Ballierung von Haus- und Gewerbeabfall
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ballierung von Haus- und Gewerbeabfall
Ballierung (ausschließlich Rundballen) von Haus- und Gewerbeabfall in Revisionszeiten bzw. länger andauernden ungeplanten Betriebsstörungen der AVA Velsen auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Hermine.
Abfallwirtschaftszentrum Hermine in Neunkirchen/Saar
Für geplante Revisionszeiten und ungeplante Betriebsstörungen der AVA Velsen ist ein Gemisch aus Haus- und Gewerbeabfall (Verhältnis 80 %:20%) (Menge: 16 500 Mg) in der bestehenden und angemieteten Halle (~2 200 cbm) im AWZ Hermine zu zerkleinern und in einer Ballenpresse in eine zylindrische Form zu pressen und mit einer UV-beständigen Folie mindestens 14-fach zu umwickeln.
Stützhilfsmittel wie Netze, Bänder und Drähte sind nicht zulässig. Die UV-Beständigkeit der Folie sollte mindestens zwölf Monate betragen. Die eingesetzte Technik soll sicherstellen, dass die Ballengewichte bei der angegebenen Abfallzusammensetzung mindestens 1,6 Mg-2,0 Mg/Ballen beträgt, um zu gewährleisten, dass zum einen die angemietete Lagerfläche (Ballenlager ~4 000 cbm) ausreicht und zum anderen der Kraftstoffverbrauch beim Aufbau und Rückbau des Ballenlagers auf ein Minimum reduziert wird. Die Ballen sind mit einem Teleskopstapler auf der Außenfläche horizontal mit bis 7 Ballenlagen möglichst dicht zu lagern.
Einseitige Verlängerungsoption der EVS ABW GmbH: 2 x 6 Monate
Für die Ausführung des Auftrages gelten die besonderen Bedingungen über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz — STTG) vom 6. Februar 2013 (Amtsbl. I S. 84) und die Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns gemäß § 3 Absatz 5 Satz 3 STTG vom 11. Dezember 2020 (Amtsbl. 2021 I S. 56).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124_LD Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124_LD Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Versicherungen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Vertragslaufzeit eine:
— Betriebshaftpflicht – sowie
— eine Umwelthaftpflichtversicherung,
— eine Umweltschadensversicherung,
— eine Feuerversicherung in ausreichender Höhe abzuschließen.
Der Bieter hat im Rahmen der Wertung eine diesbezügliche Absichtserklärung des Versicherers einzureichen.
Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124_LD Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Referenzen:
Der Bieter hat eine Referenzliste der letzten 5 Jahre mit Angabe der jeweils ballierten Tonnage und der erreichten Ballengewichte je Einsatzstelle vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html