Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der VG Münchenbernsdorf (Wirtschaftlickeitslückenmodell)
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Marx-Platz 13
Ort: Münchenbernsdorf
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://muenchenbernsdorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der VG Münchenbernsdorf (Wirtschaftlickeitslückenmodell)
Die Stadt Münchenbernsdorf beabsichtigt den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den Gebieten der Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf in Auftrag zu geben. Die Stadt Münchenbernsdorf hat Fördermittel nach der „Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie)“ beantragt. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, die auf https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDAKC/documents heruntergeladen werden können.
Los 1 — Stadt Münchenbernsdorf
Stadt Münchenbernsdorf.
Siehe oben Abschnitt II. 1.4.
- Kriterium: Versorgungsraten/Nachhaltigkeit (50 %)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (40 %)
- Kriterium: Endkundenpreise Privat (5 %)
- Kriterium: Endkundenpreise Gewerbe (5 %)
Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER).
Los 2 — Gemeinde Harth-Pöllnitz
Gemeinde Harth-Pöllnitz
Siehe oben Abschnitt II. 1.4.
- Kriterium: Versorgungsraten/Nachhaltigkeit (50 %)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (40 %)
- Kriterium: Endkundenpreise Privat (5 %)
- Kriterium: Endkundenpreise Gewerbe (5 %)
Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER).
Los 3 — Gemeinde Saara
Gemeinde Saara
Siehe oben Abschnitt II. 1.4.
- Kriterium: Versorgungsraten/Nachhaltigkeit (50 %)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (40 %)
- Kriterium: Endkundenpreise Privat (5 %)
- Kriterium: Endkundenpreise Gewerbe (5 %)
Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER).
Los 4 - Gemeinde Hundhaupten
Gemeinde Hundhaupten
Siehe oben Abschnitt II. 1.4.
- Kriterium: Versorgungsraten/Nachhaltigkeit (50 %)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (40 %)
- Kriterium: Endkundenpreise Privat (5 %)
- Kriterium: Endkundenpreise Gewerbe (5 %)
Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Bezug auf die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, sofern diese die vom jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, soweit diese die vom Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Firmenprofil: Gesellschaftsform; Anzahl sozial versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, beschäftigter Schwerbehinderter, Auszubildender, Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen,
2. Eigenauskunft Creditreform/Bürgel (oder gleichwertig),
3. Meldebestätigung nach § 6 TKG,
4. Bescheinigung der Bundesnetzagentur über die Übertragung der Nutzungsberechtigung von Wegen im Projektgebiet gemäß §§ 68, 69 TKG (kann nötigenfalls innerhalb angemessener Frist nachgefordert werden),
5. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular, https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDAKC/documents),
6. Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitgestelltes Formular, https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDAKC/documents),
7. Beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte „Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular, https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDAKC/documents).
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungs-nachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, sofern diese die von Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Jahresabschlüsse/ Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
2. Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind,
3. Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung,
4. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular, https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDAKC/documents).
In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bieter-gemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, soweit diese die vom Nach-unternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular, https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDAKC/documents),
2. Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den Bieter mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden ergibt.
Die Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich u. a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDAKC/documents) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die vorliegende Ausschreibung ist förmliches Vergaberecht nicht anwendbar. Daher gelten die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts für das vorliegende Verfahren nicht. Das vorliegende Bekanntmachungsformular wird nur zum Zwecke der Veröffentlichung der Ausschreibung verwendet. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die vergaberechtlich relevanten Begrifflichkeiten allein aufgrund der Formularvorgabe enthalten sind.
Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Konzession“ bzw. „Auftrag“, etc. verwendet werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stadt Fördermittel nach der „Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie)“. Danach soll das Projekt durch Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) gefördert werden.
Das Verfahren wird als sog. Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb einstufig durchgeführt. Bieter haben daher mit ihrem Angebot auch ihre Eignung nachzuweisen.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Download unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDAKC/documents).
Da eine Bindung an förmliches Vergaberecht nicht besteht, ist ein spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer nicht eröffnet.
Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung sind bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Frist zur Einreichung von Angeboten bei der Stadt zu rügen, soweit die beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Bieterfragen können bis 10 Tage vor der vorgenannten Angebotsfrist über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDAKC an die Vergabestelle gerichtet werden. Die Vergabestelle wird die Bieterfragen innerhalb einer angemessenen Frist über das Portal https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDAKC beantworten.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Stadt nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt der Stadt die Aufhebung der Ausschreibung vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses Portal und das Vergabeportal https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDAKC bekannt gemacht.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB) entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx