Saarbrücken Franzenbrunnen- Erschließung 3. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 783.3-210509-Fd
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.giu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Saarbrücken Franzenbrunnen- Erschließung 3. BA
Die GIU Flächenmanagement KG plant im Auftrag der Landeshauptstadt Saarbrücken und in Kooperation mit dem Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetrieb der Landeshauptstadt Saarbrücken (ZKE), den Stadtwerken Saarbrücken AG (SWS) und dem Informations- und Kommunikationsinstitut der Landeshauptstadt Saarbrücken (IKS) die Erschließung des Wohngebietes Franzenbrunnen im Stadtteil Alt-Saarbrücken.
Diese Ausschreibung betrifft die komplette Erschließungsleistung des 3. Bauabschnittes des Wohngebietes im Vorstufenausbau.
Zur Herstellung der notwendigen Infrastruktur sind folgende Teilleistungen auszuführen:
— Herstellung des Entwässerungssystems (Trennsystem),
— Im Vorstufenausbau: Straßenherstellung und -ausbau einschl. Straßenbeleuchtung und Herstellung von Quartiersplätzen,
— Verlegen aller notwendigen Versorgungsleitungen,
— Straßenbegleitgrün.
Wohngebiet Franzenbrunnen, 3. BA Lerchesflurweg
66119 Saarbrücken
Bei der verfahrensgegenständlichen Baumaßname handelt es sich um die Vergabe von (Tiefbau-)Leistungen für die Erschließung eines rd. 2.35 ha großen Wohngebietes in 66119 Saarbrücken.
Es sollen im Wesentlichen folgende (Tief-)Bauleistungen zur Bauausführung gebracht werden:
— Herstellung des Entwässerungssystems (Trennsystem),
— Im Vorstufenausbau: Straßenherstellung und -ausbau einschl. Straßenbeleuchtung und Herstellung von Quartiersplätzen,
— Verlegen aller notwendigen Versorgungsleitungen,
— Straßenbegleitgrün.
Die einzelnen Teilmaßnahmen obliegen in ihrer Durchführung unterschiedlichen Auftraggebern, die jeweils für ihre Leistungsbereiche (getrennt nach Bautiteln) eine separate Beauftragung und Abnahme durchführen werden.
Hierbei handelt es sich um:
— ZKE – Zentraler Kommunaler Entsorgungsbetrieb
Gaschhübel 1
66113 Saarbrücken
— GIU mbH & Co. Flächenmanagement KG
Nell-Breuning-Allee 8
66115 Saarbrücken
Tel.: +49 681 8575 102
Fax.: +49 681 8575 450
— Stadtwerke Saarbrücken GmbH
Hohenzollernstraße 104-106
66117 Saarbrücken
— Landeshauptstadt Saarbrücken
Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur
Bahnhofstraße 31
66111 Saarbrücken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schmelz
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Postleitzahl: 66839
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://dittgen.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YECR54K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB.
Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]