Vergabe der Dienstleistung "Management-, Strategie- und Kooperationssupport für CISPA" Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_362
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Beschaffungen / Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 681870831370
Fax: +49 681870838801
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://cispa..de
Adresse des Beschafferprofils: https://cispa.de/de/about/procurement
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Dienstleistung "Management-, Strategie- und Kooperationssupport für CISPA"
Das CISPA beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung "Management-, Strategie- und Kooperationssupport für CISPA".
Die Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH Stuhlsatzenhaus 5 66123 Saarbrücken Gemäß der Leistungsbeschreibung ergeben sich mehrere Erfüllungsorte, insbesondere auch Berlin.
Das CISPA beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung "Management-, Strategie- und Kooperationssupport für CISPA".
Die Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von zwei Jahren und vollständiger und vertragsgemäßer Leistungserfüllung.
Der Auftraggeber kann den Dienstleistungsvertrag einseitig zweimal um je ein weiteres Vertragsjahr verlängern. Einer expliziten Kündigung bedarf es insoweit nicht. Die einzel-nen Verlängerungsoptionen sind jeweils 3 Kalendermonate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung ODER ALTERNATIV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig (mit Ausnahme der Referenzen) auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen.
Siehe Formular "Eigenerklärung zur Eignung", alternativ Formular EEE. Eines davon ist hinsichtlich Wirtschaftlichkeit / finanzieller Leistungsfähigkeit vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Einzureichende Unterlagen:
- Eignungsleihe_Unterauftrag_OPTIONAL. (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter / Bewerber beabsichtigt, eine Eignungsleihe zu betreiben, muss das Formular Eignungsleihe_Unterauftrag vollständig ausgefüllt mit dem Angebot / der Bewerbung übermittelt werden.
Achtung, zur Eignungsleihe gilt folgendes zu beachten:
Nach § 47 Abs. 5 VgV kann der öffentliche Auftraggeber vorschreiben, dass bestimmte kritische Aufgaben bei Dienstleistungsaufträgen direkt vom entsprechend qualifizierten Bieter oder von einem bestimmten entsprechend qualifizierten Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden müssen.
Es liegt hier ein einschlägiger, begründeter Ausnahmefall vor. Die hier zu vergebende Leistung ist für CISPA überragend wichtig.
Der tägliche Austausch mit der CISPA-Geschäftsführung ist ebenso von besonde-rer Relevanz und Wichtigkeit wie die physische, persönliche Anwesenheit der AN mindestens zweimal im Monat.
Diese beiden Leistungsbestandteile sind direkt vom für den Auftrag hauptsächlich betrauten Personal (Verbot der Eignungsleihe, Verbot von Nachunternehmern für diese Leistungsbestandteile) zu erbringen.
Die o. g. beiden Leistungsbestandteilen sind insoweit als kritische Aufgaben i. S. d. § 47 Abs. 5 VgV zu verstehen. In interner Dokumentation wird dazu detailliert ausgeführt.
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_OPTIONAL (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter / Bewerber beabsichtigt, sich einer Unterauftragnehmerschaft zu bedienen, müssen die Formulare "Eignungsleihe_Unterauftrag" und "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" sowie die Eigenerklärung des Nachunternehmers vollständig ausgefüllt mit dem Angebot / der Bewerbung übermittelt werden.
Achtung, zur Unterauftragnehmerschaft gilt folgendes zu beachten:
Nach § 47 Abs. 5 VgV kann der öffentliche Auftraggeber vorschreiben, dass bestimm-te kritische Aufgaben bei Dienstleistungsaufträgen direkt vom entsprechend qualifi-zierten Bieter oder von einem bestimmten entsprechend qualifizierten Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden müssen.
Es liegt hier ein einschlägiger, begründeter Ausnahmefall vor. Die hier zu vergebende Leistung ist für CISPA überragend wichtig.
Der tägliche Austausch mit der CISPA-Geschäftsführung ist ebenso von besonde-rer Relevanz und Wichtigkeit wie die physische, persönliche Anwesenheit der AN mindestens zweimal im Monat.
Diese beiden Leistungsbestandteile sind direkt vom für den Auftrag hauptsächlich betrauten Personal (Verbot der Eignungsleihe, Verbot von Nachunternehmern für diese Leistungsbestandteile) zu erbringen.
Die o. g. beiden Leistungsbestandteilen sind insoweit als kritische Aufgaben i. S. d. § 47 Abs. 5 VgV zu verstehen. In interner Dokumentation wird dazu detailliert ausgeführt.
- Nachunternehmerschaft_Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers_OPTIONAL (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beabsichtigt der Bieter die Vereinbarung der Nachunternehmerschaft ist VOM NACHUNTERNEHMER die Eigenklärung zur Eignung für Nachunternehmer vollständig auszufüllen und händisch zu unterschreiben. Der Bieter hat diese Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers seinem Angebot / seiner Bewerbung hinzuzufügen.
Achtung, zur Nachunternehmerschaft gilt folgendes zu beachten:
Nach § 47 Abs. 5 VgV kann der öffentliche Auftraggeber vorschreiben, dass bestimm-te kritische Aufgaben bei Dienstleistungsaufträgen direkt vom entsprechend qualifi-zierten Bieter oder von einem bestimmten entsprechend qualifizierten Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden müssen.
Es liegt hier ein einschlägiger, begründeter Ausnahmefall vor. Die hier zu vergebende Leistung ist für CISPA überragend wichtig.
Der tägliche Austausch mit der CISPA-Geschäftsführung ist ebenso von besonde-rer Relevanz und Wichtigkeit wie die physische, persönliche Anwesenheit der AN mindestens zweimal im Monat.
Diese beiden Leistungsbestandteile sind direkt vom für den Auftrag hauptsächlich betrauten Personal (Verbot der Eignungsleihe, Verbot von Nachunternehmern für diese Leistungsbestandteile) zu erbringen.
Die o. g. beiden Leistungsbestandteilen sind insoweit als kritische Aufgaben i. S. d. § 47 Abs. 5 VgV zu verstehen. In interner Dokumentation wird dazu detailliert ausgeführt.
- Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung inkl. Anhänge (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bewerber / Bieter müssen die Anhänge der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung vollständig ausfüllen und dem elektronischen Teilnahmeantrag / Angebot zwingend beifügen (dem Teilnahmeantrag / Angebot über das Bietertooll hinzufügen und hochladen)
- Schriftliche Nachweise zur erforderlichen Erfahrung als Eignungskriterium (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen die Eignung des mit dem Auftrag betrauten Personals durch einen entsprechenden Erfahrungsnachweis belegen.
- Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft_OPTIONAL (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter / Bewerber eine Bewerber- / Bietergemeinschaft eingeht, ist dem Antrag / Angebot zwingend die Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft, vollständig ausgefüllt, beizufügen.
- VHB_444_Referenzen (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Auf Nachfrage des Auftraggebers hat der Bieter das Formular VHB_444_Referenzen auszufüllen.
- Schriftliche Nachweise zur erforderlichen Erfahrung
Der Bieter hat seinem Angebot schriftliche Nachweise für nachfolgende Kriterien beizufügen:
- Erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium
- Mehrjährige Erfahrung im wissenschaftlichen Umfeld
- Mindestens 10 Jahre Führungserfahrung in Spitzenpositionen im Public Sektor
- Erfahrungen in Spitzenpositionen und der Zusammenarbeit mit Geschäftsfüh-renden im Forschungskontext
- Souveränität und Erfahrung im Umgang mit Stakeholdern aus Wissenschaft, Poli-tik, Wirtschaft und Gesellschaft auf C-Level-Ebene im Public Sektor (Staatssekretär aufwärts) sowie mit deren direktem Umfeld
- Ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten mit diplomatischem Geschick und sehr guten Umgangsformen
- Ausgeprägtes Maß an Diskretion, Loyalität, Zuverlässigkeit
- Ausgeprägte Motivation und Flexibilität
- Unabhängige, strukturierte und analytische Arbeitsweise
- Teamgeist, ausgeprägtes Organisationstalent und Eigeninitiative
- Fließende Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Routinierter Umgang mit MS-Office-Programmen.
Erfahren in diesem Sinne ist nur, wer o. g. persönliche Mindestanforderungen erfüllt.Als Nachweis eignet sich insbesondere ein CV. Es wird auch empfohlen, Angaben des CV`s durch zusätzliche Schriftstücke zu ergänzen, um Kontext / zusätzliche Angaben zu erläutern / darzustellen.
- Schriftlicher Nachweis zum erforderlichen Netzwerkzugang als Eignungskriterium (mit dem Angebot vorzulegen):
Das mit dem Auftrag betraute Personal muss auch einen entsprechenden Erfahrungsnachweis bezüglich der nötigen Netzwerke belegen. Der Bieter hat seinem Angebot dafür einen zusätzlichen, schriftlichen Nachweis über die Zugänge zu den in der Leistungsbeschreibung definierten vier Knotennetzwerke beizufügen.
Insoweit soll der Bieter - unabhängig von der konzeptionellen Idee zur Umsetzung der Leistungsbeschreibung (Zuschlagskriterium) darstellen, inwieweit der Bieter Zugang zu folgenden Netzwerken hat und aus welcher Quelle dieser Zugang stammt:
- Netzwerk Industrie gemäß Leistungsbeschreibung
- Netzwerk Mittelstand gemäß Leistungsbeschreibung
- Netzwerk Startups und Innovationstreiber gemäß Leistungsbeschreibung
- Netzwerk Länder gemäß Leistungsbeschreibung.
Der Bieter hat hier in Schriftform per separatem Schreiben entsprechend vorzutragen.
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben_633 (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen das Angebotsschreiben_633 zwingend vollständig ausfüllen (und die Preise eintragen) und dem Angebot elektronisch über das Bietertool beifügen.
- Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen.
- Preisblatt / Preisblätter (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen die Preisblätter vollständig ausfüllen und dem Angebot zwingen beifügen (über das Bietertool mit Angebot hochladen).
Bei Losvergabe ist das Preisblatt / sind die Preisblätter für jedes Los, auf das geboten wird, auszufüllen.
- Konzeptionelle Idee zur Leistungserfüllung (schriftliches Konzept) als Zuschlagskriterium (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter hat seinem Angebot eine konzeptionelle Idee in Schriftform (mindestens 6 DIN-A-4-Seiten) beizufügen. Im Übrigen wird auf die Anforderungen in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig.
Rechnungsstellung / X-Rechnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt.
Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an zu senden.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung).
Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.
Verifizierende Teststellung des Bestbieters
Nach Angebotsprüfung und -wertung wird der Bestbieter (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gemäß festgelegter und veröffentlichter Wertungsmatrix) unverzüglich zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Im Kontext dieser Teststellung wird der Bieter gebeten, die von ihm schriftlich eingereichte, konzeptionelle Idee in einer Präsentation vorzustellen. Im Zuge dieser Präsentation sind die wichtigsten Anfor-derungen an die Dienstleistung (gemäß Leistungsbeschreibung dieser Unterlage) nachzuweisen, zu erläutern.
Die verifizierende Teststellung hat keinen Einfluss auf die Angebotswertung, sie dient nur der Überprüfung Mindestanforderungen und der Eignung ob der schrift-lich dargestellten, konzeptionellen Idee. Der Auftraggeber will sich einen Eindruck darüber verschaffen, ob die im schriftlichen Angebot avisierten Umsetzungen realistisch und tatsächlich plausibel sind. Ist dem so, wird das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt.
Können nicht alle Anforderungen nachgewiesen werden oder verbleiben erhebliche Zweifel an der Umsetzung des schriftlich Avisierten, ist das Angebot zwingend auszuschließen.
Selbstausführungsgebot, kritische Aufgaben gemäß § 47 VgV
Nach § 47 Abs. 5 VgV kann der öffentliche Auftraggeber vorschreiben, dass bestimm-te kritische Aufgaben bei Dienstleistungsaufträgen direkt vom entsprechend qualifi-zierten Bieter oder von einem bestimmten entsprechend qualifizierten Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden müssen.
Es liegt hier ein einschlägiger, begründeter Ausnahmefall vor. Die hier zu verge-bende Leistung ist für CISPA überragend wichtig.
Der tägliche Austausch mit der CISPA-Geschäftsführung ist ebenso von besonde-rer Relevanz und Wichtigkeit wie die physische, persönliche Anwesenheit der AN mindestens zweimal im Monat.
Diese beiden Leistungsbestandteile sind direkt vom für den Auftrag hauptsächlich betrauten Personal (Verbot der Eignungsleihe, Verbot von Nachunternehmern für diese Leistungsbestandteile) zu erbringen.
Die o. g. beiden Leistungsbestandteilen sind insoweit als kritische Aufgaben i. S. d. § 47 Abs. 5 VgV zu verstehen. In interner Dokumentation wird dazu detailliert ausgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKY1ELW8S32
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681870831370
Fax: +49 681870838801
Internet-Adresse: https://cispa..de