Lieferung Montagematerial Referenznummer der Bekanntmachung: EU 01/2020
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Hüngelsgasse 13
Ort: Bad Langensalza
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99947
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wazv-badlangensalza.de
Postanschrift: Dalbergsweg 3
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Montagematerial
Bedienung des Materialbedarfs der Vergabestelle während der Vertragslaufzeit.
Bad Langensalza
DEUTSCHLAND
Die Vergabestelle versorgt ihr Verbandsgebiet mit Trinkwasser. Für den Versorgungsauftrag benötigt sie ab dem 1.1.2021 (Vertragsbeginn) kontinuierlich Montagematerial. An dem Standort Hüngelsgasse 13 in 99947 Bad Langensalza verfügt die Vergabestelle über ein Lager.
Das Beschaffungsvorhaben besteht insgesamt in der Bedienung des Materialbedarfs der Vergabestelle während der Vertragslaufzeit. Dabei findet überwiegend eine Belieferung mit Montagematerial über das Lager der Vergabestelle am Standort Hüngelsgasse 13 in 99947 Bad Langensalza statt. Ausnahmsweise soll auch eine Abholung am Hauptlager des Auftragnehmers oder eine Belieferung auf eine Baustelle im Verbandgebiet möglich sein.
Die Leistungen werden in folgende Kapitel aufgeteilt:
1. Gußdruckrohr und Stahlrohr
2. PE-Rohr, PExa-Rohr, Formstücke, Mauerdurchführungen
3. Schieber, Hydranten, Be- und Entlüftungsventile
4 a. Einbaugarnituren für Ventile und Schieber
4 b. Wasserzählerzubehör, Anbohrarmaturen und. Einbaugarnituren (SI freies Messing)
5. U-Flex, Kupplungen, Rohrbruchschellen
6 a. Material für PE Verbindungselemente
6 b. Material für Elektroschweißgeräte
7 a. Schrauben und Muttern
8 a. Klemmfittings und Armaturen aus Messing für PE-Rohre
8 b. Klemmfittings und Armaturen aus Rotguss für PE-Rohre
Die Vertragslaufzeit erstreckt sich maximal auf den Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2028. Die Grundlaufzeit geht vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2023. Es besteht dann für die Vergabestelle die Option, bis zum 31.12.2025 zu verlängern und dann womöglich nochmals bis zum 31.12.2028. In dem nachfolgenden Verhandlungsverfahren wird der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot ermittelt. Mit diesem wird dann ein Rahmenvertrag geschlossen. Ein entsprechender Rahmenvertragsentwurf
Ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Der Entwurf wird im nachfolgenden Verhandlungsverfahren
Gesondert verhandelt werden.
Vertragsgegenstand ist also die Verpflichtung des zukünftigen Auftragnehmers, Montagematerial gemäß Leistungsverzeichnis in das Lager zu liefern (Regelfall), es zu bestimmten Baustellen im Verbandsgebiet zu liefern (Ausnahmefall) oder es im eigenen Lager zur Abholung bereit zu stellen (weiterer Ausnahmefall). Mit Erteilung eines Lieferauftrages (Abholauftrages in Ausnahmefällen) kommt dann jeweils ein Einzelauftrag auf der Grundlage des Rahmenvertrages zustande. Der Rahmenvertrag begründet jedoch keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen. Es werden dementsprechend von der Vergabestelle auch keine Mindestmengen garantiert.
Das vertragsgegenständliche Montagematerial ist im Leistungsverzeichnis im Einzelnen benannt. Das Montagematerial muss grundsätzlich für eine vorschriftsmäßige, sichere Verwendung geeignet sein und dem Stand der Technik entsprechen. Dabei muss es sich um DVGW-zugelassenes Material handeln. Darüber hinaus gelten insbesondere folgende Materialanforderungen:
— Es ist jeweils DVGW-zugelassenes Material zu liefern. Die Arbeitsblätter DVGW W 400-2 und DVGW 400-3 sind zu beachten. Zudem sind die Leitlinien und Empfehlungen (z. B. KTW) des Umweltbundesamtes in Verbindung mit der jeweils gültigen Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001, aktualisiert in 2018) einzuhalten;
— Die Materialien müssen nach gültigen DIN / DIN EN – Normen hergestellt sein;
— Bei organischen Werkstoffen, welche im Trinkwasserbereich eingesetzt werden sollen, sind die Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W 270 und die UBA-Leitlinien einzuhalten;
— Alle verwendeten Werkstoffe und Materialien müssen den Vorgaben des § 17 der im Januar 2018 geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) entsprechen;
— Metallische Werkstoffe müssen gemäß der DIN 50930-6 und den UBA-Leitlinien geprüft sein;
— Zementgebundene Werkstoffe müssen den Vorgaben der DVGW Arbeitsblätter W 347 und W 270 entsprechen;
— Die zu liefernden Materialen sind entsprechend den DIN – oder DIN – EN – Vorschriften im Herstellungswerk vor Lieferung zu prüfen. Auf Verlangen des AG sind Materialprüfungen vorzunehmen bzw. Prüfergebnisse vorzulegen;
— Alle Materialien, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen, müssen zudem aus SI-Messing nach DIN 50930-6 bestehen.
Es dürfen zudem ausschließlich die im Leistungsverzeichnis benannten Typen und Ausführungen geliefert werden. Soweit dort bestimmte Fabrikate vorgegeben werden, sind diese zu liefern. Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach schriftlicher Zustimmung der Vergabestelle zulässig.
Die Vertragslaufzeit erstreckt sich maximal auf den Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2028. Die Grundlaufzeit geht vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2023. Es besteht dann für die Vergabestelle die Option, bis zum 31.12.2025 zu verlängern und dann womöglich nochmals bis zum 31.12.2028.
Sollten mehr als 3 Bewerber ihre Eignung nachweisen, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren wie folgt:
Für jede angegebene zusätzliche Referenz (Referenz > 1), die den unter Ziff. IV.9.2 von Teil A der Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen genügt, erhält der Bewerber 1 Punkt.
Dabei werden von der Vergabestelle alle im Teilnahmeantrag und in einem Beiblatt zum Teilnahmeantrag (mit diesem fest zu verbinden) eventuell zusätzlich angeführte Referenzen geprüft.
Ergibt sich auch nach Durchführung des entsprechenden Auswahlverfahrens noch keine hinreichende Differenzierung, so erfolgt die Auswahl zwischen punktgleichen Bewerbern anhand folgender Kriterien (in der angegebenen Rangfolge bzw. Priorität):
1. Zahl der Beschäftigten in den Jahren 2017 bis 2019 (1. Rangstelle)
2. Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2017 bis 2019 (2. Rangstelle)
Sollten sich anhand der vorgenannten, auch hilfsweise eingeführten Auswahlkriterien und trotz der gebildeten Rangfolge immer noch mehr als 3 in die engere Auswahl zu nehmende Bewerber ergeben, dann wird in erforderlichem Umfang gelost.
Verlängerungsoption (siehe Ziffer II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe der in den Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen
Referenz:
Der Bewerber muss über Kenntnisse und Erfahrungen in vergleichbaren Vorhaben verfügen. Das (geeignete) Referenzprojekt muss dabei folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:
—— Mindestauftragssumme (Einzelauftrag oder Rahmenvertrag, beim Rahmenvertrag im Durchschnitt pro Jahr) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto.
—— Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Leistungsausführung zumindest teilweise in den Zeitraum seit dem 1.1.2018 fällt.
—— Es muss sich um eine vergleichbare Referenz handeln. Eine hinreichende Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung soweit ähnelt, dass sie einen hinreichenden Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers zulässt.
Entsprechende Angaben werden im Bewerberformular (Teil C der Vergabeunterlagen) abgefragt. Zum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit in diesem Punkt muss der Bewerber ein entsprechendes Referenzprojekt vorweisen können. Die Bewerber sind aufgefordert, alle verfügbaren, vergleichbaren Referenzen anzugeben. Im Teilnahmeantrag können bis maximal 15 Referenzen angeführt werden; darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Referenzen in einem Beiblatt zum Teilnahmeantrag (als Bestandteil der entsprechenden pdf-Datei) anzugeben. Die Vergabestelle prüft dann alle angegebenen Referenzen darauf, ob zumindest eine von ihnen den vorgenannten Anforderungen genügt.
Achtung:
— Auch hinsichtlich der Referenzen gilt der Vorbehalt bezüglich des Vorranges der Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich also vor, die Angaben zu den Referenzen in Zweifelsfällen genau zu überprüfen und dabei auch Auftraggeber-Bescheinigungen (unter Fristsetzung) zu fordern;
— Auch für das Auswahlkriterium „Referenzen“ sollten alle weiter verfügbaren Referenzen aus dem Zeitraum seit dem 1.1.2018 angegeben werden. (Bei diesen weiteren Referenzen gelten prinzipiell ebenfalls die oben statuierten Mindestanforderungen und der Vorrang der Eigenerklärung.)
Zahl der Beschäftigten/ Anzahl der Führungskräfte:
Erklärung (im Bewerberformular), aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den Jahren 2017 bis 2019 Beschäftigten (zu ermitteln gemäß § 267 Abs. 5 HGB) und das jährliche Mittel seiner Führungskräfte in den Jahren 2017 bis 2019 ersichtlich ist. Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen. Im Falle einer Bietergemeinschaft (Bewerbergemeinschaft) kommt es auf die Anzahl der bei allen Mitgliedern gemeinsam Beschäftigten bzw. auf die Anzahl der dort insgesamt vorgehaltenen Führungskräfte in den Jahren 2017 bis 2019 an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im letzten Jahr der Vertragslaufzeit, je nach Ausübung der Verlängerungsoptionen
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).