Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (AGr 1-8) für den Neubau der Festhalle Saarwellingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarwellingen
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Postleitzahl: 66793
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarwellingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (AGr 1-8) für den Neubau der Festhalle Saarwellingen
Es werden Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (AGr 1-8) gem. § 53 HOAI für den Neubau der Festhalle in Saarwellingen vergeben. Aus dem Standort ergeben sich besondere Anforderungen an die städtebauliche Integration des Neubaus, da sich dieser unmittelbar neben dem historischen Schloss und dem Schlossplatz befinden wird. Im Zuge der Planungen und Realisierung des Neubaus werden außerdem Umstrukturierungen der energetischen Infrastruktur im näheren Umfeld notwendig, die Auswirkungen auf das Konzept haben können. Ein wichtiger Aspekt bei der Planung der Technischen Ausrüstung der Festhalle stellen u. a. die Bühnentechnik und die Akustik dar.
Darüber hinaus wurde für die Festhalle und die weiteren im Umfeld vorhandenen öffentlichen Gebäude eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der Energieversorgung erstellt. Diese ist im Rahmen der Planungen zu überprüfen und zu detaillieren. Ferner soll auch die Ver- und Entsorgung des Grundstückes (KG 200) mit geplant werden.
Wilhelmstraße in Saarwellingen
Die Gemeinde Saarwellingen vergibt die Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 1-8 gemäß § 53 HOAI für den Neubau der Festhalle in Saarwellingen. Der Abriss der am Standort bestehenden Gebäude ist nicht Teil des Auftrages. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Planungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
— Lph 1: Grundlagenermittlung (teilweise),
— Lph 2: Vorplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung,
— Lph 4: Genehmigungsplanung,
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungen stufenweise zu vergeben:
— Lph 5: Ausführungsplanung,
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Lph 8: Objektüberwachung — Bauüberwachung und Dokumentation,
— Lph 9: Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung. Für den Bereich sind eine städtebauliche Konzeption sowie weitere Unterlagen vorhanden, die auf subreport denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die unter subreport zur Verfügung gestellten Formblätter und Informationen (kurze Aufgabenstellung und Machbarkeitsstudie) keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können.
Im Rahmen des vorliegenden Auftrages soll die vorhandene Machbarkeitsstudie zur möglichen Energieversorgung der Festhalle sowie weiterer Gebäude überprüft und fortgeführt werden. Darüber hinaus soll auch die infrastrukturelle Planung (Ver- und Entsorgung des Grundstückes) mit bearbeitet werden (Kostengruppe 200).
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Parallel zum vorliegenden Auftrag werden drei weitere Aufträge vergeben:
1.) Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für den Neubau der Festhalle in Saarwellingen (Lph 1-9),
2.) Planungsleistungen für die Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für den Neubau der Festhalle in Saarwellingen (Lph 1-6), und 3.) Projektsteuerungsleistungen.
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden und an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Nicht unterschriebene FB werden ausgeschlossen. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/images-cms/
Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
3) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschliesslich elektronisch. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Nur über subreport eingereichte Teilnahmeanträge sind wertbar. Teilnahmeanträge oder Angebote, die per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen.
4) Bei dem unter II.1.5) genannten Gesamtwert von [Betrag gelöscht] EUR netto handelt es sich um die Gesamtinvestitionskosten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.