Abbruch Nebengebäude
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Markt 7
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DEG0F
Postleitzahl: 98693
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilmenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch Nebengebäude
In der Maßnahme erfolgt die denkmalgerechte Sanierung und Gestaltung des historischen Stadtpark an der Festhalle Ilmenau.
Die Leistung dieses LV umfasst:
— Abbruch von Nebengebäuden, Stützmauern und Stahlbetonflächen vorbereitende Arbeiten.
Ilmenau, Ilm-Kreis, Thüringen
— ca. 850 m3 umbauter Raum (Grundfläche: ca. 250 m2) abbrechen und entsorgen Totalabbruch von eingeschossigen Nebengebäuden der Festhalle Ilmenau (Naumannstr. 22) in Mischbauweise (verputztes Mauerwerk, Holzbalkendecken, Sparren mit Holzbrettschalung und bituminösen Dachpappen) einschl. Betonfundamente,
— ca. 20 m3 Abbruch Stahlbetonstützmauern (Bauhöhe: bis 1,75 m/Mauerbreite: ca. 0,20 m),
— ca. 150 m2 Abbruch von Stahlbetonfertigteilplatten.
0343/2018
Die Vertragslaufzeit (aus II.2.7) berücksichtigt nur die Dauer der Bauausführung. Zu beachten und bindend sind die ggf bestehenden Fristen und Zwischenfristen in den Verdingungsunterlagen der Vergabeunterlagen, sofern ein Bauzeitenplan mit Detailterminen den Vergabeunterlagen beiliegt ist dieser maßgebend bzw. ergänzend gültig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch Nebengebäude
Postanschrift: Schachtstraße 60-62
Ort: Sondershausen
NUTS-Code: DEG0A
Postleitzahl: 99706
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 2249
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nach § 155 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen — GWB.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw.
10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.
Ort: Weimar
Land: Deutschland