Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Stadt Gera im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung gemäß § 6 der NGA-Rahmenregelung Referenznummer der Bekanntmachung: 20 VgV 005

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vergabe.rib.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe.rib.de
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Stadt Gera im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung gemäß § 6 der NGA-Rahmenregelung

Referenznummer der Bekanntmachung: 20 VgV 005
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64215000 Internet-Telefondienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planung, Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next Generation Access Netz) i. S. v. § 6 der NGA Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den unterversorgten Gebieten der Stadt Gera.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1: Unterversorgte Teilnehmer im Ausbaugebiet

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72400000 Internetdienste
32412000 Kommunikationsnetz
72410000 Diensteanbieter
32570000 Kommunikationsanlage
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadtgebiet Gera.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Vergabe ist der Bau und der Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die Erbringung von Endkundendienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet (Stadtgebiet der Stadt Gera) unter Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung. Der Konzessionsgegenstand gliedert sich in 2 Lose.

Die Konzessionsgeberin hat nach der Richtlinie des Förderprogramms des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 mit Förderbescheid vom 3.8.2020 und mit Änderungsbescheid vom 11.12.2020 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Zudem hat die Konzessionsgeberin einen vorläufigen Zuwendungsbescheid vom 19.8.2020 der Thüringer Aufbaubank nach der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie) vom 28.5.2019 erhalten.

Die Förderung soll durch den Zuschuss im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gem. § 6 NGA-RR erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission sowie auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015, des Sonderaufrufs Gewerbe- und Industriegebiete: Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen – gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.10.2015, in der Fassung vom 15.11.2018 und der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie) vom 28.5.2019.

Die Laufzeit von 84 Monaten bezieht sich auf die Zweckbindungsfrist, beginnend mit Vorlage des Verwendungsnachweises gemäß Ziffer 4.2 BNBest-Breitband. Nach Ziffer 4.1 BNBest-Breitband ist die Verwendung der Zuwendung innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen.

Gem. Ziff. 8.2 des Änderungsbescheides ist auf die Gewerbegebiete des Loses 2 der Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete nach Nr. 5.4 der Förderrichtlinie des Bundes anzuwenden. Es sind für alle Teilnehmer im Projektgebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch zu gewährleisten. Los 1 beinhaltet sämtliche unterversorgte Teilnehmer im Ausbaugebiet. Los 2 umfasst die Gewerbegebiete, auf die der Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete Anwendung findet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2 – Gewerbegebiete gemäß Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72400000 Internetdienste
32412000 Kommunikationsnetz
72410000 Diensteanbieter
32570000 Kommunikationsanlage
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadtgebiet Gera.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Vergabe ist der Bau und der Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die Erbringung von Endkundendienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet (Stadtgebiet der Stadt Gera) unter Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung. Der Konzessionsgegenstand gliedert sich in 2 Lose.

Die Konzessionsgeberin hat nach der Richtlinie des Förderprogramms des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 mit Förderbescheid vom 3.8.2020 und mit Änderungsbescheid vom 11.12.2020 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Zudem hat die Konzessionsgeberin einen vorläufigen Zuwendungsbescheid vom 19.8.2020 der Thüringer Aufbaubank nach der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie) vom 28.5.2019 erhalten.

Die Förderung soll durch den Zuschuss im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gem. § 6 NGA-RR erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission sowie auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015, des Sonderaufrufs Gewerbe- und Industriegebiete: Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen – gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.10.2015, in der Fassung vom 15.11.2018 und der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie) vom 28.5.2019.

Die Laufzeit von 84 Monaten bezieht sich auf die Zweckbindungsfrist, beginnend mit Vorlage des Verwendungsnachweises gemäß Ziffer 4.2 BNBest-Breitband. Nach Ziffer 4.1 BNBest-Breitband ist die Verwendung der Zuwendung innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen.

Gem. Ziff. 8.2 des Änderungsbescheides ist auf die Gewerbegebiete des Loses 2 der Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete nach Nr. 5.4 der Förderrichtlinie des Bundes anzuwenden. Es sind für alle Teilnehmer im Projektgebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch zu gewährleisten. Los 1 beinhaltet sämtliche unterversorgte Teilnehmer im Ausbaugebiet. Los 2 umfasst die Gewerbegebiete, auf die der Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete Anwendung findet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen.

a) Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung,

b) Nachweis über das Vorliegen einer Bescheinigung der BNetzA gemäß § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG),

c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB bzw. im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahme des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (bereitgestelltes Formular Anlage 17 Formblatt Eigenerklärung Ausschlussgründen).

d) Unternehmensprofil des Bewerbers,

e) Die Einreichung des Formblatts „Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit“ wird erst nach ausdrücklicher Aufforderung des Bieters hierzu erforderlich; vgl. hierzu auch Ziff. IV.3! (bereitgestelltes Formular Anlage 18 Formblatt Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit)

Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung nachzuweisen. Die Konzessionsgeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen, werden diese von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen.

a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht. Zum Nachweis des Gesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre hat der Bieter die Eigenerklärung zum Umsatz vorzulegen (bereitgestelltes Formular – Anlage 19 Eigenerklärung Umsatz); Mindestvoraussetzung für Los 1 ist ein kumulierter Mindestgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von insgesamt 40 Mio. EUR. Mindestvoraussetzung für Los 2 ist ein kumulierter Mindestgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von insgesamt 3 Mio. EUR.

b) Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bzgl. der letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB von den Pflichten zur Erstellung und Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung der Konzessionsgeberin ein berechtigter Grund i. S. der § 12 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht die Konzessionsgeberin folgende Unterlagen als geeignet an:

Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie:

(i) Entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern;

(ii) Oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen.

c) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung (z. B. durch die Creditreform AG oder gleichwertig);

d) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden von jeweils 10 Mio. EUR und für Vermögensschäden von 5 Mio. EUR für Los 1 und von jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Los 2, die jeweils in dem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen (soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger sind, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall erfolgt. Die Konzessionsgeberin kann vor Zuschlagserteilung einen Nachweis der Versicherungsdeckung in der geforderten Höhe verlangen.)

Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung nachzuweisen. Die Konzessionsgeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen, werden diese von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen.

a) Vorlage einer Referenzliste je für vergleichbare Projekte hinsichtlich Qualität und Umfang in den letzten 3 Jahren jeweils für Los 1 und für Los 2; maximale Anzahl der Referenzprojekte: 3. (Kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Kunden-/Hausanschlüsse, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten); sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens (bereitgestelltes Formular – Anlage 20 Formblatt Referenzliste); Mindestvoraussetzung für Los 1 ist ein Referenzprojekt, welches mit diesem Los 1 vergleichbar hinsichtlich Qualität (Ausbau FTTB/H) und Umfang (1 000 Hausanschlüsse) ist. Mindestvoraussetzung für Los 2 ist ein Referenzprojekt, welches mit diesem Los 2 vergleichbar hinsichtlich Qualität (Ausbau FTTB/H) und Umfang (45 Hausanschlüsse) ist.

b) Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung für den Ausbau der passiven Breitbandinfrastruktur und deren aktiven Betrieb.

c) Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den Bewerber mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden ergibt.

Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung nachzuweisen. Die Konzessionsgeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen, werden diese von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.

III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:

Die Konzessionsgeberin behält sich vor, Sicherheiten für die Vertragserfüllung zu verlangen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 17/02/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Die Konzessionsgeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß Abschnitt III dieser Bekanntmachung nachzufordern.

b) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote.

c) Die Konzessionsgeberin behält sich das Recht vor, die Konzession auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 11 VgV).

d) Der Auftraggeber wird vor der Zuschlagsentscheidung den Bieter der engeren Wahl auffordern, die Verpflichtungserklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz zur Tariftreue Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 ThürVgG), zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 ThürVgG) und Verpflichtung nach § 12, 15, 17, 18 ThürVgG abzugeben. Die Verpflichtungserklärungen sind vorab einsehbar unter https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=236738&_nav_id1=146704&_nav_id2=146715&_lang=de.

e) Beim Einsatz von Nachunternehmen sind die Verpflichtungserklärungen gleichermaßen von den Nachunternehmen abzugeben. Die Verpflichtungserklärungen sind vorab einsehbar unter https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=236738&_nav_id1=146704&_nav_id2=146715&_lang=de.

Verweigert der Bieter die Abgabe der Verpflichtungserklärungen, wird das Angebot gem. § 12a Abs. 2 ThürVgG von der Wertung ausgeschlossen.

f) Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmern, einer Eignungsleihe oder Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen. Bei Eignungsleihe oder Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen und Nachweise gem. Abschnitt III der Konzessionsbekanntmachung abzugeben.

Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften mit dem Teilnahmeantrag die „Erklärung Bietergemeinschaft“ (bereitgestelltes Formular: Anlage 21 Formular Bietergemeinschaft) abzugeben.

g) Vertraulichkeitserklärung für Anlagenkonvolut 3: Die Adresslisten, die Geodaten und der Entwurf des Konzessionsvertrages werden nur Bewerbern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt. Der Konzessionsgeber fordert von den Bewerbern daher spätestens mit Ablauf der Teilnahmeantragsfrist eine ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung (bereitgestelltes Formular Anlage 04) für diese Unterlagen ab. Wird diese Vertraulichkeitserklärung nicht fristgerecht erbracht, kann das betreffende Unternehmen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden; Ziffer VI.3. a) gilt entsprechend.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB – Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 GWB – Form, Inhalt

(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.

(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.gera.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/01/2021

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