Ökomobil 2024 bis 2026 - aufgeteilt in 2 Lose: Los 1 (West) und Los 2 (Ost)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökomobil 2024 bis 2026 - aufgeteilt in 2 Lose: Los 1 (West) und Los 2 (Ost)
Einsammlung und Entsorgung von Schadstoffen aus privaten Haushalten im Entsorgungsgebiet des EVS
Ökomobil 2024-2026 - Los 1 (West)
Sammelgebiet West
Einsammlung und Entsorgung von Schadstoffen aus privaten Haushalten
Ökomobil 2024-2026 - Los 2 (Ost)
Sammelgebiet Ost
Einsammeln und Entsorgen von Schadstoffen aus privaten Haushalten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise gemäß Beiblatt 632b EU vorzulegen:
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Umwelthaftpflichtversicherung:
o Umwelthaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5,0 Mio. € pauschal für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden bzw. Absichtserklärung, diese im Auftrags-falle abzuschließen bzw. die Deckungssummen anzupassen
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise gemäß Beiblatt 632b EU vorzulegen:
Fachkraft:
o Fachkräfte im Sinne der TRGS 520 müssen über eine chemiespezifische Fachausbildung (z. B. Chemielaborant, chemisch-technischer Assistent, Chemiemeister, Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft) verfügen und durch einschlägige Erfahrung und fachliche Weiterbildung qualifiziert sein und nachgewiesen werden.
o Schulungsbescheinigung gemäß Anlage 3 zu TRGS 520: Grundlehrgang zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse zum Umgang mit gefährlichen Abfällen
o Ersthelferausbildung
Hilfskräfte:
o Hilfskräfte müssen durch die verantwortliche Fachkraft in ihre Aufgaben gezielt eingewiesen, eingehend unterwiesen und beaufsichtigt werden. Die Unterweisung muss vom Personal schriftlich bestätigt sein.
o Ersthelferausbildung
Fahrzeugführer:
o Fahrzeugführer von mobilen Sammelfahrzeugen müssen eine gültige Bescheinigung (ADR-Bescheinigung) über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung nach den einschlägigen Gefahrgutvorschriften besitzen.
o Ersthelferausbildung
Ökomobil:
o Gültige Zulassungsbescheinigung Teil 1
o Ausrüstung gemäß TRGS 520 und den Unfallvorschriften über den Transport von Sonderabfällen Entsorgungsanlage/Sonderabfallzwischenlager:
o Gültiges Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).