Neubau eines Vereinshauses, Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiskirchen
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66709
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weiskirchen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E75247623
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E75247623
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau eines Vereinshauses, Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021, die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem Rückbau eines Bestandsgebäudes und dem Neubau eines Vereinshauses in der Ortsmitte von Weiskirchen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Hauptort der Ausführung:

66709 Weiskirchen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021, die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem Rückbau eines Bestandsgebäudes und dem Neubau eines Vereinshauses in der Ortsmitte von Weiskirchen.

Das im Jahr 1827 als Bauernhaus erbaute sogenannte „Haus Josten“ befindet sich in der Ortsmitte von Weiskirchen. Früher als Gasthaus genutzt, stellt die jetzige Eigentümerin des Anwesens, die Gemeinde Weiskirchen, das Gebäude verschiedenen ortsansässigen Vereinen zur Nutzung zur Verfügung.

Der schlechte bauliche und energetische Zustand des Gebäudes bewog die Gemeinde zu einem Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Umbau / Sanierung des Bestands und einem Neubau. Die Untersuchungen führten zu dem Ergebnis, dass ein Ersatzneubau eine wirtschaftlichere Lösung darstellt.

Nachdem ein Brand im Februar 2021 der Bausubstanz weiteren Schaden zufügte, besteht nun der dringende Bedarf, das Bestandsgebäude fachgerecht rückzubauen und schnellstmöglich einen Ersatzneubau für die örtlichen Vereine an gleichem Standort zu errichten. Es bestehen erhöhte Anforderungen an die städtebauliche Integration des Neubaus in die umgebende historische Bebauung.

Die Maßnahme wird voraussichtlich seitens des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport mit Mitteln der Städtebauförderung und seitens des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz mit Mitteln des Dorferneuerungsprogramms finanziell gefördert (Landes-, Bundes- und EU-Mittel).

Im Jahr 2020 wurden im Rahmen einer Projektstudie ein Nutzungskonzept sowie ein Raumprogramm entwickelt. Das Ergebnis der Studie ist den Ausschreibungsunterlagen als Anlagen B 1 und B 2 beigefügt und macht Aussagen zu folgenden Themen:

— Ausgangslage und Kurzbeschreibung des Projekts,

— Gemeinde Weiskirchen (Lage, Einordnung, Standortumfeld),

— Städtebauliche Rahmenbedingungen „Neues Vereinshaus“,

— Nachweis des Bedarfs,

— Städtebauliche Vorgaben für den Neubau,

— Architektonischer Teil „Neues Vereinshaus“,

— Öffentlichkeitsbeteiligung,

— Förderungen und Zusammenfassung,

— Anhang,

— Pläne.

Die in der Projektstudie (Anlage B 1) enthaltene Kostenschätzung aus dem März 2020 wurde durch die als Anlage B 3 beigefügte Kostenschätzung vom Mai 2021 ersetzt.

Das Ergebnis der Projektstudie soll im Sinne einer Bedarfsermittlung / Bedarfsplanung Grundlage für die weiteren Planungsschritte sein. Der darin enthaltene „Architektonische Teil Neues Vereinshaus“ stellt lediglich eine mögliche Variante der Umsetzung dar. Die Projektstudie ersetzt nicht Leistungen oder Teilleistungen der Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI 2021. Die weiteren Planungsschritte sollen auf dem im Rahmen der Projektstudie gemeinsam mit den Nutzern entwickelten Funktions- und Raumprogramm aufbauen.

Die vorhandene Bausubstanz wird im Hinblick auf Schadstoffe und Entsorgung durch einen Dritten zu untersuchen sein. Unter Berücksichtigung der Nachbarbebauung ist ein Rückbaukonzept zu entwickeln. Der Architekt übernimmt im Rahmen seiner Objektplanungsleistungen auch Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung (Leistungsphasen 1 – 9) der Rückbaumaßnahme.

Die Beauftragung der Planungsleistungen wird stufenweise erfolgen:

— Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2, 3,

— Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4,

— Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7, 8,

— Leistungsstufe 4: Leistungsphase 9.

Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ zum Vertragsentwurf (Anlage A 9) entnommen werden.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.

Bearbeitungszeiten:

Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen.

Die Leistungsstufe 1 soll bis zum 30.11.2021, die Leistungsstufe 2 soll bis zum 10.12.2021 abgeschlossen werden.

Behörden und Fördermittelgeber sind bereits in den ersten Planungsphasen eng einzubinden.

Hinsichtlich Kostenplanung und –steuerung sowie Ausschreibung und Abrechnung ist von den Planern eine noch zu definierende Struktur in Abhängigkeit der verschiedenen Fördermittelanteile zu berücksichtigen.

Die Planungsleistungen der Leistungsstufe 3 sind voraussichtlich ab Februar 2022, nach der Freigabe der HU-Bau, zu erbringen.

Planung und Ausschreibung für den Rückbau des bestehenden Gebäudes sollen terminlich so erfolgen, dass der Rückbau des bestehenden Gebäudes im März 2022 starten kann.

Daran soll sich die Bauausführung des Neubaus unmittelbar anschließen. Es wird von einer Gesamtbauzeit für Rückbau und Neubau von 12 Kalendermonaten ausgegangen.

Mehrfachangebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag sind nicht zulässig. Mehrfachangebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bieter oder einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bieter, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachkunde / Erfahrungen des Bieters bei vergleichbaren Leistungen in der Objektplanung Gebäude / Gewichtung: 36 %
Qualitätskriterium - Name: Methodik, Herangehensweise an die Projektaufgabe / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation, Koordination, Kommunikation / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 24 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 21
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

In Abhängigkeit des jeweils aktuellen Terminplans.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Die Maßnahme wird voraussichtlich seitens des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport mit Mitteln der Städtebauförderung und seitens des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz mit Mitteln des Dorferneuerungsprogramms finanziell gefördert (Landes-, Bundes- und EU-Mittel).

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter muss in seinem Angebotsbogen die unten genannten Anforderungen nachweisen (bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, sowie ggf. von Nachunternehmern). Details zu den Anforderungen können den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern entnommen werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Federführende zu benennen, eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung sowie eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bietergemeinschaft vorzulegen. Außerdem ist die Zuordnung der Leistungen zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft darzulegen.

— Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bieters / der Bietergemeinschaft tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen,

— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB,

— im Bedarfsfall Nachweise der Selbstreinigung nach § 125 GWB,

— Fremdnachweis zur Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“,

— Fremdnachweis zur Bauvorlageberechtigung,

— Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und / oder Handelsregister oder ein vergleichbares Register (nicht älter als 6 Monate),

— Ggf. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe sowie entsprechende Eignungsnachweise.

Es sind Angaben über die ggf. beabsichtigte Einschaltung von Nachunternehmern zu machen.

Die Details zu den geforderten Angaben und Informationen sind den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen, dem Angebotsbogen und den Formblättern zu entnehmen. Angebotsbogen und Formblätter sind vom Bieter und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft auszufüllen. Die darin aufgeführten zusätzlichen Dokumente sind beizufügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter muss in seinem Angebotsbogen folgende Anforderungen nachweisen (bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft):

— Erklärung über die wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen,

— Formlose Bankerklärung als Fremdnachweis (nicht älter als 3 Monate),

— Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Steuerschulden,

— Nachweis zum Berufshaftpflichtversicherungsschutz (Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personenschäden plus [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für sonstige Schäden mit jeweils 2-ifacher Maximierung pro Versicherungsjahr).

Mindestanforderungen:

Mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto Umsatz für Planungsleistungen gemäß Teil 3 HOAI 2021 „Objektplanung Gebäude“, LP 1 - 9, pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter muss mit seinem Angebotsbogen folgende Anforderungen nachweisen:

— Personelle Kapazitäten,

— Qualifikation / Berufserfahrung Projektteam.

Mindestanforderungen:

— Mindestens 2 festangestellte Architekten und/oder Ingenieure einschließlich Büroinhaber im Bereich „Objektplanung Gebäude“ in den letzten 3 Geschäftsjahren,

— Eigenerklärung über die technische Ausstattung (CAD-Software, AVA-Software, Baukostendatenbank, Software Terminplanung und -steuerung),

— Der Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Objektplanung Gebäude und einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Bachelor oder Master der Fachrichtung Architektur,

— Der stellvertretende Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Objektplanung Gebäude und über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Bachelor oder Master der Fachrichtung Architektur,

— Der Bauleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Objektüberwachung Gebäude und über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Bachelor oder Master der Fachrichtung Architektur oder der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Bautechnik.

Die Bieter weisen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit außerdem anhand der geforderten Referenzen nach.

Inhaltlich vergleichbar sind Referenzen für Leistungen der Objektplanung Gebäude mit vergleichbarem Inhalt und Umfang in der Aufgabenstellung.

Sind folgende Mindestanforderungen an die Referenzprojekte nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen:

— Mindestens 2 Referenzprojekte mit vergleichbaren Projektanforderungen, d. h. Neubau mit Baukosten (KG 300 + 400) von mindestens 1,25 Mio. EUR brutto und einer Brutto-Grundfläche von mindestens 600 m2, bei denen mindestens die Lph. 2 - 4 und / oder die Lph. 5 - 8 vollständig im Leistungszeitraum vom 1.1.2011 bis 30.4.2021 erbracht wurden, die Leistungen der Objektplanung Gebäude mindestens der Honorarzone III zuzuordnen sind und das Objekt mindestens einer der folgenden Kategorien gemäß Anlage 10.2 HOAI Objektliste Gebäude zuzuordnen ist: Schule, Bürogebäude, Verwaltungsgebäude, Kindergarten, Kinderhort, Jugendzentrum, Jugendfreizeitstätte, Bürgerzentrum, Gemeindezentrum,

— In mindestens einem Referenzprojekt müssen Anforderungen an die städtebauliche Integration gestellt worden sein,

— Mindestens ein Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber nach § 98 GWB erbracht worden sein, ersatzweise für einen kirchlichen Träger unter Anwendung des Vergabehandbuchs Bund und der VOB / A + B,

— Über alle Referenzprojekte müssen die Leistungsphasen 1 - 8 jeweils mindestens einmal vollständig (d. h. jeweils mit Bearbeitungsbeginn und -ende) im Leistungszeitraum 1.1.2011 bis 30.4.2021 erbracht worden sein.

Referenzprojekte, welche nachfolgende Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet:

— Für alle Referenzprojekte sind die Architektenleistungen mindestens der Honorarzone III zuzuordnen,

— Für jedes Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 2 - 4 und / oder die Leistungsphasen 5 - 8 vollständig (d. h. jeweils mit Bearbeitungsbeginn und -ende) im Leistungszeitraum 1.1.2011 bis 30.4.2021 erbracht worden sein.

Die Angaben zu den Referenzprojekten sind im Angebotsbogen einzutragen.

Es werden maximal 3 Referenzprojekte gewertet. Werden mehr Referenzprojekte vorgelegt, hat der Bieter anzugeben, welche Referenzprojekte gewertet werden sollen.

Die vorgelegten Referenzen müssen im Unternehmen des Bieters bearbeitet worden sein. Bei Bietergemeinschaften aus mehreren Unternehmen gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bietergemeinschaft. Eine Referenz wird auch dann gewertet, wenn der vorgesehene verantwortliche Projektleiter die Leistung in einem anderen Unternehmen erbracht hat.

Angaben zu erreichbaren Punkten:

1) Kategorie „Fachkunde / Erfahrungen des Bieters bei vergleichbaren Leistungen in der Objektplanung Gebäude“:

— Durch die Benennung von vergleichbaren Referenzprojekten aus dem Bereich Objektplanung Gebäude können je Referenzprojekt 40 Punkte erreicht werden. Es können je Referenzprojekt jeweils 5 Zusatzpunkte erreicht werden, wenn es Anforderungen an die städtebauliche Integration gab und / oder wenn es sich um ein Gebäude der Objektkategorie „Bürgerzentrum, Gemeindezentrum, Vereinhaus“ handelt. Je Referenzprojekt sind inklusive Zusatzpunkte somit 50 Punkte und insgesamt maximal 150 Punkte zu erreichen,

— Durch die Benennung von Projekten, bei denen Erfahrungen mit Ausschreibungen für öffentliche Auftraggeber nach dem Vergaberecht (GWB, VgV, VOB / A) im Bereich der Objektplanung Gebäude gesammelt wurden, können je Projekt 5 Punkte und insgesamt 10 Punkte erreicht werden. Die Leistungsphasen 6 und 7 müssen im Zeitraum 1.1.2015 bis 30.4.2021 abgeschlossen worden sein,

— Durch die Benennung von Projekten, bei denen Erfahrungen mit Rückbaumaßnahmen gesammelt wurden, können je Projekt 5 Punkte und insgesamt 10 Punkte erreicht werden. Die Leistungen müssen im Zeitraum 1.1.2015 bis 30.4.2021 abgeschlossen worden sein,

— Durch die Benennung von Projekten, bei denen Erfahrungen mit dem Ausbau und der Entsorgung schadstoffbelasteter Bauteile/Baustoffe gesammelt wurden, können je Projekt 5 Punkte und insgesamt 10 Punkte erreicht werden. Die Leistungen müssen im Zeitraum 1.1.2015 bis 30.4.2021 abgeschlossen worden sein.

2) Methodik, Herangehensweise an die Projektaufgabe:

— Durch die Darstellung und Erläuterung der prinzipiellen Herangehensweise an die Planungsaufgabe anhand von Referenzprojekten können insgesamt 150 Punkte erreicht werden.

Einzelheiten zur Wertung und Wichtung der Eignungskriterien können der Wertungsmatrix (Anlage A 7) entnommen werden.

3) Projektorganisation, Koordination, Kommunikation:

— Durch die Darstellung und Erläuterung der Projektorganisation, Koordination sowie der vorgesehenen Kommunikation mit dem Auftraggeber im Projekt „Neubau Vereinshaus Weiskirchen“ können insgesamt 50 Punkte erreicht werden.

Einzelheiten zur Wertung und Wichtung der Eignungskriterien können der Wertungsmatrix (Anlage A 7) entnommen werden.

4) Honorar:

— Für das Honorar können maximal 120 Punkte erreicht werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Gesamtpreis (gemäß Formblatt Honorarangebot) erhält die Maximalpunktzahl.

Ein Angebot mit einem höheren Netto-Gesamtpreis erhält einen prozentualen Punktabzug, welcher dem Prozentwert entspricht, um den der Netto-Gesamtangebotspreis über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis liegt. Dabei wird die Punktzahl auf eine Nachkommastelle gerundet.

— Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden.

Einzelheiten zur Wertung und Wichtung der Eignungskriterien können der Wertungsmatrix (Anlage A 7) entnommen werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

VgV § 75 (2) in Verbindung mit § 44 (1) Zugelassen sind:

— natürliche und juristische Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden,

— juristische Personen (hierzu zählen auch Bietergemeinschaften), wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.

Bieter mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebotsbogen die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bietergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbieter.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Beifügung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach dem Saarländischen Tariftreuegesetz - STTG. Das Formular ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer zu unterzeichnen und beizufügen.

Das Honorarangebot ist in Form des in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Formulars Honorarangebot von den Bietern vorzulegen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/07/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/07/2021
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die beigefügte Infobroschüre zum Vergabeverfahren ist zu berücksichtigen.

2. Allgemeine Angaben des Bieters / der Bietergemeinschaft sind im Angebotsbogen einzutragen.

3. Mehrfachangebote als Einzelbieter oder als Mitglied von Bietergemeinschaften führen zum Ausschluss des Angebots.

4. Die Leistungsteile, die durch einen Nachunternehmer erbracht werden sollen, sind zu benennen. Wenn der Nachunternehmer bereits feststeht, ist er zu benennen.

5. Im Falle einer Eignungsleihe sind vom Eignungsleihenden auch alle geforderten Eigenerklärungen abzugeben.

6. Die Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.

7. Für die Angebotsabgabe sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Formblätter zu verwenden und um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Nicht unterschriebene Formblätter werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.

8. Als Nachweis der Eignung für die zu vergebenden Leistungen hat der Bieter entweder die Formblätter nebst beigefügten Nachweisen oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen.

9. Die Kommunikation und Einreichung der Unterlagen erfolgt gemäß § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch.

10. Angebote, die per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen.

11. Bieterfragen werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote elektronisch auf der Plattform unter der genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.

Bekanntmachungs-ID: 1-GWK-2021.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Vorgaben und Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 160 Abs. 3 GWB.

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/06/2021