Rahmenvertrag Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: EU77/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Virchowstr. 7
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681-501-2419
Fax: +49 681-501-2498
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarland.de/2428.htm
Adresse des Beschafferprofils: www.saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Postdienstleistungen
Rahmenvertrag Postdienstleistungen für die saarländische Landesverwaltung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Postdienstleistungen, und zwar die Abholung, die Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart und der Versand von Postsendungen der saarländischen Landesverwaltung, d.h. oberster Landesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen und Gesellschaften, an denen das Saarland zu wenigstens 50 % beteiligt ist, zwischen den einzelnen Behörden (behördeninterner Kurierdienst - Los 2) sowie von den Behörden an andere Empfänger (behördenexterne Postbeförderung - Lose 1, 3, und 4). Ca. 95 % des behördenexternen Postvolumens ist für Orte innerhalb des Saarlandes bestimmt; der Rest erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet sowie das Ausland. D.h. ca. 4 % der Briefe geht in andere Bundesländer und 1 % der Briefe ins Ausland.
Briefe aller Formate
Saarbrücken
Los 1
Briefsendungen aller Formate, national und international (ohne Postzustellungsaufträge und Einschreiben national und international). Anzahl der geschätzten gesamten Zustellungen im Jahr: Standardbrief 3464973, Kompaktbrief 623703, Großbrief 392194, Standardbrief international 159053, Kompaktbrief international 7512 und Großbrief international 8322 . Es besteht keine Abnahmegarantie
Die Laufzeit verlängert sich automatisch einmalig um weitere 12 Monate,
sofern der Auftraggeber nicht spätestens zwei Monaten vor Ablauf der
Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich kündigt.
Kurierdienstleistungen
Los 2: behördeninterner Kurierdienst zwischen den posteinliefernden Stellen
Die Laufzeit verlängert sich automatisch einmalig um weitere 12 Monate,
sofern der Auftraggeber nicht spätestens zwei Monaten vor Ablauf der
Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich kündigt.
Päckchen und Pakete
Los 3: Päckchen und Pakete
Es handelt sich um die Abholung, Beförderung und Zustellung von Päckchen und Paketen im gesamten deutschen Bundesgebiet und international.
Zu transportieren sind Postsendungen Pakete bis zu einem Gewicht von max. 31,5 kg. Anzahl der geschätzten gesamten Zustellungen pro Jahr: 36301. Es besteht keine Abnahhmegarantie.
Die Laufzeit verlängert sich automatisch einmalig um weitere 12 Monate,
sofern der Auftraggeber nicht spätestens zwei Monaten vor Ablauf der
Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich kündigt.
Postzustellungsaufträge
Los 4: Postzustellungsaufträge (ohne ePZA) und Einschreiben national und inter- national.
Es handelt sich um die Abholung, Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen (ohne ePZA) und Einschreiben im gesamten deutschen Bundesgebiet und international. Geschätzte Anzahl der gesamten Zustellungen pro Jahr: PZA 145984, Einschreiben Übergabe Standard bis 20 g 2940, Einschreiben Übergabe Groß bis 500 g 327, Einschreiben Rückschein Kompakt bis 50 g 21875, Einschreiben Rückschein Groß bis 500 g 2431 und Einschreiben Rückschein Standard bis 20 g int. 350. Es besteht keine Abnahmegarantie.
Die Laufzeit verlängert sich automatisch einmalig um weitere 12 Monate,
sofern der Auftraggeber nicht spätestens zwei Monaten vor Ablauf der
Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
2. Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers.
Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein.
ggf. Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung,
bei der Bietergemeinschaftserklärung ist zusätzlich erforderlich, dass die Namen der Erklärenden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft angegeben werden,
ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
3. Einhaltung der ILO Konvention 182. Es wird erklärt, dass die internationalen Vereinbarungen gegen verbotene ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 eingehalten wird.
Folgendes gilt nur für Los 1 und 4:
Es wird eine Erklärung gefordert, dass eine Lizenz nach § 5 PostG vorliegt. Auf Verlangen des Auftraggebers ist dies nachzuweisen. Zudem ist zu erklären, dass kein Lizenzentzugsverfahren bei der Bundesnetzagentur vorliegt.
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die genannten Erklärungen nach Nr. 1-5 des Erklärungsvordrucks (Excel-Mappen) zu den Eigenerklärungen des Bieters mit Einreichung des Angebotes vorzulegen.
Dies sind wie folgt:
1. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
2. Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers.
Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein.
ggf. Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung,
bei der Bietergemeinschaftserklärung ist zusätzlich erforderlich, dass die Namen der Erklärenden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft angegeben werden,
ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
3. Einhaltung der ILO Konvention 182 Es wird erklärt, dass die internationalen Vereinbarungen gegen verbotene ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 eingehalten wird.
Folgendes gilt nur für Los 1 und 4:
Es wird eine Erklärung gefordert, dass eine Lizenz nach § 5 PostG vorliegt. Auf Verlangen des Auftraggebers ist dies nachzuweisen. Zudem ist zu erklären, dass kein Lizenzentzugsverfahren bei der Bundesnetzagentur vorliegt.
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mindestens in Höhe von 500 000,00 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1 000 000,00 EUR je Versicherungsjahr.
Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden
2. Angabe des Jahresgesamtumsatzes sowie des Umsatzes für den ausschreibungsrelevanten Bereich des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Angabe der Umsätze für den ausschreibungsrelevanten Bereich muss für jedes angebotene Los gesondert erfolgen.
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mindestens in Höhe von 500 000,00 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1 000 000,00 EUR je Versicherungsjahr.
Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden
2. Angabe des Jahresgesamtumsatzes sowie des Umsatzes für den ausschreibungsrelevanten Bereich des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Angabe der Umsätze für den ausschreibungsrelevanten Bereich muss für jedes angebotene Los gesondert erfolgen.
Der Bieter muss für jedes angebotene Los mindestens 2 Referenzen der letzten 3 Jahre benennen und beschreiben (Referenzprojekte).
Die Referenzprojekte müssen kurz beschrieben werden und mit den hier ausgeschriebenen Leistungen in Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sein.
In den Referenzen bei LOS 1, 3 und 4 müssen Sendungsmengen und Rechnungswert und Zeitraum der erbrachten Leistungen genannt werden.
In den Referenzen bei LOS 2 müssen Anzahl der Kurierfahrten, abholende Dienstellen sowie der Rechnungswert und Zeitraum der erbrachten Leistungen benannt werden. Bei allen Losen ist Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber anzugeben.
Werden nicht die geforderte Mindestanzahl an Referenzen vorgelegt, die diesen Anforderungen entsprechen, hat dies den Ausschluss vom Verfahren zur Folge.
Der Bieter muss für jedes angebotene Los mindestens 2 Referenzen der letzten 3 Jahre benennen und beschreiben (Referenzprojekte).
Die Referenzprojekte müssen kurz beschrieben werden und mit den hier ausgeschriebenen Leistungen in Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sein.
In den Referenzen bei LOS 1, 3 und 4 müssen Sendungsmengen und Rechnungswert und Zeitraum der erbrachten Leistungen genannt werden.
In den Referenzen bei LOS 2 müssen Anzahl der Kurierfahrten, abholende Dienstellen sowie der Rechnungswert und Zeitraum der erbrachten Leistungen benannt werden. Bei allen Losen ist Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber anzugeben.
Alle benannten Unterlagen sind mit der Einreichung des Angebotes abzugeben.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen gemäß dem saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) abzugeben.
Eine Nachforderung der Erklärung ist der Vergabestelle vorbehalten.
Wird beabsichtigt,Teile der ausgeschriebenen Leistungen an Unterauftragnehmer weiterzugeben, ist anhand des Formblatts Erklärung zum Nachunternehmereinsatz zu erklären, welche Teile.
Die zur Ausführung der Leistung vorgesehenen Unterauftragnehmer sind zu benennen und Bieterangaben nach dem Mustervordruck für Eigenerklärungen des Bieters sowie eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung vorzulegen.
Erklärung AGB:
Mit Einreichung des Angebots wird ausdrücklich erklärt, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens und eventuell beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter nicht Bestandteil des Angebotes sind und für das Vergabeverfahren und - im Falle des Zuschlags - für die Auftragsausführung nicht gelten.
Russlanderklärung:
Erklärung zum Rundschreiben des BMWK vom 14.02.2022 zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Erklärung SaubFahrzeugBeschG:
Erklärung zur Einhaltung der Mindestziele gemäß Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz - SaubFahrzeugBeschG).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für jedes Los ist ein vollständiges eigenes Angebot mit allen Bestandteilen abzugeben.
Die CPV-Codes des Saubere Fahrzeuge Beschaffungsgesetz sind zu beachten:
60160000-7 Postbeförderung auf der Straße
60161000-4 Paketbeförderung
64121100-1 Postzustellung
64121200-2 Paketzustellung
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681-5014994
Fax: +49 681-503506
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik
Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung
mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit;
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681-5014994
Fax: +49 681-5013506
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html