Architektenleistungen (Objektplanung) für die Fassadensanierung des Alten Rathauses in der Mittelstadt Völklingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Völklingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen (Objektplanung) für die Fassadensanierung des Alten Rathauses in der Mittelstadt Völklingen
Es werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gem. § 34 HOAI für die Fassadensanierung des Alten Rathauses in der Mittelstadt Völklingen vergeben.
Die Mittelstadt Völklingen beabsichtigt auf Grund der aktuellen Schadensbilder an den Straßenfassaden und den damit einhergehenden Einschränkungen des öffentlichen Verkehrs durch die, durch herabfallende Teile, notwendig gewordenen Absperrungen, die Fassaden zu sanieren, zu restaurieren, instand zu setzen und mit einem neuen Anstrich zu versehen. Die Schadensbilder erstrecken sich über die gesamten Straßenfassaden hinweg und betreffen Stahlbetonbauteile und Putzflächen. Ebenso zeigen sich Schädigungen an Naturwerkstein- und Stuckelementen. Auch weisen die Fenster und Türen der Straßenfassaden altersbedingt starke Schädigungen auf.
Eine ausführlichere Objektbeschreibung ist der Anlage 1 – Erläuterungsbericht zu entnehmen.
Das Alte Rathaus Völklingen wurde am 21.12.1972 als Einzeldenkmal in die Denkmalliste des Saarlandes aufgenommen.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Arbeiten begonnen wird. Die Sanierungsarbeiten sollen mit der Fertigstellung des neuen Platzes zwischen Modepark Röther und dem Alten Rathaus, spätestens im April 2022, abgeschlossen werden.
Bismarckstraße 1
66333 Völklingen
Benötigt werden Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für die Fassadensanierung des Alten Rathauses in der Mittelstadt Völklingen. Die Fassadensanierung erfolgt im laufenden Betrieb.
Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
— Lph 1: Grundlagenermittlung,
— Lph 2: Vorplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungsphasen optional stufenweise zu vergeben:
— Lph 4: Genehmigungsplanung,
— Lph 5: Ausführungsplanung,
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation,
— Lph 9: Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung. Für die Maßnahme liegt eine Kostenschätzung (siehe Anlage 2) vor, welche den Bewerbern auf subreport zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung und die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen werden ggf. denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase (Phase 1) ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes sowie zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch (Phase 2) aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag Architektenleistungen (Objektplanung) sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Die vorläufige Kostenschätzung beläuft sich auf rund [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4); Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2. Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
3. Wichtig: Seit dem 18.10.2018 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich Elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden Ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bewerber/Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.
4. Derzeit ist beabsichtigt, dass die Vergabe auf Grundlage der Erstangebote erfolgt. Der AG behält sich vor, bei Bedarf von den Bietern Folgeangebote einzuholen. Wenn der AG Verhandlungen führt, wird jeder Bieter zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen.
Unabhängig davon, ob der Auftraggeber sich dazu entscheidet, überhaupt Vergabegespräche zu führen, behält sich der Auftraggeber aufgrund der derzeit noch bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln vor, die ggf. zu führenden Vergabegespräche per Videokonferenz durchzuführen.
5. Bitte beachten Sie, dass im Zeitraum vom 22.12.2020 bis zum 3.1.2021 einschließlich keine Rückfragen beantwortet werden und keine Kommunikation erfolgt.
6. Die Lph 9 – Objektbetreuung ist in der Laufzeit unter II.2.7) nicht enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.