Vergabe des Auftrags zur Gewinnung des LEADER- Regionalmanagements für die RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. in der kommenden ELER-Förderperiode Referenznummer der Bekanntmachung: LEADER 4-2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V.
Postanschrift: Friedrich-Rückert-Str. 14-18
Ort: Hildburghausen
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
Postleitzahl: 98646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilungsgruppe 4- Arbeits- und Wirtschaftsförderung, Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rag-hildburghausen-sonneberg.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Umsetzung des LEADER-Programms der EU

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe des Auftrags zur Gewinnung des LEADER- Regionalmanagements für die RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. in der kommenden ELER-Förderperiode

Referenznummer der Bekanntmachung: LEADER 4-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

LEADER ermöglicht es den Menschen, vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten.

Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die

Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates

Thüringen.

In Thüringen gibt es insgesamt 15 LEADER-Regionen, die den gesamten

ländlichen Raum abdecken. In jeder Region gibt es eine Regionale Aktionsgruppe

(RAG), in der Akteure aus Vereinen und Verbänden, Unternehmen und

Landwirtschaft, Politik und Bürgerschaft gemeinsam über die Verwendung der

Fördermittel entscheiden.

Die Vergabestelle der Arbeitsgruppe IV (Arbeits- und Wirtschaftsförderung) des

Thüringer Landesverwaltungsamtes übernimmt in einem vierten

Vergabeverfahren im Auftrag des TMIL die Durchführung der Vergabe des

Regionalmanagements für die RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. auf der

Grundlage des Gesetzes

gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und

dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 850 500.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79411000 Allgemeine Managementberatung
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Hauptort der Ausführung:

Die Gebietskulisse umfasst dabei den Landkreis Hildburghausen sowie den

Landkreis Sonneberg.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die hier abgeforderte Leistung beinhaltet die Durchführung des LEADERRegionalmanagements

einschließlich der Betreibung und Leitung der regionalen

Geschäftsstelle für die lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region Hildburghausen-

Sonneberg. Das LEADER-Regionalmanagement soll die RAG im

Leistungszeitraum bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie

(RES) unterstützen sowie Projektträger bei der Qualifizierung ihrer Projektideen

und Fördermittelanträge unterstützen und die Betreibung sowie Leitung der

Geschäftsstelle der RAG übernehmen.

Mit dem abgeforderten LEADER-Regionalmanagement soll mithin die Regionale

Entwicklungsstrategie (RES) professionell umgesetzt werden. Die Aktivierung,

Bündelung und Vernetzung lokaler Entwicklungskräfte durch das LEADER-Regionalmanagement

ist entscheidend für die Entwicklung von tragfähigen

Projekten und damit für die Umsetzung der RES. Die Zusammenarbeit

verschiedener Akteure und die Durchführung von Projekten soll im Rahmen des

LEADER-Regionalmanagements durch professionelle Prozessorganisation,

Moderation, Fachberatung und Innovation, Dokumentation, Monitoring und

Evaluation, Verwaltung sowie Qualifizierung zielgerichtet entwickelt werden.

Das LEADER-Regionalmanagement erfüllt eine Scharnierfunktion zwischen

Bürgergesellschaft, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Kommunalvertretern.

Es dient als Ansprechpartner für alle Akteure der Region und unterstützt diese

auf der Grundlage der RES aktiv bei der Umsetzung ihrer Ideen und Projekte für

die Region. Das LEADER-Regionalmanagement organisiert den

Erfahrungsaustausch und die Projektarbeit mit anderen Regionen. Das LEADERRegionalmanagement

führt entsprechend den Vorgaben aus der RES Monitoring

und Evaluierungen durch.

Es vertritt zudem die Belange der RAG im Austausch mit anderen LEADERRegionen

in Thüringen und bundesweit und fungiert als Schnittstelle zwischen

Projektträgern, RAG und der öffentlichen Verwaltung (Kommunen,

Bewilligungsbehörden, Ministerien).

Die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) 2023-2027 für die LEADER-Region

Hildburghausen-Sonneberg kann auf der Website der RAG eingesehen und

heruntergeladen werden (www.rag-hildburghausen-sonneberg.de).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Darstellung der Herangehensweise und Umsetzung der Aufgabe entsprechend der Leistungsbeschreibung und den dort benannten Mindestanforderungen (= Leistungskonzept) / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Angabe zur Größe und fachlichen Zusammensetzung des Bearbeitungsteams unter Angabe der beruflichen Qualifikation und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter (=personelle Zusammensetzung nebst fachlicher Kompetenzen der einzusetzenden Mitarbeiter) bestehend aus a) Angabe zur Größe und fachlichen Zusammensetzung des Bearbeitungsteams unter Angabe der beruflichen Qualifikation der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter (= personelle Zusammensetzung nebst fachlicher Kompetenzen der einzusetzenden Mitarbeiter) und b) Darlegung der Erfahrungen der einzusetzenden Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (= Mitarbeiter und/oder Team-Referenzen) / Gewichtung: 35
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Frühestens ab 01.09.2023 bis 31.12.2027 mit Verlängerungsoption für 2 Jahre.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die

Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates

Thüringen.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vertragslaufzeit ab Zuschlag, frühestens ab 01.09.2023

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 142-452800
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: LEADER 4-2023
Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe des Auftrags zur Gewinnung des LEADER- Regionalmanagements für die RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. in der kommenden ELER-Förderperiode

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
31/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landgesellschaft mbH
Postanschrift: Weimarische Straße 29b
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 850 500.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 780 628.76 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
Ort: Weimar
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren

nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen,

das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine

Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem

Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein

Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der

Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer

Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags

nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt

unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und

2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb

von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs

Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber

die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,

endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach

Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die

Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er

die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit

nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf

einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der

Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/09/2023

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