Architektenleistungen (Objektplanung), inkl. Freianlagenplanung, für die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte St. Wendalinus in der Gemeinde Losheim am See im Ortsteil Britten
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Merziger Straße 3
Ort: Losheim am See
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuung/-begleitung für die Gemeinde Losheim am See durch die agstaUMWELT; Kommunikation und Angebote, usw. ausschließlich über das Vergabeportal
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen (Objektplanung), inkl. Freianlagenplanung, für die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte St. Wendalinus in der Gemeinde Losheim am See im Ortsteil Britten
Die Gemeinde Losheim am See beabsichtigt als Gebäude- und Einrichtungsträger die Sanierung und die Erweiterung der 3-gruppigen Kindertagesstätte St. Wendalinus im Birkenweg 2 im Ortsteil Britten der Gemeinde Losheim am See. Die Einrichtung wird derzeit im Jahre 1986 errichteten eingeschossigen Gebäude mit zwei Ü3- Gruppen und einer Krippengruppe betrieben. Insgesamt werden derzeit rund 61 Kinder betreut.
Mit der Erweiterung der Kindertagesstätte soll das Betreuungsangebot um zwei zusätzliche Gruppen erweitert werden.
Die geplante Maßnahme soll in zwei Bauabschnitten durchgeführt werden. Dazu werden in einem ersten Bauabschnitt ein Erweiterungsneubau für zwei Gruppen mit den dazugehörigen Nebenräumen neu geschaffen. Im anschließenden zweiten Bauabschnitt werden mit dem Umbau-Altbau, Umstrukturierungen und Sanierungen vollzogen, um den Anforderungen aus Raumakustik, Hygiene und Nutzung gerecht zu werden.
Das Projekt umfasst im Wesentlichen:
• Die Erweiterung des Bestandsgebäudes um zwei Gruppen, inkl. der dazugehörigen Nebenräume mit der Errichtung eines neuen Küchenbereiches und angrenzenden Essbereiches.
• Die Ergänzung fehlender Räume; Flächen und Einrichtungen für Personal, Leitung und Elternbesprechung sowie Elternwartebereich werden räumlich zusammengefasst.
• Die Sanitärbereiche für Besucher und Personal werden errichtet, einschließlich einer barrierefreien WC-Anlage.
• Dem Bedarf für Abstellflächen wird durch Schaffung zusätzlicher Räume Rechnung getragen und Räume für Hauswirtschaft und Technik werden nach den tatsächlichen Bedürfnissen ergänzt und bereitgestellt.
• Defizite im Brandschutz werden beseitigt durch Einbau von Rauchschutztüren.
• Die unzureichende Raumakustik wird durch den Einbau von schallabsorbierenden Unterdecken vollständig neu überarbeitet.
• Abgewirtschaftete Bodenbeläge werden erneuert und im Zuge der gesamtgestalterischen Überarbeitung neu hergestellt.
• Die Außenfenster- und Türelemente werden ersetzt und energetisch saniert; neue außen angeordnete Verschattungsanlagen werden montiert.
• Die technische Gebäudeausrüstung wird in den geplanten Umbaubereichen im Altbau saniert durch Erneuerung der Elektrik, einer neuen Heizungsanlage, inkl. neuen Heizkörpern, und mit den erforderlichen Anlagen zur Sicherung der Luftqualität.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass das Projekt unmittelbar nach der Auftragsvergabe in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und dem Ministerium bearbeitet wird. Die Entwurfs- und Vorplanung sollte bis Sommer/Herbst 2024 abgeschlossen sein. Ein Baubeginn sollte für Frühjahr 2025 avisiert werden. Die Ausführung erfolgt werden des laufenden Betriebs der Kindertagesstätte. Der Ausführungszeitraum wird auf 24-30 Monate geschätzt.
66679 Losheim am See,
Ortsteil Britten,
Birkenweg 2 (siehe Lageplan).
Benötigt werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 33-37 HOAI. Ein kleiner Teil des Investitionsvolumens entfällt auf die Freianlagen (Freianlagenplanung gemäß § 38-40 HOAI). Da der Innenraum voraussichtlich funktional untrennbar mit den von der Baumaßnahme betroffenen Außenanlagen verbunden sein wird, ist eine gemeinsame Vergabe vorgesehen.
Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Architektenleistungen/Objektplanungsleistungen sowie der Planungsleistungen der Freianlagen der folgenden Leistungsphasen:
- Lph 1: Grundlagenermittlung
- Lph 2: Vorplanung
- Lph 3: Entwurfsplanung
- Lph 4: Genehmigungsplanung
Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. Zunächst ist die Beauftragung dieser Leistungsphasen vorgesehen.
Optional werden folgende weitere Leistungsphasen vergeben:
- Lph 5: Ausführungsplanung
- Lph 6: Vorbereitung der Vergabe
- Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe
- Lph 8: Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation
Als Informationen sind folgende Unterlagen verfügbar:
- Lageplan der Liegenschaft mit Bestandsgebäude
- Foto des Bestandsgebäudes
- Ansichten des Bestandsgebäudes
- Grundriss.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden drei weitere Leistungen europaweit ausgeschrieben:
1. Tragwerksplanung gemäß § 49-52 HOAI,
2. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 53-56 HOAI der Anlagengruppen 1-3 (HLKS),
3. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 53-56 HOAI der Anlagengruppen 4-5 (ELT).
Es ist zulässig, dass Bieter für mehrere dieser Leistungen ein Angebot abgeben. Die Abgabe mehrerer Angebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bieter, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Stufenweise Vergabe, Siehe II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe auch III.2.1): Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen. Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern. Bei Bietergemeinschaften sind die Formblätter von den Mitbietern (einschließlich Nachunternehmern) ebenfalls an den entsprechenden Stellen auszufüllen. Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bietergemeinschaft/ARGE mit dem Angebot vorzulegen.
1) Allgemeine Angaben zum Bieter gemäß Formblatt; es wird darauf hingewiesen, dass die Abgabe mehrerer Angebote einzelner Bieter oder von Mitgliedern einer BG zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können,
2) Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bieters tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen,
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen,
4) Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV; namentliche Nennung der vorgesehenen Leistungserbringer im Auftragsfall, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters, Bauleiter und Projektingenieure unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall bearbeitenden Teilleistungen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist zusätzlich die Zugehörigkeit der Person zu benennen. Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen/Projektleiter und seinen Stellvertreter ist mit dem Angebot ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, o. ä.) vorzulegen,
5) Angaben über die beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags,
6) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
7) Eigenerklärung zum BMWSB-Rundschreiben vom 14.04.2022 (Russland-Sanktionen).
Die folgenden Angaben sind mit der Angebotsabgabe vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG bzw. Nachunternehmern.
1) Eigenerklärung, dass aktuell keine Steuerschulden bestehen.
2) Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe mind. 2.000.000 EUR für Personenschäden, mind. 1.000.000 EUR für Sonstige Schäden. Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird. Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung:
Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden). Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.
s.o.
1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
2. Vorlage von bis zu zwei geeigneten Referenzenüber die Erbringung von vergleichbaren Leistungen zur auftragsbezogenen Qualifikation; hier:
Kriterium: Nachweis des vorgesehenen Projektleiters und/oder Stellvertreters über Referenzen für den Neubau, den Umbau oder die Sanierung eines Gebäudes, welches inhaltlich vergleichbare räumliche Anforderungen erfüllt, wie sie an eine Kindertagesstätte gestellt werden; mit einer Summe der anrechenbaren Kosten von mind. 800.000 EUR netto (Kostengruppe 300 und 400).
Als vergleichbar gelten Bildungs- und/oder Betreuungseinrichtungen, in denen eine Betreuung stattfindet, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, z.B. Schulen, Gemeinschaftsschulen, Ganztagsschulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderheime, Wohnheime für Behinderte, u.ä.;
Angabe der damaligen Leistungserbringer, die im jetzigen Projektteam im Auftragsfall ebenfalls eine Aufgabe erfüllen.
Bei dem Kriterium handelt es sich um eine Mindestanforderung als Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren. Das bedeutet, es muss mindestens eine wertbare Referenz des Projektleiters und/oder Stellvertreters genannt werden, damit eine Teilnahme am Vergabeverfahren möglich ist. Gewertet werden maximal 2 Referenzen.
Es erfolgt keine Abstufung in der Punktewertung je nach Qualität einer Referenz. Vielmehr müssen die genannten Referenzen die genannten Anforderungen erfüllen, um wertbar zu sein.
Die Referenzen dienen dem Nachweis der Erfahrungen der im Auftragsfall maßgeblichen Teammitglieder (Projektleiter und/oder Stellvertreter).
Zusammenfassung der Anforderungen:
- Neubau, den Umbau oder die Sanierung eines Gebäudes, welches inhaltlich vergleichbare räumliche Anforderungen erfüllt, wie sie an eine Kindertagesstätte gestellt werden (Beispiele s.o.)
- Summe der anrechenbaren Kosten von mind. 800.000 EUR netto (Kostengruppe 300 und 400)
- Das Referenzprojekt muss unter maßgeblicher Mitarbeit (Projektbearbeiter) oder Projektleitung bzw. stellvertretender Projektleitung des/der im vorliegenden Auftragsfall als Projektleiter und/oder dessen Stellvertreter vorgesehenen Person/en bearbeitet worden sein.
s.o.
Qualifikationsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt (Kammermitgliedschaft, o.ä.) oder bauvorlagenberechtigter Ingenieur; Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist.
Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbewerber.
Landschaftsarchitekten dürfen ebenfalls an dem Vergabeverfahren teilnehmen, jedoch nur in Bewerbergemeinschaft mit einem Architekten, welcher auch die Federführung inne haben muss.
Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Jour-Fixe-Terminen (Bausitzungen bis zu 1x/Woche, je nach Planungs- oder Bauphase). Bauleitung innerhalb 1 Stunde vor Ort (ggf. Einrichtung eines Baustellenbüros (z.B. Containeranlage) vor Ort).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3. Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
4. Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebotsunterlagen erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Angebote, ist eine Registrierung erforderlich.
Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals auseinanderzusetzen.
5. Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
6. Das Angebot ist entsprechend der beigefügten Vorlage (Formblatt Honorarangebot) auszuarbeiten. Die geschätzten Kosten sind dem zur Verfügung gestellten Formblatt zu entnehmen. Der Auftraggeber geht derzeit von einer Einstufung in Honorarzonen aus, die dem Honorarformblatt zu entnehmen sind. Sollte ggf. eine davon abweichende Honorarzone vorgesehen werden, ist darauf mit entsprechender Begründung hinzuweisen. Im Honorarangebot mit anzugeben sind der Umbauzuschlag, die Nebenkosten sowie die Stundensätze. Die Stundensätze gehen nicht in die Bewertung mit ein.
7. Informationen zu den anrechenbaren Kosten und den Honorarzonen (siehe Formblatt Honorarangebot):
- Architekt: 1.800.000 € (netto) (KG 300: 1.200.000 €, KG 400: 600.000 €); Einschätzung der Honorarzone durch den AG: III;
- Freianlagen: 180.000 € (netto); Einschätzung der Honorarzone durch den AG: II.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB.
Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.