Zentraldeponie Merzig-Fitten, Oberflächenabdichtung und Rekultivierung des Restdeponiekörpers, Randdammsanierung und Ersatzerneuerung von Oberflächenwasserkanälen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentraldeponie Merzig-Fitten, Oberflächenabdichtung und Rekultivierung des Restdeponiekörpers, Randdammsanierung und Ersatzerneuerung von Oberflächenwasserkanälen
Zentraldeponie Merzig-Fitten Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die im Zuge der Stilllegung erforderliche Oberflächenabdichtung und Rekultivierung des Restdeponiekörpers (5. und 6. Bauabschnitt) der Zentraldeponie Merzig-Fitten in einer Größe von rd. 7,5 ha.
Bei der Deponie handelt es sich um eine Restabfalldeponie der Deponieklasse II.
Der Deponiebereich ist in 6 Bauabschnitte aufgeteilt. Die ersten vier Bauabschnitte sind bereits verfüllt und mit einer Oberflächenabdichtung entsprechend der jeweils geltenden Vorschrift versehen und rekultiviert. Der 5. Bauabschnitt ist verfüllt. Im 6. Bauabschnitt werden noch inerte Abfallmassen abgelagert.
Bei der Bauausführung zur Herstellung von Oberflächenabdichtung und Rekultivierung des Restdeponiekörpers sind Arbeiten zur Randdammsanierung und zur Erneuerung von Regenwasserkanälen zur Oberflächenentwässerung auszuführen.
Merzig-Fitten
1. Hauptmassen Oberflächenabdichtung, LV Gewerk 1 - 16:
— Umlagerung bereits eingebauter Deponiemassen ca. 67 500 m3,
— Herstellung Auflagerschicht, Dicke 15 cm ca. 11 500 m3,
— Einbau geosynthetische Tondichtungsbahn mit ca. 75 000 m2,
— Kunststoffdichtungsbahn, 2,5 mm mit BAM-Zulassung ca. 75 500 m2,
— Einbau Dränmatte, ca. 74 500 m2,
— Herstellung Rekultivierungsschicht, Unterboden, Dicke 80 cm ca. 60 200 m3,
— Herstellung Rekultivierungsschicht, Oberboden, Dicke 20 cm ca. 15 200 m3,
— Herstellung Entwässerungsgraben mit Lehm- / Schotteraufbau ca. 865 m,
— Einbau Wasserbaupflaster ca. 235 m2,
— Einbau Kaskaden (als Fertigteile aus Beton) in Böschungen ca. 80 m,
— Eigenprüfungen (Kontroll- und Laborversuche) gemäß QMP.
2. Hauptmassen Randdammsanierung, LV Gewerk 17 und 18:
— Abtrag von Randdammmassen flächig im Randdammbereich, Dicke 25 – 50 cm ca. 2 200 to.
Herstellung von Rigolen zur Stabilisierung der Randdämme:
— Aushub von Rigolengräben ca. 2 600 to,
— Einbau von Filtermaterial in Rigolengräben ca. 2 350 to,
— Einbau eines Flächen- und Auflastfilter im Randdammbereich, Dicke 50 cm ca. 2 650 to.
3. Hauptmassen Ersatzerneuerung der Oberflächenwasserkanäle, LV Gewerk 19:
— Baustelle einrichten, vorhalten ca. 24 Wo,
— Stahlrohr DN 500 als temporäre Wasserhaltung liefern u. vers. 70 m,
— Betonsteinpflaster aufnehmen und entsorgen 70 m2,
— Asphalt schneiden 240 m,
— Abbruch Schachtbauwerke DN 1 000 bis 2,50 m Tiefe 7 St.,
— Asphaltdecke, -binder und –tragschicht (ges. 23 cm) herstellen 200 m3,
— Stahlschutzplanken Typ B, liefern und setzen 50 m,
— Oberboden abtragen 200 m3,
— Boden Homogenbereich B 1 (Auffüllung) ausheben, entsorgen 520 m3,
— Boden Homogenbereich B 2 (Felszersatz) aush. u. entsorgen 360 m3,
— Untergrundverbesserung 0 / 56 liefern und einbauen 100 m3,
— Geotextil GRK 5 liefern und verlegen 700 m2,
— Geosynthetische Tondichtungsbahn liefern und verlegen 700 m2,
— Wasserbausteine CP 90 / 250 liefern und verlegen 400 t,
— Boden für Hauptverfüllung liefern und einbauen 560 m3
— Kunststoffrohr DN 400, PVC-U, SN 8 liefern und einbauen 105 m,
— Kunststoffrohr DN 500, PVC-U, SN 8 liefern und einbauen 50 m,
— Kunststoffrohr DN 800, PVC-U, SN 8 liefern und einbauen 55 m,
— Betonfertigteilschächte DN 1200 (Tiefe T = 1,72 – 2,78 m) 7 St.,
— Betonfertigteilschächte DN 1500 (Tiefe T = 1,84 – 2,93 m) 2 St.,
— Stahlbeton-Fertigteilschachtbauwerk (2,00 m x 2,00 m) 1 St..
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Nachweis zur Eignung des Unternehmens nach § 6 a EU Abs. 3 VOB / A:
— Nachweis der Zertifizierung und Überwachung als Fachbetrieb gemäß „Richtlinie für die Anforderungen an Fachbetriebe für den Einbau von Kunststoffdichtungsbahnen, weiteren Geokunststoffen und Kunststoffbauteilen in Deponieabdichtungssystemen“, herausgegeben von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Der Nachweis der fachlichen Befähigung gemäß der vorgenannten Richtlinie kann durch Anerkennung als Fachbetrieb durch eine Güteüberwachungsgemeinschaft eines Fachverbandes geführt werden. Deren Prüfbeauftragter muss durch die BAM anerkannt sein.
— Gültige Zertifizierungs- bzw. Überwachungsurkunden des Arbeitskreises Grundwasserschutz e. V. (AK-GWS), der Arbeitsgemeinschaft Abdichtungssysteme e. V. (AGAS), der Gütegemeinschaft „Bauen für den Umweltschutz“ (BU) oder vergleichbarer Güteüberwachungs-gemeinschaften als Nachweis für die Einhaltung der Anforderungen an Fachverlegebetriebe gem. BAM-Richtlinie.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote müssen elektronisch in Textform über https://www.subreport.de/E36821322
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).