Bewirtschaftung der zentralen Abfallbehandlungs- und Umschlagsanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Hermine
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung der zentralen Abfallbehandlungs- und Umschlagsanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Hermine
Bewirtschaftung der zentralen Abfallbehandlungs- und Umschlagsanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Hermine.
Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Hermine in Neunkirchen/Saar
Um die Anlieferung, Lagerung und Behandlung von Hausabfällen in Zeiten von geplanten (Revisionen; Gesamtvolumen ca. 16 500 Mg Hausabfälle bzw. hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) und ungeplanten Betriebsunterbrechungen der AVA Velsen sowie deren Rückführung in die AVA Velsen und die Anlieferung, Behandlung und Umschlag von Altholz aus Sperrabfällen (Gesamtvolumen ca. 15 000 Mg) sicherstellen zu können, wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ein Auftragnehmer gesucht, der für den genannten Zeitraum von 15 Monaten an der vom Auftraggeber angemieteten zentralen Behandlungs- und Umschlagsstelle – Abfallwirtschaftszentrum Hermine – den Betrieb führt.
Einseitige Verlängerungsoption der EVS ABW GmbH: 2 x 6 Monate
Für die Ausführung des Auftrages gelten die besonderen Bedingungen über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz — STTG) vom 6. Februar 2013 (Amtsbl. I S. 84) und die Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns gemäß § 3 Absatz 5 Satz 3 STTG vom 11. Dezember 2020 (Amtsbl. 2021 I S. 56).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124_LD
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124_LD
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Versicherungen:
Der Auftragnehmer hat folgende Versicherungen abzuschließen:
Betriebshaftpflicht – sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung jeweils in Höhe von 5 Mio. EUR und eine Umweltschadensversicherung in Höhe von 1 Mio. EUR. Feuerversicherung für den Fall der Selbstentzündung der Geräte bzw. der dazugehörigen Betriebsmittel in Höhe von 5 Mio. EUR. Der Bieter hat im Rahmen der Wertung eine diesbezügliche Absichtserklärung des Versicherers einzureichen.
Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124_LD
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb
Der Bieter muss die Qualifikation eines Entsorgungsfachbetriebes für die Lagerung und die Behandlung von Haus-(AVV 20 03 01), Sperr- (AVV 20 03 07) und Holzabfällen (AVV 20 01 38) sowie für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (AVV 20 03 01) gemäß § 56 Abs. 2 KrWG erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).