Stadtteilmanagement für das Programmgebiet „Südstadt Leinefelde“ in Leinefelde-Worbis im Rahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“.

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Bahnhofstr. 43
Ort: Leinefelde-Worbis
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Postleitzahl: 37327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.leinefelde-worbis.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E47965422
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E47965422
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadtteilmanagement für das Programmgebiet „Südstadt Leinefelde“ in Leinefelde-Worbis im Rahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75200000 Kommunale Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit dem Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ unterstützen Bund und Länder erfolgreich Kommunen bei der städtebaulichen Aufwertung und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in ausgewählten Stadt- und Ortsteilen. Der Stadtteil Leinefelde Südstadt wurde bereits 1993 in das Förderprogramm „Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“ aufgenommen. Ab dem Jahr 1999 wurde der Stadtteil Südstadt Leinefelde in das Förderprogramm „Soziale Stadt“, welches nunmehr in das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ überführt wird, aufgenommen. In der Südstadt lagen bisher die Schwerpunkte des Stadtumbaus auf der bedarfsgerechten Entwicklung des Wohnungsbestandes, der Aufwertung des unmittelbaren Wohnumfeldes, der Sicherung der Infrastruktur für Bildung und Freizeit sowie auf der Entwicklung größerer siedlungsinterner Grünräume und Zusammenhänge als Ressource für Klimaanpassung und als Angebot für Naherholung und Freizeit. Mithilfe der Städtebauförderung konnte in den vergangenen Jahrzehnten im überwiegenden Teil der Quartiere der Südstadt außerordentlich viel erreicht werden. Weitgehend flächendeckend wurden erfolgreich Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen umgesetzt, die zu nationalen und internationalen Auszeichnungen (u. a. Deutscher Städtebaupreis 2003, Europäischer Städtebaupreis 2004, World Habitat Award) führte. Der Südrand der Südstadt wurde bisher als Verfügungsreserve nicht behandelt. Es wird aktuell zunehmend bemerkbar, dass soziale, wirtschaftliche oder auch altersbedingte gesundheitliche Probleme nicht nur am Südrand der Südstadt, sondern flächendeckend stark zunehmen und dadurch die soziale Stabilität einzelner Wohngebäude oder ganzer Quartiere beeinträchtigt wird. Die Folge dieser Entwicklungen ist u. a. auch eine Verschlechterung des Images des südlichen Südstadt, was die Nachfrage selbst nach Wohnungen mit hohem Ausbaustandard und Wohnkomfort beeinträchtigt. Die Stadt Leinefelde-Worbis beabsichtigt, zur Entschärfung dieser Problemlagen und sozialen Konflikte verschiedene Maßnahmen einzuleiten. Ein wichtiger Baustein ist dabei die (Wieder-) Einrichtung eines Stadtteilmanagements. Seine Aufgabe wird darin bestehen, akute Problemfälle den entsprechenden Hilfsangeboten zuzuführen und im Dialog mit den Bewohnern die Wohnraumversorgung von benachteiligten Zielgruppen und den anstehenden Stadtumbauprozess sozialverträglich zu gestalten. Das Image des Projektgebietes soll damit nachhaltig verbessert werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Hauptort der Ausführung:

Leinefelde-Worbis, Stadtteil Leinefelde

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Leistungen des Stadtteilmanagements für das Programmgebiet „Südstadt Leinefelde“ in Leinefelde-Worbis.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst ist die Beauftragung bis Dezember 2021 beabsichtigt, mit der Option der Weiterbeauftragung bis Ende 2024, in Abhängigkeit von einer positiven Evaluierung, positivem Fördermittelbescheid und der Bereitstellung städtischer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung besteht nicht.

Das Stadtteilmanagement wird in den folgenden Aufgabenfeldern tätig werden:

1. Beratungsleistungen zur Entschärfung sozialer Konflikte und Problemlagen, einschließlich Betreiben eines Stadtteilbüros,

2. Vernetzung und Mobilisierung: Analyse der Tätigkeiten der Träger der Sozialarbeit und Vernetzung der Angebote sowie Mobilisierung des Bürgerengagements,

3. Unterstützung der Wohnungsunternehmen und der Stadt, z. B. durch Mitwirkung beim Umzugsmanagement,

4. Abstimmungen mit der Stadtverwaltung, beauftragten Beratern und den Wohnungsunternehmen zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen,

5. Dokumentation der Leistungen, Evaluation sowie Ausblick auf kommende Entwicklungsmöglichkeiten. Das breite Aufgabenfeld legt nahe, das Stadtteilmanagement mit 2 unterschiedlich qualifizierten Personen zu besetzen, wobei ein jährliches Stundenbudget von insgesamt 2 400 Stunden angestrebt wird: Schwerpunkt 1 sozialpädagogische Kompetenz, Schwerpunkt 2 Management- und Organisationskompetenz. Einer der Projektmitarbeiter, der die Projektleitung übernimmt, soll über einen Hochschulabschluss verfügen.

Durch den Auftragnehmer ist der Betrieb eines Stadtteilbüros als niedrigschwellige Anlaufstelle im Stadtteil erforderlich. Die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten werden durch den Auftraggeber angemietet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2020
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit für das Stadtteilmanagement beginnt nach Absprache am 1.10.2020 und endet zum 31.12.2021, in Abhängigkeit von einem positivem Fördermittelbescheid. Es besteht eine Verlängerungsoption bis zum 31.12.2024. Diese Option steht nur der Auftraggeber zu.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Zunächst Beauftragung der Leistungen bis zum 31.12.2021, mit der Option der Weiterbeauftragung bis 31.12.2024. Ein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung besteht nicht.

II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zur Beachtung: Die Leistungen werden im Offenen Verfahren vergeben! In der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ (siehe veröffentlichte Vergabeunterlagen) ist detailliert aufgeführt, welche Angebotsunterlagen bis zum Einreichungstermin abzugeben sind.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit seinem Angebot die nachfolgend unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Es ist der veröffentlichte „Bieterbogen“ aus den Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Vergabeunterlagen stehen unter dem in I.3) genannten Link zum kostenfreien Download zu Verfügung. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass unvollständige Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können.

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Firmenbezeichnung, Kontakt, vertretungsberechtigte Person, Rechtsform, Ansprechpartner; ggf. weitere aussagekräftige Angaben zur Unternehmensdarstellung,

2. Eintragung Berufs- und / oder Handelsregister: Nachweis durch Vorlage eines aktuellen Registerauszugs,

3. Weitere Angaben / Erklärungen:

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Die Erklärungen zur Verpflichtung zur Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit gem. § 10 ThürVgG sind erst vor Zuschlagserteilung nachzuliefern.

4. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die in Abschnitt III dieser Bekanntmachung genannten Anforderungen erfüllen, sofern nicht explizit darauf hingewiesen wird, dass bestimmte Eignungskriterien / Mindestanforderungen nur von der Bietergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden müssen. Die Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft bilden – auch über die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft hinaus – und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung ist das vorgegebene Formblatt (Anlage 1 zum Bieterbogen) zu verwenden und von allen Mitgliedern zu unterzeichnen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen, hierzu ist der veröffentlichte „Bieterbogen“ zu verwenden:

Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:

Erklärung/Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung. Der Bieter ist verpflichtet, einen Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden vorzulegen. Erforderlicher Umfang siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen, hierzu ist der veröffentlichte „Bieterbogen“ zu verwenden:

1. Benennung der fachlich Verantwortlichen für die Leistungserbringung. Mindestanforderungen an die fachlich Verantwortlichen und den Projektleiter siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“. Bei Bietergemeinschaften wird der Projektleiter durch die Gemeinschaft benannt (nicht durch jedes einzelne Mitglied).

2. Erklärung zu geeigneten Referenzen:

Es sind 2 Referenzprojekte anzugeben, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“. Bei Bietergemeinschaften werden die Referenzen durch die Gemeinschaft benannt (nicht durch jedes einzelne Mitglied).

Geforderte Angaben zu den Referenzen siehe „Bieterbogen“. Je Referenz ist zudem eine Projektdokumentation im Umfang von maximal 4 A4-Seiten beizufügen. Sie sollte eine aussagekräftige Projektbeschreibung enthalten. Aus der Beschreibung soll mindestens die Erfahrung in der Konzeptionierung, Durchführung sowie der Projektorganisation hervorgehen.

3. Durchschnittliche Beschäftigtenzahl:

Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren. Mindestanforderungen an die durchschnittliche Beschäftigtenzahl siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.

4. Unterauftragsvergabe:

Bei beabsichtigtem Einsatz von Unterauftragnehmern gemäß § 46 Abs. 3, Satz 10 VgV sind der Name des Unterauftragnehmers und dessen geplanter Leistungsumfang zu benennen sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt siehe Bieterbogen) einzureichen.

5. Eignungsleihe:

Bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV sind der Name des anderen Unternehmens sowie Art und Umfang der überlassenen Eignung zu benennen sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt siehe Bieterbogen) einzureichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1) Benennung der fachlich Verantwortlichen und des Projektleiters:

Mindestanforderungen an die fachlich Verantwortlichen:

Für einen der Projektmitarbeiter ist der Nachweis der sozialpädagogischen Kompetenz (Qualifikation im Bereich Sozialwissenschaften, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder vergleichbare Qualifikation), für den anderen Projektmitarbeiter der Nachweis von Management- und Organisationskompetenz nachzuweisen. Die entsprechenden Nachweise / Bescheinigungen der beruflichen Befähigung sind einzureichen. Für einen der beiden Projektmitarbeiter, der die Projektleitung übernimmt, ist ein Hochschulabschluss nachzuweisen.

Zu 2) Erklärung zu geeigneten Referenzen:

Mindestanforderungen an die Referenzen: Referenzprojekte in der Sozialen Arbeit oder im Quartiers- / Stadtteilmanagement im Zeitraum zwischen 1.1.2016 und 31.5.2020.

Zu 3) Durchschnittliche Beschäftigtenzahl:

Mindestanforderung: durchschnittlich mindestens 4 Beschäftigte inklusive Büroinhaber in den letzten 3 Geschäftsjahren

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

1. Berufliche Qualifikation im Bereich Sozialwissenschaften, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder vergleichbare Qualifikation,

2. Berufliche Qualifikation im Management,

3. abgeschlossenes Hochschulstudium für den Projektleiter Bestätigungen und Nachweise sind vorzulegen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Auftrags-/ Vergabeunterlagen

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/07/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/07/2020
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der im Punkt I.3) elektronische Vergabeplattform zum Download bereitgestellt. Auch die Abgabe von Angeboten sowie die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich elektronisch über diese Plattform.

Bei Bereitstellung elektronischer Vergabeunterlagen obliegt es bis zum Ablauf der Angebotsfrist den Bietern, sich selbstständig über Änderungen in den Vergabeunterlagen zeitnah zu informieren.

2. Für die Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.

Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebotes auf die Plattform hochzuladen. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist für die Angebotsabgabe nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

3. Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt;

4. Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachigen Nachweisen ist eine Übersetzung in Deutsch beizufügen. Im Zweifelsfall und auf Anforderung des Auftraggebers ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen.

5. Mehrfache Angebote sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge/Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Unterauftragnehmern haben den Ausschluss aller Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie aller Bieter mit gleichen Unterauftragnehmern zur Folge.

6. Sollten nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler (u. a. Verstoß gegen geltendes Recht) vorliegen, so hat dieser den Auftraggeber unter der genannten Kontaktstelle umgehend in Textform darauf hinzuweisen.

7. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung über das Angebot oder zur Aufklärung über die Eignung der Bieter ein Gesprächstermin zu verlangen.

8. Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung und in allen veröffentlichten Vergabeunterlagen umfassen gleichermaßen die weibliche und die männliche Form.

9. Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.

10. Sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Unterlagen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers ist nicht gestattet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/06/2020

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