUR ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die KG 300 + 400 entfallen davon rund 2,9 Mio. EUR netto. Das genannte Budget ist einzuhalten.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4); Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2. Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zutragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
3. Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bewerber/Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.
4. Der AG behält sich vor, bei Bedarf von den Bietern Folgeangebote einzuholen. Wenn der AG Verhandlungen führt, wird jeder Bieter zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Unabhängig davon, ob der Auftraggeber sich dazu entscheidet, Verhandlungsgespräche zu führen, behält sich der Auftraggeber aufgrund der derzeit noch bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln vor, die ggf. zu führenden Verhandlungsgespräche per Videokonferenz durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.