Upgrade der P&I HR-Software-Produkte auf die P&I LogaHR-Plattform als Cloud-Dienstleistung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Duweiler Landstraße 151
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6819366727
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.md-saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Upgrade der P&I HR-Software-Produkte auf die P&I LogaHR-Plattform als Cloud-Dienstleistung
Bei dem Auftrag handelt es sich um Leistungen im Zusammenhang mit dem Upgrade und der Aktivierung von P&I LogaHR sowie um wiederkehrende Leistungen zur Bereitstellung des Personalmanagementsystems im Datacenter als P&I LogaHR "Private Cloud" für die Vertragsmindestlaufzeit von 5 Jahren.
P&I AG, Wiesbaden
Bei dem Auftrag handelt es sich um Leistungen im Zusammenhang mit dem Upgrade und der Aktivierung von P&I LogaHR sowie um wiederkehrende Leistungen zur Bereitstellung des Personalmanagementsystems im Datacenter als P&I LogaHR "Private Cloud" für die Vertragsmindestlaufzeit von 5 Jahren. Zudem werden Pflege- und Supportleistungen sowie Leistungen zur kundenindividuellen Einrichtung und Beratungs- sowie Schulungsmaßnahmen vereinbart.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die P&I AG ist der einzige Anbieter der das Upgrade auf P&I LogaHR als Private Cloud in einem Ein-Kunden-System anbietet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kommt für den MD Saarland nur ein Ein-Kunden-System in Frage. Auch ist die wesentliche Schnittstelle zum Produktionssystem des MD Saarland nur in einem Ein-Kunden-System realisierbar.
Ein Wechsel zu einer Personalsoftwarelösung eines anderen Anbieters als die P&I AG würde dazu führen, dass ein komplett neues Verfahren umgesetzt werden müsste. Dies würde für den MD Saarland, insbesondere aufgrund der Übernahme aller Stammdaten, der Neuentwicklung von Schnittstellen, der Neueinrichtung von Konfigurationen und Steuerungen sowie dem Schulungsbedarf zu erheblichen Zeitaufwänden und beträchtlichen Zusatzkosten führen. Zudem birgt ein Systemwechsel das Risiko eines Datenverlustes.
Bei einer Migration von P&I Loga zu P&I LogaHR durch den Hersteller P&I AG wird eine Kontinuität der Datenhaltung durch eine 1:1 Datenübernahme gewährleistet.
Hinzu kommt, dass die P&I AG als einziger Anbieter der Software P&I zur Vervollständigung und zur Überprüfung der kundenspezifischen Parametrierung ein Expertensystem zur Einsichtnahme und zum Download bereitstellt. Diese technische Eigenschaft führt zu einer erheblichen Verringerung der internen und externen Aufwände bei der Vervollständigung der erforderlichen Parametrierung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Kreuzberger Ring 56
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das unter V.2.1 genannte Datum nicht das Datum der Zuschlagserteilung ist. Die Zuschlagserteilung erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
„Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen und die Erwirkung eines vorläufigen Zuschlagsverbots durch die Vergabekammer nach § 169 Abs. 1 GWB relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB) im Amtsblatt der Europäischen Union. verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.