Nitratstudie Saarwellinger Graben
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heusweiler
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 66265
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6821 / 200-216
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gemeindewerke-heusweiler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nitratstudie Saarwellinger Graben
Erstellen einer Studie über den Nitrateintrag in das Grundwasser des Wassergewinnungsgebietes „Saarwellinger Graben“.
Saarwellingen
Gegenstand sind die gutachterlichen und beratenden Leistungen in der Wasserversorgung. Die Untersuchungen werden über einen Zeitraum von 5 Jahren durchgeführt. Die kontinuierlichen Messungen sind umfassend und zeitnah auszuwerten in die Zwischenberichte sowie in den Abschlußbericht einzuarbeiten.
Die Dauer der Studie beträgt 5 Jahre. Im Abschlußbericht sind neben den o. g. Inhalten auch die Ergebnisse und die zu ergreifenden Maßnahmen klar zu formulieren.
Im Rahmen des fünfjährigen Beobachtungszeitraums sollen alle Untersuchungs- und Messergebnisse in das vorhandene erweiterte Grundwasserströmungsmodell des Saarlands (erstellt für das MUV im Jahr 2016) sowie in das Grundwassermodell Lohbachtal des Wasserzweckverbands Bous/Schwalbach-Püttlingen-Saarwellingen Eingang finden und das Modell bezüglich des Stofftransports erweitert und angepasst werden.
Eine umfassende Leistungsbeschreibung ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Die unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3 geforderten Angaben, Nachweise und Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vorzulegen (einzutragen in die auf Subreport zur Verfügung gestellten Formblätter). Voraussetzung für die weitere Teilnahme am Verfahren ist die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der abgefragten Angaben, Nachweise und Erklärungen.
Eine Bewertung erfolgt anhand der unter III.1.3) beschriebenen Kriterien. Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren teilzunehmen.
Bei Punktegleichstand wird gelost.
Mit der Projektbearbeitung soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen gemäß § 6 VgV führen.
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.
c) Allgemeine Angaben zum Bewerber gemäß Formblatt; es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder von Mitgliedern einer BG/ARGE zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können.
d) Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV: Namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters, Projektingenieure und Bauleiter unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall bearbeitenden Teilleistungen. Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter ist mit der Bewerbung ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis) und ein fachlicher Lebenslauf vorzulegen.
e) Angaben über die beabsichtigte Weitergabe des Auftrages oder eines Teils des Auftrages.
Die vorgenannten Nachweise/Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung fristgerecht, unterschrieben, vollständig vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften (BG) und Arbeitsgemeinschaften (ARGE) jeweils von allen Mitgliedern der BG/ARGE. Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, sind in den auf Subreport zur Verfügung gestellten Formblättern zu sehen. Bei BG/ARGE sind die Formblätter von den Mitbewerbern (einschließlich Nachunternehmern) ebenfalls auszufüllen.
Zusätzlich sind
— eine Vollmachtserklärung für den Federführenden,
— eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung,
— eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die BG/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
a) Nachweis einer entsprechenden und aktuellen (nicht älter als 12 Monate) Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bei einem Versicherer gemäß § 45 (1) 3 VgV in Höhe [Betrag gelöscht] EUR für Personen sowie [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. bei geringeren Deckungssummen eine zusätzliche Erklärung der Versicherungsgesellschaft über die Bereitschaft einer Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfalle.
b) Eigenerklärung und aktuelle Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes, dass keine Steuerschulden bestehen (nicht älter als 6 Monate), bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG/ARGE bzw. Nachunternehmern.
a) Technische Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen vom Bewerber/der BG/ARGE vorzulegen:
Die Angaben zu den Referenzen sind in die zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) einzutragen.
Grundsätzliche Voraussetzungen:
— Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben,
— Wertbar sind max. 3 Referenzobjekte im Zeitraum der letzten 10 Jahre.
Der Beginn der gewählten Referenz ist das Datum der Auftragserteilung und als Bearbeitungsende gilt das Datum der rechtsgeschäftlichen Abnahme.
Ein Referenzobjekt kann sowohl für eine, wie auch mehrere Wertungskriterien in Frage kommen, wenn Sie die nachstehenden Mindestanforderungen erfüllen. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben.
Mit den 3 gewählten Referenzobjekten sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
1. Für alle Referenzprojekte ist die Erarbeitung, Betreuung mit gutachterlicher Auswertung eines Meßprogramms nachzuweisen.
2. Mit mindestens einem Referenzobjekt ist die Nutzung und Kalibrierung eines Grundwassermodells nachzuweisen.
3. Mit mindestens einem Referenzobjekt sind Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten mit öffentlichen Auftraggebern nachzuweisen.
Es erfolgt ein Ausschluss, sofern diese 3 Mindestanforderungen nicht in mindestens einem Referenzobjekt nachgewiesen werden.
Die Erfüllung einer wertbaren Mindestanforderung erhält jeweils die angegebenen Wertungspunkte; es sind somit insgesamt 75 Punkte möglich.
Es werden Zusatzpunkte vergeben, wenn nachfolgende Projekteigenschaften, bezogen auf die jeweils einschlägige Mindestanforderung, nachgewiesen werden:
Zu 1. a) Projekt in der Wasserversorgung, maximal 12 Punkte.
b) Überwachung des Einbaus von Messeinrichtungen, Abnahme und Inbetriebnahme, maximal 12 Punkte.
Zu 2. hydrogeologische Untersuchungen in einem ländlich geprägten Einzugsgebiet, 12 Punkte.
Zu 3. Projekt mit Förderung aus öffentlichen Mitteln, maximal 9 Punkte.
Maximal 45 Zusatzpunkte können erzielt werden.
b) Berufliche Leistungsfähigkeit (Personalstärke):
Hierfür ist die Anzahl der Mitarbeiter mit jeweiliger Qualifikation zu benennen.
Zur Wertung ist die aktuelle Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter im technischen Bereich zur Bearbeitung und Betreuung der Maßnahme entscheidend.
Der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist zu erbringen.
Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter:
— 3 Personen, 5 Punkte Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter: > 3 Personen, 20 Punkte Maximal 20 Wertungspunkte können erzielt werden.
Örtliche Präsenz:
X < 50 km, 50 Punkte 50 km ≤ x < 150 km, 25 Punkte x ≥ 150 km, 0 Punkte Maximal 50 Wertungspunkte können erzielt werden.
Insgesamt können 190 Punkte erreicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Fristgerechte, vollständige und unterschriebene Einreichung der Bewerbungen.
b) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen.
c) Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
d) Änderungen an den Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
e) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen, Nachweise und Referenzen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben bei der Wertung unberücksichtigt.
f) Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen oder Unternehmen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bietergemeinschaften. In diesem Fall werden alle betroffenen Bewerbungen ausgeschlossen.
g) Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
h) Evtl. auftretende Fragen sind über www.subreport.de unter „Bieterkommunikation“ zu stellen.
i) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge müssen in deutscher Sprache verfasst und eingereicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.