Planungsleistungen BBZ Völklingen_Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: RVSBR_L-2020-0012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 681 / 506-1147
Fax: +49 681 / 506-1193
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regionalverband-saarbruecken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen BBZ Völklingen_Freianlagen
Vergabe von Planungsleistungen Freianlagen (Leistungsphasen 1-9 des § 39 HOAI).
Völklingen
Ausgehend von den aktuellen und den auf Basis der demographischen Entwicklung prognostizierten rückläufigen Schülerzahlen wird für die Sanierung des BBZ-VK ein Bedarf von 700 Vollzeitschülerplätzen für das Schuljahr 2020/21 zugrunde gelegt. Damit verbunden ist im Rahmen der bisherigen Planung eine deutliche Reduzierung des Raum- und Flächenbedarfs von derzeit rd. 22 500 m2 Bruttogrundfläche (BGF) auf nunmehr rd. 10 000 m2 BGF erfolgt. Hierdurch reduziert sich auch die Fläche der künftig genutzten Freianlage auf einen Planbereich von ca. 14 500 m2. Bedingt durch den reduzierten Platzbedarf am Standort soll die neue Haupterschließung – einschließlich einer Erneuerung der Medienversorgung des Standortes – zukünftig allein über die Moselstraße erfolgen. Die Neuausrichtung der verkehrlichen Erschließung führt auch zu einer erheblichen Entlastung des Wohngebietes Am Bachberg, durch das bisher die Zufahrt zum BBZ-VK erfolgt – ein entsprechendes Verkehrsgutachten liegt vor. Die zu erbringenden Planungsleistungen zur Freianlage müssen sich am bisher erstellten Gebäudekonzept orientieren. Durch das Gebäudekonzept ergeben sich Zwangspunkte für die Erschließung der Gebäude (Anfahrbarkeit, Barrierefreiheit u. a.). Wegen der Neuausrichtung in Richtung Moselstraße sollen dort im Grundstück zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. Zurzeit wird davon ausgegangen das alle Flächen im Planbereich erneuert werden. Es ist Teil des Planungsauftrages zu prüfen, ob die teilweise Erhaltung von Flächen oder Unterbauten sinnvoll möglich ist. Die Freifläche des Haupterschließungskörpers (Gebäudeneubau) zur Moselstraße hin war Bestandteil des im Rahmen des Auswahlverfahrens zu erbringenden Lösungsvorschlages für den architektonischen Entwurf, und ist daher in enger Abstimmung mit dem zuständigen Architekten umzusetzen. Alternative Gestaltungen sind hier nicht vorgesehen. Gleiches gilt für den Bereich „Forum“ im Bereich des zweiten Neubaukörpers.(Siehe Anlage Sanierungslösungen, gekennzeichnete Bereiche) Für alle anderen Flächen besteht unter Berücksichtigung der vorhandenen Zwangspunkte Gestaltungsfreiheit. Die Flächenelemente müssen dem Bedarf einer Berufsschule entsprechen. Die überörtlichen und grundstücksinternen (ursprüngliches Gesamt-grundstück) Verkehrsbeziehungen sind bei der Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten zu beachten. Die Dimensionierung der notwendigen Oberbauten (RSTO) wird in den anrechenbaren Kosten des Freianlagenplaners berücksichtigt und ist durch diesen zu leisten. Anstehende Böden und sich dadurch evtl. ergebende Bodenverbesserungen und Gründungserfordernissen werden vom zuständigen Bodengutachter aufgestellt. Boden u. Kampfmitteluntersuchungen werden nach der Vorplanung vom Bauherrn in Abstimmung mit dem Planer direkt beauftragt. Die Koordination und die Festsetzung des Aufschlussbereiches obliegen dem Planer. Zusätzliche Hinweise zur Planungsleitung:
— Die Umsetzung der sich aus der Rahmenplanung Gesamtkonzept ergebenden Generalsanierung ist in Bauabschnitten und bei laufendem Schulbetrieb vorgesehen.
— Die Anzahl der Bauabschnitte sind von den Objektplanern (Gebäude u. Freianlage) in Abstimmung mit dem Bauherrn vorzunehmen.
— Die Grundstücksanteile (Bestandsgebäude M sowie E bis H) außerhalb des Planbereiches werden nur im Hinblick auf die Verkehrsbeziehungen betrachtet. Die dortigen Flächen sollen sukzessive zurückgebaut oder einer anderen Nutzung zugeführt werden.
— Eingeplantes Außenmobiliar, Müllbehälter, Poller u. ä. muss dem Standard des Regionalverbandes entsprechen und ist mit dem Bauherrn abzustimmen.
— Die Möglichkeit der Nutzung von Bestandsflächen oder -unterbauten ist zu prüfen und nach Möglichkeit vorzunehmen.
— Einzubauende Materialien sind in Hinsicht auf eine wirtschaftliche Unterhaltung der Flächen auszuwählen. D. h. die Einbaumaterialien werden mit dem Bauherrn in Abstimmung ausgewählt.
— Gewählte Pflanzungen sind nicht nur gestalterisch auszuwählen, sondern müssen auch ökologisch und nach Pflegeaufwand begründet werden (z. B. Bienen- o. Vogelnahrung).
— Ab Beginn der Leistungsphase 3 ist die Geländeplanung mittels digitalem Geländemodell (DGM) vorzunehmen. Entsprechende Vermessungen des Bestandes werden zur Verfügung gestellt.
— Räume für Unterricht im Freien sind vorzusehen.
— Bewegungsräume sind vorzusehen (z. B. Tischtennis o. ä.).
Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1-3 des § 39 HOAI zu vergeben. Die über die Leistungsphasen 1-3 des § 39 HOAI hinausgehenden Leistungsphasen 4-9 des § 39 HOAI sind optionale Leistungen, die bei Bedarf nur vom Auftraggeber beauftragt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen BBZ Völklingen Freianlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]