Druckhaltung AVA Velsen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steag.com
Abschnitt II: Gegenstand
Druckhaltung AVA Velsen
Druckhaltung mit Zubehör Wärmeauskopplung AVA Velsen Saarland.
AVA Velsen
Alte Grube Velsen 16
66127 Saarbrücken
Zum Liefer- und Leistungsumfang des AN gehören u. a. die Lieferung und Montage der kompletten, betriebsfertig montierten Druckhaltung mit Zubehör der Wärmeauskopplung AVA Velsen Saarland.
Die Teilnahmeanträge sind unter: [gelöscht] einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft/Eintragung im Berufsregister (Firmen außerhalb von Deutschland: eine gleichwertige Bescheinigung) (bitte Kopie beifügen),
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Firmen außerhalb von Deutschland: eine gleichwertige Bescheinigung) nicht älter als 3 Monate (bitte Kopie beifügen).
— Vorlage einer Bankerklärung,
— Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachkommt.
— Erklärung, dass bei dem Bieter keine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB Ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 GWB (oder vergleichbaren Vorschriften eines anderen Staates) rechtskräftig verurteilt ist oder gegen den Bieter wegen eines solchen Verstoßes eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach §125 GWB sowie auf den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach §126 GWB wird ausdrücklich hingewiesen,
— Erklärung, dass gegen den Bieter keiner der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer dem Auftrag angemessenen Deckung für Sach, - und Vermögensschäden. Benennung der Versicherungssumme mit Gültigkeitsdatum (bitte Kopie beifügen),
— Haftung für Personenschäden entsprechend der deutschen Gesetzgebung. Nachweis einer Personenhaftpflichtversicherung.
Gemäß den Ausschreibungsunterlagen unter der oben genannten Web-Site.
Gemäß den Ausschreibungsunterlagen unter der oben genannten Web-Site.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gem. §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.