Aufholen; integrative und additive Förderangebote Referenznummer der Bekanntmachung: Z2108X

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC Saarland
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bildung.saarland.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YS5R62W/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YS5R62W
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Aufholen; integrative und additive Förderangebote

Referenznummer der Bekanntmachung: Z2108X
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Um Kinder, Jugendliche und Familien in der aktuellen Situation und auch nach der Pandemie zu unterstützen, hat das Bundeskabinett Maßnahmen für das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.

In Umsetzung dessen ist vorliegend durch das Ministerium für Bildung und Kultur beabsichtigt, integrative und additive Förderangebote für Schülerinnen und Schüler an allen Schulen im Saarland zur Verfügung zu stellen. Hierfür werden Rahmenvertragspartner gesucht, die selbst, beziehungsweise durch Einbindung weiterer nachgelagerter Partner („Subpartner“), entsprechende Angebote bereitstellen können.

Gleichwohl entscheiden die einzelnen Schulen individuell ob, und in welcher Form und für welchen Zeitraum sie von diesem rahmenvertraglichen Angebot Gebrauch machen; es besteht keine Verpflichtung zum Abruf aus diesem Rahmenvertrag. Hierfür haben sich die Schulen an das ihnen vom Ministerium für Bildung und Kultur zugewiesene Budget zu halten. Insofern kann durch das Ministerium für Bildung und Kultur gegenüber dem Rahmenvertragspartner kein Abruf dem Grunde nach oder der Höhe nach garantiert werden. Eine Vergütung erfolgt nur für durch die Schulen tatsächlich aus dem angebotenen Stundenkontingent abgerufene Stunden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80200000 Unterricht im Sekundarbereich
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC0 Saarland
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Hauptort der Ausführung:

Ministerium für Bildung und Kultur

Trierer Straße 33

66111 Saarbrücken

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Um Kinder, Jugendliche und Familien in der aktuellen Situation und auch nach der Pandemie zu unterstützen, hat das Bundeskabinett Maßnahmen für das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.

In Umsetzung dessen ist vorliegend durch das Ministerium für Bildung und Kultur beabsichtigt, integrative und additive Förderangebote für Schülerinnen und Schüler an allen Schulen im Saarland zur Verfügung zu stellen. Hierfür werden Rahmenvertragspartner gesucht, die selbst, beziehungsweise durch Einbindung weiterer nachgelagerter Partner („Subpartner“), entsprechende Angebote bereitstellen können.

Gleichwohl entscheiden die einzelnen Schulen individuell ob, und in welcher Form und für welchen Zeitraum sie von diesem rahmenvertraglichen Angebot Gebrauch machen; es besteht keine Verpflichtung zum Abruf aus diesem Rahmenvertrag. Hierfür haben sich die Schulen an das ihnen vom Ministerium für Bildung und Kultur zugewiesene Budget zu halten. Insofern kann durch das Ministerium für Bildung und Kultur gegenüber dem Rahmenvertragspartner kein Abruf dem Grunde nach oder der Höhe nach garantiert werden. Eine Vergütung erfolgt nur für durch die Schulen tatsächlich aus dem angebotenen Stundenkontingent abgerufene Stunden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 28/08/2021
Ende: 25/07/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die einvernehmliche Verlängerung oder Erweiterung dieses Vertrages bleibt vorbehalten.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die einvernehmliche Verlängerung oder Erweiterung dieses Vertrages bleibt vorbehalten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die obenstehende Angabe „Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt“ ist technisch bedingt und nicht zutreffend. Tatsächlich wird vorliegend unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens allen die Teilnahmebedingungen erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter, der die Teilnahmebedingungen erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu akzeptieren.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

s. Ausschreibungsunterlagen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Qualitative Teilnahmebedingungen

Alle Bieter müssen Erfahrung in der Kooperation mit Schulen oder Erfahrung im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere im Bildungsbereich, haben sowie mindestens eine der folgenden qualitativen Teilnahmebedingungen erfüllen:

— im Schuljahr 2020/2021 aktiver Träger mindestens einer Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) im Saarland,

— ein Landkreis im Saarland bzw. der Regionalverband Saarbrücken,

— eine Kommune im Saarland,

— als gemeinnützig im Sinne von § 52 AO anerkannt,

— Bildungsträger mit staatlicher Anerkennung gemäß Saarländischem Weiterbildungsförderungsgesetz sein.

Quantitative Teilnahmebedingungen

— Alle Bieter müssen mindestens ein Stundenkontingent von 5 000 Unterrichtseinheiten im Halbjahr durchführen können (durch eigene Kräfte oder bspw. in Kooperation mit Subpartnern) und anbieten

Weitere Teilnahmebedingungen

— Alle Bieter müssen bereit sein, die Anforderungen der Leistungsbeschreibung zur Einbindung von Subpartnern zu erfüllen, insbesondere zur Einbeziehung von Subpartnern auf Verlangen von Schulen, zur gebündelten Abrechnung gegenüber dem Ministerium für Bildung und Kultur, sowie zur Weiterleitung geschuldeter Mittel an Subpartner.

Hinweis für Akteure, die eine/mehrere der quantitativen oder weiteren Teilnahmebedingungen nicht erfüllen:

Gemäß Leistungsbeschreibung ist vorgesehen, dass Akteure, die eine/mehrere der quantitativen oder weiteren Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, auf Verlangen von Schulen als Subpartner durch den Rahmenvertragspartner eingesetzt werden können. Sie können außerhalb dieses Verfahrens Ihr Interesse an der Einbindung als Subpartner unter Angabe

— möglicher Förderangebote,

— ihrer Kapazitäten (Unterrichtsstunden je Halbjahr),

— und eventueller örtlicher Einsatzgebiete

Beim Ministerium für Bildung und Kultur via E-Mail an [gelöscht] bekunden. Das Ministerium für Bildung und Kultur wird diese Informationen nach Abschluss des Verfahrens an die Rahmenvertragspartner, die Schulen, sowie an potenziell interessierte Honorarkräfte weiterleiten. Das Ministerium für Bildung und Kultur übernimmt zu diesem Verfahrensstand keine Gewähr für die Geeignetheit oder für die Erfüllung der oben genannten Teilnahmebedingungen der gelisteten Akteure, die Prüfung der Voraussetzungen gemäß Leistungsbeschreibung für die Akteure obliegt dem Rahmenvertragspartner.

Eine eventuelle Auswahlentscheidung obliegt ausschließlich den Schulen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Das vorliegende Verfahren wird nicht im Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere der RL 2014/24/EU oder des GWB oder der VgV oder der UVgO durchgeführt. Vorliegend findet kein Offenes Verfahren oder ein anderes Vergabeverfahren gemäß §§ 14-19 VgV oder §§ 8-14 UVgO statt. Entgegenstehende Angaben, insbesondere im Bereich der eVergabeplattform, sind ggf. technisch bedingt und unbeachtlich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH folgen, ist damit nicht verbunden.

Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/07/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/08/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/07/2021
Ortszeit: 12:00
Ort:

Ministerium für Bildung und Kultur, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Nichtöffentlich

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation zwischen Unternehmen und Vergabestelle nur über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform DTVP.de zulässig ist, die Kommunikation per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.

Das vorliegende Verfahren wird nicht im Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere der RL 2014/24/EU oder des GWB oder der VgV oder der UVgO durchgeführt.

Vorliegend findet kein Vergabeverfahren gemäß §§ 14-19 VgV oder §§ 8-14 UVgO statt.

Eventuell entgegenstehende Angaben, insbesondere im Bereich der eVergabeplattform, sind ggf. technisch bedingt und unbeachtlich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH folgen, ist damit nicht verbunden.

Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter, der die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu akzeptieren.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YS5R62W.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bildung.saarland.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das vorliegende Verfahren wird nicht im Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere der RL 2014/24/EU oder des GWB oder der VgV oder der UVgO durchgeführt.

Vorliegend findet kein Vergabeverfahren gemäß §§ 14-19 VgV oder §§ 8-14 UVgO statt.

Eventuell entgegenstehende Angaben, insbesondere im Bereich der eVergabeplattform, sind ggf. technisch bedingt und unbeachtlich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH folgen, ist damit nicht verbunden.

Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter, der die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu akzeptieren.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/3339.htm
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/06/2021