Verkehrsleistungen im Linienbündel Stadt St. Ingbert
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zps-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsleistungen im Linienbündel Stadt St. Ingbert
Busverkehrsleistungen im Rahmen einer Notmaßnahme für das Linienbündel Stadt St. Ingbert.
St. Ingbert
Der Saarpfalz-Kreis, der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV) haben gemeinsam als zuständige Aufgabenträger zum 1.1.2016 die Linienbündel Saarpfalz-Kreis Nord, Saarpfalz-Kreis West und Stadt St. Ingbert in einem europaweiten Vergabeverfahren an einen mittelständigen Betreiber vergeben. Aufgrund drohender Insolvenz infolge unvorhersehbar hoher Tariflohnabschlüsse beantragte der Betreiber am 18.10.2019 die dauerhafte Entbindung von der Betriebspflicht. Diesem Antrag hat die Genehmigungsbehörde nach § 21 Absatz 4 PBefG durch die Entscheidung vom 12.12.2019 mit Wirkung zum 1.1.2020 entsprochen.
Aufgrund der kurzfristigen, so nicht erwartbaren Entwicklung waren die Aufgabenträger gezwungen, eine Notvergabe nach Art. 5 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 einzuleiten, die zum 31.7.2021 endet. Pandemiebedingt sowie aufgrund eines länger andauernden Prozesses politischer Willensbildung konnten die Vorarbeiten zur Regelausschreibung des Loses 3 „Stadt St. Ingbert“ nicht zeitgerecht durchgeführt werden, sodass eine erneute Notvergabe bis 31.12.2021 erfolgen muss. Dabei hat die Erfüllung des öffentlichen Verkehrsinteresses im Rahmen der Daseinsvorsorge und insbesondere die Sicherstellung der lückenlosen Beförderung der vorhandenen Fahrgäste höchste Priorität. Aufgrund der Kurzfristigkeit, des Umfangs der Leistung und der sehr kurzen Laufzeit des Vertrages ist eine Durchführbarkeit für Dritte nicht gegeben. Der bisherige Betreiber hat erklärt, aufgrund der vorhandenen Ressourcen die Möglichkeit zu haben, den Linienverkehr lückenlos und im vollen Umfang aufrecht zu erhalten. Dies rechtfertigte ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs.4 Nr. 3 VGV.
Aufgrund des Fehlens geeigneter Verkehrsunternehmen ist die Beauftragung des in Ziffer V.2.3) genannten Altbetreibers alternativlos für die Sicherstellung der lückenlosen übergangsweisen Leistungserbringung. Die Beauftragung ist zudem verkehrlich problemlos, da das Unternehmen in der Vergangenheit über Jahre die gegenständlichen Verkehre zuverlässig und sicher erbracht hat.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der Saarpfalz-Kreis, der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV) haben gemeinsam als zuständige Aufgabenträger zum 1.1.2016 die Linienbündel Saarpfalz-Kreis Nord, Saarpfalz-Kreis West und Stadt St. Ingbert in einem europaweiten Vergabeverfahren an einen mittelständigen Betreiber vergeben. Aufgrund drohender Insolvenz infolge unvorhersehbar hoher Tariflohnabschlüsse beantragte der Betreiber am 18.10.2019 die dauerhafte Entbindung von der Betriebspflicht. Diesem Antrag hat die Genehmigungsbehörde nach § 21 Absatz 4 PBefG durch die Entscheidung vom 12.12.2019 mit Wirkung zum 1.1.2020 entsprochen.
Aufgrund der kurzfristigen, so nicht erwartbaren Entwicklung waren die Aufgabenträger gezwungen, eine Notvergabe nach Art. 5 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 einzuleiten, die zum 31.7.2021 endet. Pandemiebedingt sowie aufgrund eines länger andauernden Prozesses politischer Willensbildung konnten die Vorarbeiten zur Regelausschreibung des Loses 3 „Stadt St. Ingbert“ nicht zeitgerecht durchgeführt werden, sodass eine erneute Notvergabe bis 31.12.2021 erfolgen muss.
Dabei hat die Erfüllung des öffentlichen Verkehrsinteresses im Rahmen der Daseinsvorsorge und insbesondere die Sicherstellung der lückenlosen Beförderung der vorhandenen Fahrgäste höchste Priorität. Aufgrund der Kurzfristigkeit, des Umfangs der Leistung und der sehr kurzen Laufzeit des Vertrages ist eine Durchführbarkeit für Dritte nicht gegeben. Der bisherige Betreiber hat erklärt, aufgrund der vorhandenen Ressourcen die Möglichkeit zu haben, den Linienverkehr lückenlos und im vollen Umfang aufrecht zu erhalten. Dies rechtfertigte ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs.4 Nr. 3 VGV.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Püttlingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66346
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.saar-mobil.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3GWB. Das unter Ziffer V.2.1) genannte Datum ist das der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll 10 Kalendertage nach der Veröffentlichung erteilt werden. Bei den unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4 genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schadet und den Wettbewerb in einem möglicherweise nachfolgenden Vergabeverfahren über eine Bestellung für einen größeren Einsatz beeinträchtigen würde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/3339.htm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.saarland.de/3339.htm
Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufgabenträger den Verkehrsvertrag schließen werden, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Wege eines Vergabenachprüfungsverfahrens geltend gemacht wurde. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nach § 168 Abs. 2 S. 1 GWB nicht mehr aufgehoben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/3339.htm