Begrenzt offener (anonymer) Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren und anschließendem Verhandlungsverfahren für den Ersatzneubau Begegnungsstätte Friedrichsthal

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Katholische Kirchengemeinde Friedrichsthal St. Michael
Postanschrift: Hüttenstraße 2
Ort: Friedrichsthal
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66299
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Wettbewerbs- und Verfahrensbegleitung/-betreuung für die Katholische Kirchengemeinde Friedrichsthal St. Michael durch die agstaUMWELT GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport.de/E34246399
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.subreport.de/E34246399
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Begrenzt offener (anonymer) Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren und anschließendem Verhandlungsverfahren für den Ersatzneubau Begegnungsstätte Friedrichsthal

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel ist die Erlangung von Konzepten für den Ersatzneubau einer Begegnungsstätte zur öffentlichen Nutzung in der Stadt Friedrichsthal.

Die Begegnungsstätte soll auf einer Fläche neben der Pfarrkirche St. Michael errichtet werden, die nach dem Abriss des früheren Vereinshauses nun für eine Neubebauung zur Verfügung steht. Seit dem Abriss liegt die Fläche brach.

Der Wettbewerb ist in ein anschließendes Verhandlungsverfahren nach VgV eingebunden. Nach Abschluss des Wettbewerbes werden mit den Preisträgern Verhandlungen geführt. Es ist beabsichtigt, den Auftrag an einen der Preisträger zu vergeben.

Der zu vergebende Auftrag umfasst die Grundleistungen (Objektplanung) der folgenden Leistungsphasen:

— Lph 1 Grundlagenermittlung (teilw. durch Wettbewerb erbracht),

— Lph 2 Vorplanung, (teilw. durch Wettbewerb erbracht),

— Lph 3 Entwurfsplanung,

— Lph 4 Genehmigungsplanung.

Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungsphasen stufenweise zu vergeben:

— Lph 5: Ausführungsplanung,

— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,

— Lph 7 Mitwirkung bei der Vergabe,

— Lph 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation,

— Lph 9 Objektbetreuung.

Ebenfalls Teil der zu vergebenden Leistung ist die Gestaltung der Außenanlagen durch eine/n Landschaftsarchitektin/en. Auch hier gelten die vorangegangenen Ausführungen.

Es wird von Gesamtkosten für Planung und Bau (Kostengruppen 200-700 einschließlich nicht mit im Wettbewerb inbegriffener Maßnahmen wie Vordach Kirche (40.000,00 EUR) und Glockenträger (75.000,00 EUR)) von 3.045.000,00 EUR ausgegangen. Dieser Kostenrahmen ist bei der Konzepterstellung zu berücksichtigen

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Insgesamt werden im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbes 5 Teilnehmer anhand der nachfolgenden Kriterien ausgewählt und zur Teilnahme am Realisierungswettbewerb aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen entsprechend der Kriterien, behält sich die Ausloberin vor, gem. § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern ein Losverfahren durchzuführen.

Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen/Nachweise vom Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften für die Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Angaben zu den einzelnen Referenzprojekten sind in den Formblättern einzutragen. Darüber hinaus gehendes Material (graphische Darstellungen, Planunterlagen, Broschüren, Referenzblätter, o.ä.) ist nicht erforderlich und wird nicht gewertet.

Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit von Referenzen zu den Kriterien (R-1) bis (R-4):

- Die Vollständigkeit der in den Formblättern abgefragten Angaben und deren Nachvollziehbarkeit ist Voraussetzung für die Wertbarkeit der Referenz.

- Bei den nachfolgend genannten Kriterien (R-1) bis (R-4) handelt es sich um Mindestreferenzen. Eine Referenz für die verschiedenen Kriterien darf sich auf dasselbe Projekt beziehen.

- Für die Referenzen (R-1) und (R-2) gilt, dass mind. die Leistungsphasen 2 bis 4 oder mind. die Leistungsphasen 5-8 gemäß § 34 HOAI im Zeitraum von Januar 2014 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bearbeitet und abgeschlossen wurden, d.h. mind. die Leistungsphase

2 (oder 5) muss ab Januar 2014 begonnen worden sein und die Leistungsphase 4 (oder 8) muss bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein.

- Eine Referenz zu (R-2) kann bei entsprechender Eignung auch zu (R-1) genannt und gewertet werden.

- Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als gefordert genannt werden, in diesem Fall ist anzugeben, welche Referenzen zu den Kriterien jeweils gewertet werden sollen.

- Sofern die Referenz zu (R-3) vom Bewerber ohne Beteiligung eines externen Fachbüros im eigenen Haus erbracht werden können, ist dies zulässig.

Es ist der Nachweis zu führen, dass der Bewerber über Erfahrungen in der Bearbeitung vergleichbarer Aufgabenstellungen verfügt, hier:

Kriterium (R-1): Referenzen für die Bearbeitung vergleichbarer Aufgabenstellungen: Gebäude mit vergleichbarer Funktionalität und mit Räumlichkeiten für Veranstaltungen; hier: Neubau/Ersatzneubau Vereinshäuser, Pfarrheime, Gemeindezentren, Kulturzentren, Fest-/Mehrzeckhallen, Jugendclubs, Bürgerhäuser, sonstige Begegnungsstätten, u.ä.

Gewertet wird maximal 1 wertbare Referenz mit 20 Punkten.

Kriterium (R-2): Referenzen für Neubau/Ersatzneubau von Gebäuden mit Versammlungsstätten (Räume, die mehr als 200 Besucher fassen oder Versammlungsstätten mit Räumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese gemeinsame Rettungswege haben) oder Gebäude mit Räumen, die zwar nicht unter die Vorschriften für Versammlungsstätten fallen, aber Räume beinhalten, die größere Besuchermengen fassen (>150 Besucher).

Gewertet wird maximal 1 wertbare Referenz mit 15 Punkten.

Kriterium (R-3): Referenzen für eine Freianlagenplanung für die Freiflächen einer öffentlichen Einrichtung, die für Veranstaltungen oder Aktivitäten mit dem Gebäude, zu dem sie gehören, zusammenhängend genutzt werden (z.B. Vorplatz einer Festhalle, Garten eines Kulturhauses, Kirchenvorplatz, Krankenhauspark, Demenzgarten, u.ä.).

Gewertet wird maximal 1 wertbare Referenz mit 10 Punkten.

Kriterium (R-4): Wettbewerbserfolge (Preise und Ankäufe) für Hochbau-Realisierungswettbewerb.;

Gewertet wird maximal 1 wertbare Referenz mit 5 Punkten.

Insgesamt können demnach max. 50 Punkte erreicht werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Qualifikationsanf. gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises ü. die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt/Beratender Ingenieur (Kammermitgliedschaft); möglich auch ARGE mit Landschaftsarchitekt (analog), die Federführung muss beim Architekten liegen. Bewerber mit Sitz im Ausland: Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 5
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Keine.
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht anhand der nachfolgenden Kriterien bewertet (die Listung stellt keine Rangfolge dar):

- Erfüllung der in der Auslobung geforderten Anforderungen und Leistungen und Planungsziele

- Funktionalität (Anforderungen des Raumprogramms, Nutzungsmöglichkeiten, Flexibilität, Orientierung der Aufenthaltsräume, usw.) im Gebäude

- Verknüpfung von Gebäude und Freiflächen

- Wirtschaftlichkeit (Herstellung, Betrieb; Verhältnis der Kennziffern, Wirtschaftlichkeit der Konstruktion und Materialien)

- Gestalterische Qualität von Gebäude und Freiflächen, architektonische Qualität; städtebauliche Einfügung in das Ortsbild (Positionierung auf dem Gelände, Geschossigkeit, usw.), insbesondere Umgang mit der bestehenden Pfarrkirche

- Einbindung in die Außenanlagen

- Gestaltung der Außenanlagen (inkl. Stellplätze)

- Maßnahmen für Klimaschutz und -anpassung: Nachhaltigkeit, Energieeinsparung, Ökologie

- Barrierefreiheit.

Das Preisgericht behält sich vor, einzelne Kriterien zu gewichten.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/09/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 09/10/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Wettbewerbssumme beträgt 56.000,00 EUR (netto). Diese Summe wird wie folgt aufgeteilt:

5.000 EUR davon werden als grundsätzliche Honorierung in gleicher Höhe an die 5 Teilnehmer ausgezahlt. D.h., jeder der 5 Teilnehmer erhält insgesamt einen Betrag von 5.000 EUR je Team. Die Vergütung der beauftragten Teams erfolgt nach Abschluss des Planverfahrens und Lieferung einer der Aufgabenstellung entsprechenden, verwendbaren Leistung. Darüber hinaus können Kosten (z.B. Nebenkosten) nicht geltend gemacht werden.

Die verbleibenden 31.000,00 EUR werden als Preisgeld ausgezahlt. Die Aufteilung der Preise und Ankäufe ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis: 16.000,00 EUR

2. Preis: 10.000,00 EUR

3. Preis: 5.000,00 EUR

Der übliche Anteil für Ankäufe (hier 20 % = 6.200,00 EUR) wurde auf die drei Preise verteilt.

Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung der Preisgeldsumme vorbehalten.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Keine.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Herr Landschaftsarchitekt Christoph Heckel, Trier (FPR)
Herr Architekt Thomas von der Stein, ZB 2.5 Bau, Trier (FPR)
Frau Architektin Edda Kurz, Freischaffende Architektin, Mainz (FPR)
Frau Dr. Sandra Koch-Wagner, Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (MIBS), Saarbrücken (FPR)
Herr Bürgermeister Christian Jung, Friedrichsthal (SPR)
N.N., Vertreter Kirchengemeinde St. Michael, Friedrichsthal, wird noch mitgeteilt (SPR)
Herr Walter Thorn, Vertreter Vereine, Friedrichsthal (SPR)
Herr Regierungsbaumeister Guido Fründt, Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (MIBS), Saarbrücken (Stellv. FPR)
Frau Christa Reuter, ZB 2.5, Trier (Stellv. FPR)
Frau Astrid Wagner, Stadt Friedrichsthal, Friedrichsthal (Stellv. SPR)
Frau Birgit Kania, Stadt Friedrichsthal, Friedrichsthal (ständig anwesende Vertreterin)
Herr Siegfried Kraus, Verwaltungsrat St. Michael (Berater/Sachverständiger)
Herr Architekt Peter Peters, ZB 2.5 Bau, Trier (Berater/Sachverständiger)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens in der Fassung vom 01.01.2013 (GRW Saar) zugrunde. Die Auslobung ist für die Ausloberin, die Teilnehmer sowie alle anderen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich.

Durch die Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmer den Inhalt dieser Auslobung an.

2. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

3. Am 07.06.2023 wurde von der Architektenkammer Folgendes mitgeteilt: Der Wettbewerbsausschuss hat der Erteilung des Übereinstimmungsvermerkes nach den GRW Saar zugestimmt (Auslobung Teil A, Stand April 2023). Die Vermerksnummer lautet: 06-2023 I.

4. Vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren/Teilnahmewettbewerb:

Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen 5 Teilnehmer für den Realisierungswettbewerb unter Berücksichtigung der Eignungskriterien ausgewählt werden (detailliertere Informationen siehe hierzu Auslobung Teil A, Kapitel 5).

5. Abgabe der Bewerbungsunterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes: Die Bewerbungen (Teilnahmeanträge) sind vollständig, elektronisch über das Vergabeportal subreport bis zum Abgabetermin (25.09.2023, 10:00 Uhr) einzureichen. Die Bewerber sind selbst für die fristgerechte Einreichung verantwortlich. Bewerbungen, die verspätet, per E-Mail, per Post eingehen oder persönlich abgegeben werden, können nicht berücksichtigt werden.

Die Verwendung der Formblätter (siehe Vergabeunterlagen) ist hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Bewerbungen zwingend erforderlich, insbesondere sind die Formblätter vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben. Sofern die EEE verwendet wird, ist vom Bewerber sicherzustellen, dass alle Inhalte der Formblätter nachvollziehbar enthalten sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist zudem eine gemeinsame Erklärung aller Mitglieder zu unterzeichnen und ein federführender Ansprechpartner zu benennen. Allgemeine Angaben sind dabei für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu machen. Mehrfachbewerbungen des Bewerbers oder einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Verfahrensausschluss führen. Bei Nichtvollständigkeit der geforderten Unterlagen behält sich die Ausloberin vor, diese gem. § 56 (2) VgV nachzufordern. Endgültiges Nichteinreichen nach Nachforderung führt zum Ausschluss vom Verfahren. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Ausloberin. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

6. Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: Die Wettbewerbsunterlagen (u. a. die Auslobung) werden den Bewerbern bereits zu Beginn des Bewerbungsverfahrens als Download zur Verfügung gestellt (siehe Vergabeunterlagen).

7. Termine:

- Ende Teilnahmewettbewerb: 25.09.2023, 10:00 Uhr

- Start der Wettbewerbsbearbeitung: 09.10.2023

- Ende Rückfragenfrist: 24.10.2023, 12:00 Uhr (elektronisch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals)

- Kolloquium: 30.10.2023, 15:00 Uhr im Rathaus der Stadt Friedrichsthal (Schmidtbornstraße 12a, 66299 Friedrichsthal)

- Abgabedatum für die Wettbewerbsarbeiten: 15.01.2024, 12:00 Uhr (siehe Auslobung Teil A, Kapitel 12)

- Abgabedatum für das Modell: 29.01.2024, 12:00 Uhr

- Preisgerichtssitzung: 21.02.2024.

8. Anschließendes Verhandlungsverfahren:

Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb findet unter den drei Preisträgern ein Verhandlungsverfahren statt. Die Preisträger werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die vorgesehenen Zuschlagskriterien sind bereits der Auslobung (siehe Auslobung Teil A, Kapitel 11) zu entnehmen und werden den Preisträgern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Einladung zum Vergabegespräch nochmals mitgeteilt.

9. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/08/2023