Aufholen – integrative und additive Förderangebote Referenznummer der Bekanntmachung: Z2108X
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC Saarland
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bildung.saarland.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Aufholen – integrative und additive Förderangebote
Um Kinder, Jugendliche und Familien in der aktuellen Situation und auch nach der Pandemie zu unterstützen, hat das Bundeskabinett Maßnahmen für das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.
In Umsetzung dessen ist vorliegend durch das Ministerium für Bildung und Kultur beabsichtigt, integrative und additive Förderangebote für Schülerinnen und Schüler an allen Schulen im Saarland zur Verfügung zu stellen. Hierfür werden Rahmenvertragspartner gesucht, die selbst, beziehungsweise durch Einbindung weiterer nachgelagerter Partner („Subpartner“), entsprechende Angebote bereitstellen können.
Gleichwohl entscheiden die einzelnen Schulen individuell ob, und in welcher Form und für welchen Zeitraum sie von diesem rahmenvertraglichen Angebot Gebrauch machen; es besteht keine Verpflichtung zum Abruf aus diesem Rahmenvertrag. Hierfür haben sich die Schulen an das ihnen vom Ministerium für Bildung und Kultur zugewiesene Budget zu halten. Insofern kann durch das Ministerium für Bildung und Kultur gegenüber dem Rahmenvertragspartner kein Abruf dem Grunde nach oder der Höhe nach garantiert werden. Eine Vergütung erfolgt nur für durch die Schulen tatsächlich aus dem angebotenen Stundenkontingent abgerufene Stunden.
Ministerium für Bildung und Kultur
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
Um Kinder, Jugendliche und Familien in der aktuellen Situation und auch nach der Pandemie zu unterstützen, hat das Bundeskabinett Maßnahmen für das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.
In Umsetzung dessen ist vorliegend durch das Ministerium für Bildung und Kultur beabsichtigt, integrative und additive Förderangebote für Schülerinnen und Schüler an allen Schulen im Saarland zur Verfügung zu stellen. Hierfür werden Rahmenvertragspartner gesucht, die selbst, beziehungsweise durch Einbindung weiterer nachgelagerter Partner („Subpartner“), entsprechende Angebote bereitstellen können.
Gleichwohl entscheiden die einzelnen Schulen individuell ob, und in welcher Form und für welchen Zeitraum sie von diesem rahmenvertraglichen Angebot Gebrauch machen; es besteht keine Verpflichtung zum Abruf aus diesem Rahmenvertrag. Hierfür haben sich die Schulen an das ihnen vom Ministerium für Bildung und Kultur zugewiesene Budget zu halten. Insofern kann durch das Ministerium für Bildung und Kultur gegenüber dem Rahmenvertragspartner kein Abruf dem Grunde nach oder der Höhe nach garantiert werden. Eine Vergütung erfolgt nur für durch die Schulen tatsächlich aus dem angebotenen Stundenkontingent abgerufene Stunden.
Die einvernehmliche Verlängerung oder Erweiterung dieses Vertrages bleibt vorbehalten.
Die einvernehmliche Verlängerung oder Erweiterung dieses Vertrages bleibt vorbehalten.
Die obenstehende Angabe „Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt“ ist technisch bedingt und nicht zutreffend. Tatsächlich wird vorliegend unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens allen die Teilnahmebedingungen erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter, der die Teilnahmebedingungen erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu akzeptieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
S. Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Das vorliegende Verfahren wird nicht im Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere der RL 2014/24/EU oder des GWB oder der VgV oder der UVgO durchgeführt. Vorliegend findet kein Offenes Verfahren oder ein anderes Vergabeverfahren gemäß §§ 14-19 VgV oder §§ 8-14 UVgO statt. Entgegenstehende Angaben, insbesondere im Bereich der eVergabeplattform, sind ggf. technisch bedingt und unbeachtlich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH folgen, ist damit nicht verbunden.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten.
Ministerium für Bildung und Kultur, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken
Nichtöffentlich.
Bis zum genannten Termin können jederzeit Angebote abgegeben werden. Es findet kein zentraler Öffnungstermin statt, stattdessen werden eingehende Angebote unverzüglich nach Eingang geprüft und ggf. durch Zuschlag angenommen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation zwischen Unternehmen und Vergabestelle nur über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform DTVP.de zulässig ist, die Kommunikation per Telefon oder eMail ist nicht möglich.
Das vorliegende Verfahren wird nicht im Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere der RL 2014/24/EU oder des GWB oder der VgV oder der UVgO durchgeführt.
Vorliegend findet kein Vergabeverfahren gemäß §§ 14-19 VgV oder §§ 8-14 UVgO statt.
Eventuell entgegenstehende Angaben, insbesondere im Bereich der eVergabeplattform, sind ggf. technisch bedingt und unbeachtlich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH folgen, ist damit nicht verbunden.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter, der die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu akzeptieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YS5R551
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/3339.htm
Das vorliegende Verfahren wird nicht im Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere der RL 2014/24/EU oder des GWB oder der VgV oder der UVgO durchgeführt.
Vorliegend findet kein Vergabeverfahren gemäß §§ 14-19 VgV oder §§ 8-14 UVgO statt.
Eventuell entgegenstehende Angaben, insbesondere im Bereich der eVergabeplattform, sind ggf. technisch bedingt und unbeachtlich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH folgen, ist damit nicht verbunden.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter, der die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu akzeptieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bildung.saarland.de/