Erbringung von Verkehrsleistungen im ÖPNV auf der RegioBus-Linie R1 Merzig - Wadern Referenznummer der Bekanntmachung: R1/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottweiler
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zps-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Verkehrsleistungen im ÖPNV auf der RegioBus-Linie R1 Merzig - Wadern
Der Zweckverband Personennahverkehr Saarland als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr vergibt als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 1 PBefG zum 1.1.2022 einen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 mit einer Laufzeit von 1.1.2022 bis 31.12.2031 in einem wettbewerblichen Verfahren. Die Verkehrsleistung wird im Wettbewerb nach den Bestimmungen von GWB und Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Von dem Dienstleistungsauftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112000) auf dem Gebiet des Landkreises Merzig-Wadern (NUTS-Code DEC02) für die Linie R1 Merzig - Wadern.
Merzig-Wadern, DE
Die Leistung umfasst die Busverkehrsleistung der RegioBus-Linie R1 auf dem Gebiet des Landkreises Merzig -Wadern. Die RegioBus-Linie R1 verbindet mit Anschluss an die Bahn das Mittelzentrum Merzig mit dem Grundzentrum Losheim am See sowie dem Mittelzentrum Wadern täglich im Taktverkehr.
Zur Verstärkung der R1 und um die Zielgruppe der Radfahrer besser zu erreichen, werden Radbusfahrten zum Stausee Losheim angeboten. Die Fahrtzeiten dieser 5 Fahrtenpaare pro Tag am Wochenende und an Feiertagen sind auf die Regionalzüge aus Saarbrücken und Trier abgestimmt. Die Fahrradmitnahme erfolgt zwischen dem 01. Mai und dem Ende der Herbstferien auf einem „Huckepackträger“. Außerhalb der Fahrradsaison wird auf den „Huckepackträger“ verzichtet.
Die Leistung umfasst rund 487 930 Fahrplankilometer pro Normjahr sowie rund 13 970 Fahrplanstunden pro Normjahr.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen in der Größenordnung bis zu 20 % der jeweiligen Jahresverkehrsleistung vorzunehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss nachweisen, dass er über die fachliche Eignung i. S. d. Art. 3 Abs.1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 Abs. 1 PBZugV verfügt.
Der Bieter gilt als fachkundig, wenn anzunehmen ist, dass er bis zur Betriebsaufnahme über die speziellen Sachkenntnisse nach Anhang I Ziffer I VO (EU) 1071/2009 verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehr erforderlich sind. Es muss des Weiteren gewährleistet sein, dass er bis zur Betriebsaufnahme über das erforderliche Personal verfügt.
Der Bieter hat seine Fachkunde und seine personelle Leistungsfähigkeit durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die nachfolgenden Angaben, Dokumente und Erklärungen für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (Geschäftsführer, Verkehrsleiter, Betriebsleiter):
Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) für die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Bieter fügt seinem Angebot einen Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist bei, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: vergleichbarer Nachweis). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen (vgl. § 44 Abs. 1 VgV).
Weitere Informationen können den Auftragsunterlagen entnommen werden.
Der Bieter muss nachweisen, dass er über die für die Aufgabenerfüllung notwendige finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt. Der Bieter gilt als finanziell leistungsfähig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG i. V. m. Art. 7 und Art. 20 VO (EU) 1071/2009 sowie § 2 PBZugV, wenn er über die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebs erforderlichen finanziellen Mittel jederzeit verfügt.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage folgender Bescheinigungen nachzuweisen:
— Der Bieter hat in einer rechtsverbindlich unterzeichneten Eigenerklärung zu versichern, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten (Formblatt Anlage 2 zum Angebotsschreiben),
— weiter sind beizufügen die Unbedenklichkeitsbescheinigungen,
—— des Finanzamtes, dass keine erheblichen Steuerrückstände bestehen,
—— der Gemeinde, dass keine erheblichen Rückstände der Gewerbesteuer bestehen,
—— der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung und
—— der Berufsgenossenschaft, dass keine Beiträge geschuldet werden,
Wobei die Ausstellung dieser Bescheinigungen nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf.
— Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV (Muster gemäß Anlage 1 der PBZugV), Bewertungsstichtag nicht länger als 12 Monate zurückliegend,
— Der Bieter erklärt in seinem Angebot, ob Zuwendungen der öffentlichen Hand, die dem Bieter oder einem mit ihm im Konzern verbundenen Unternehmen im Sinne des § 36 Abs. 2 GWB in der Vergangenheit zugeflossen sind, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind oder waren (Formblatt Anlage C5 Erklärung über Zuwendungen der öffentlichen Hand).
Die geforderten Nachweise sind nur für den Bieter selbst vorzulegen. Die Vorlage der Nachweise für die unmittelbaren Gesellschafter ist nur dann notwendig, wenn die bietende Gesellschaft für den ausgeschriebenen Verkehr neu gegründet wird. Bei einer Neugründung der bietenden Gesellschaft werden ebenfalls die zu den o. g. Aspekten genannten Angaben der Gesellschafter als ausreichend anerkannt, wenn der Bieter plausibel darlegt, dass die neue Gesellschaft mit der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ausgestattet wird.
Weitere Informationen können den Auftragsunterlagen entnommen werden.
— Der Bewerber gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse, Erfahrungen und Kapazitäten verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehre im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG). Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert (Formblatt Anlage 3 zum Angebotsschreiben),
— der Bieter muss die Voraussetzungen als Verkehrsunternehmer nach § 3 PBefG erfüllen,
— der Bieter muss in der Bundesrepublik Deutschland eine Niederlassung seines Verkehrsunternehmens nachweisen, mit Räumlichkeiten, in denen die wichtigsten Unternehmensunterlagen aufbewahrt werden. Insbesondere die Buchführungsunterlagen, die Personal-verwaltungsunterlagen, die Dokumente mit den Daten über die Lenk- und Ruhezeiten sowie alle sonstigen Unterlagen, zu denen die zuständigen Kontrollbehörden Zugang haben müssen, sind hier vorzuhalten. Darüber hinaus wird eine Betriebsstätte innerhalb des Saarlandes gefordert, von der aus die ausgeschriebenen Verkehre zu betreiben sind,
— Seitens des Bieters ist ein Verkehrsleiter nach Art. 4 VO (EU) 1071/2009 bzw. ein Betriebsleiter nach § 4 BOKraft zu benennen. Verkehrs- und Betriebsleiter müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und ihren Dienstort an der Betriebsstätte im Saarland haben. Hierzu kann auch ein Vertreter nach Art. 4 Absatz 2 der VO(EU) 1071/2009 bzw. nach § 5 BOKraft bestimmt werden.
Weitere Informationen können den Auftragsunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Geschäftsstelle des Zweckverbandes Personennahverkehr Saarland (ZPS), Am Hauptbahnhof 6-12, 66111 Saarbrücken
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind bei der Öffnung der Angebote gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]