Planungsleistungen für die energetische Grundsanierung und Modernisierung des Bürogebäudes des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft, Saarbrücken
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die energetische Grundsanierung und Modernisierung des Bürogebäudes des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft, Saarbrücken
Bei dem 1969 fertiggestellten Gebäudeensemble, bestehend aus 3-geschossiger Atriumbebauung mit Annex Sitzungssaal und 7-geschossigem Flügelbau, sind in den letzten Jahren vermehrt gravierende bauliche Mängel aufgetreten, die erhebliche lnstandsetzungsmaßnahmen erfordern. Die vorhandene Bruttogeschossfläche des gesamten Gebäudekomplexes ohne UG (Parkierungsebene) ca. 8.500 qm bzw. ein Volumen von ca. 31.000 cbm.
Es wird eine behutsame, bestandsorientierte, sowie nachhaltige Generalsanierung des gesamten denkmalgeschützten Gebäudekomplexes angestrebt.
Die geplanten Maßnahmen umfassen u.a.
• eine Modifizierung des Erdgeschossgrundrisses im Flachbau mit Multifunktionsbereich, vorgelagerte Terrassenkonstruktion (eine Einstufung als Versammlungsstätte soll vermieden werden)
• Fläche für verwaltungsinterne Fremdvermietung im Hochbau (evtl. mit Aufwertung Zugang)
• Austausch der Außenfassade als vorg. Natursteinfassade/Fenster (Hinweis: Die Fassade ist derzeit aus Verkehrssicherungsgründen weitestgehend eingerüstet. Das Gerüst ist planerisch auch als Baugerüst für die Fassadensanierung ausgelegt und soll daher auch für die Bauphase verwendet werden, wobei ggf. gewisse Umbau- und Ergänzungsmaßnahmen notwendig sind.)
• Austausch der Bodenaufbauten im EG, die Beläge der Büros in den OG sollen weiterhin genutzt und lediglich überarbeitet werden. Maßnahmen in den Obergeschossen sind höchstens minimalinvasiv. Anpassungen der Raumzuschnitte erfolgen nur in den Sitzungsräumen im EG, im 5. und 6. OG und in der ehemaligen Hausmeisterwohnung im 6. OG des Hochbaus.
• Evtl. Überdachung des Innenhofes
• Zus. (Flucht)-Treppenhaus am Hochbau
• Rückbau Verbindungsbau zu benachbartem Finanzamt bauseits
Besonderen Stellenwert haben dabei eine deutlich verbesserte Energieeffizienz. Es wird ein verbesserter energetischer Standard (KFW 55) angestrebt. Daher soll auch eine neue Energieversorgung für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Energieversorgung umgesetzt werden. Folgende Rahmendaten wurden im Zuge der Machbarkeitsstudie herausgearbeitet.
• Installation von PV-Modulen auf Dach und teilw. Fassade
• Beibehalten des Fernwärmeanschlusses zur Spitzenlastabdeckung und als Redundanz
• Umstieg auf Flächenheizsysteme (Decke) zum Heizen und Kühlen
• Umsetzung Gebäudeheizung/-kühlung mittels reversibler Wärmepumpe (bevorzugt Wasser-Wasser, alternativ Luft-Wasser)
• Umstellen der Beleuchtung auf LED mit tageslichtabhängiger Steuerung.
• evtl. Jalousien Photovoltaik
• evtl. Smart Building
Das Gebäude ist während der Bauphase nicht mehr in Betrieb.
Für die Maßnahmen liegen eine Machbarkeitsstudie (siehe Anhang) und eine ergänzende Untersuchung für die technische Gebäudeausrüstung vor (siehe Anhang), die bei der weiteren Planung berücksichtigt werden sollen.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, was bei den Maßnahmen zu berücksichtigen ist. Eine Vorabstimmung mit dem Landesdenkmalamt im Rahmen der erfolgten Machbarkeitsstudie ist erfolgt.
Vergeben werden soll die Generalplanung für die energetische Sanierung und Modernisierung des Gebäudes des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft (MFW) in Saarbrücken.
Eine Generalplanervergabe ist aufgrund der technischen Besonderheiten in Verbindung mit den Auflagen des Denkmalschutzes des Sanierungsprojektes geboten.
Auf die Durchführung eines Planungswettbewerbs wird verzichtet, da hier aufgrund von Vorgaben des Denkmalschutzes kein Gestaltungsspielraum besteht (v.a. Fassade, Fenster).
Die Vergabe der Bauleistungen soll in Einzelgewerkevergaben erfolgen. Aufgrund der Komplexität (insbesondere auch wegen Denkmalschutz) ist eine frühzeitige Integration der Planungsdisziplinen erforderlich. Die Gewerke greifen untrennbar ineinander (z.B. Brandschutz-TGA, TGA-Objektplanung, Tragwerk-Brandschutz, usw.), wodurch eine Einzelgewerkevergabe das Projekt sehr stark erschweren würde.
Ministerium für Finanzen und Wissenschaft, Am Stadtgraben 6-8, 66111 Saarbrücken
Benötigt werden Generalplanerleistungen bestehend aus:
• Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI,
(Grundleistungen; sowie besondere Leistungen zu Lph 1: Bestandsaufnahme, technische Substanzerkundung; zu Lph 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist)
• Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppen 1-8 gemäß § 55 HOAI,
(Grundleistungen; sowie besondere Leistungen zu Lph 1: Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile)
• Planungsleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI.
(Grundleistungen; sowie besondere Leistungen zu Lph 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung), Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörenden Konstruktionen (z.B. Fassaden), zu Lph 8 (s.u.): Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen)
• Brandschutz: Grundleistungen Lph 1-9:
Grundlage ist das Leistungsbild und die Honorierung für Leistungen für Brandschutz vom Ausschuss der Verbände der Kammern und Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO, Heft 17).
Zus. besondere Leistung in Lph 1: Bestandserfassung vor Ort; in Lph 2: Abgleich mit den Vorschriften des Arbeitsschutzes zur Auslegung der Rettungswege; Teilnehmen an Besprechungen, an denen der Brandschutz nicht gebündelt behandelt wird; zu in Lph5: Mitwirken bei dem Erstellen des Brandmelde- und Alamierungskonzepts, Mitwirken beim Erstellen einer gewerksübergreifenden Brandschutzmatrix, Planung der Ausstattung mit Feuerlöschern; in Lph 8: Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-stichprobenartige Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen; Mitwirken bei der fachtechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen zur Feststellung von Mängeln, Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung für die Baustelle; Mitwirken bei der Prüfung der Steuermatrix; in Lph 9: Aktualisierung des Erläuterungsberichts und der Brandschutzpläne; Mitwirken bei der Überwachung zur Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel; Erstellen oder Prüfen von Feuerwehrplänen, Erstellen oder Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen; Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung, des Betriebshandbuches, des Alarm- und Gefahrenabwehrplans)
• Bauphysik (GEG/Schallschutz):
Siehe "Anlage zu II.2.4) Leistungsbild Bauphysik".
Die Federführung muss beim Architekten liegen.
Das Verfahren umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Gewerke in den Leistungsphasen
— Lph 1: Grundlagenermittlung (teilweise, ggfs. Machbarkeitsstudie anrechenbar)
— Lph 2: Vorentwurfsplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung,
— Lph 4: Genehmigungsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungsphasen stufenweise zu vergeben:
— Lph 5: Ausführungsplanung,
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe
Sowie (außer bei Tragwerksplanung)
— Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation,
— Lph 9: Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beauftragung bzw. die Beauftragung weiterer Leistungsphasen.
Es ist beabsichtigt den Auftrag zu vergeben, sofern nicht aus Wirtschaftlichkeitsgründen eine Vergabe unmöglich ist.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Grundlagenermittlung mit den im Zuge dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen zumindest teilweise erbracht ist.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Parallel zu dieser Generalplanervergabe sollen weiter Fachplanungen ausgeschrieben werden (nicht Bestandteil dieses VgV-Verfahrens):
• Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI,
• Schadstoffuntersuchung im gesamten Ensemble,
• Erstellung Rückbau- und Entsorgungskonzept für den Zwischenbau zum Finanzamt und alte Fassade, Erstellen Rückbauanzeige, Ausschreibung, Bauüberwachung der o.g. Leistungen
• Baugrunduntersuchung (evtl.)
Zu Grundleistungen und besonderen Leistungen bei den Planungen zur Bauphysik siehe "Anlage zu II.2.4) Leistungsbild Bauphysik"
Nach Beendigung des Vergabeverfahrens ist zeitnah mit einer Beauftragung zu rechnen.
Die unter III.1.1) und III.1.2) geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung (Phase
1, Teilnahmewettbewerb) vorzulegen. Dabei sind die weiteren Rahmenbedingungen (z. B. zur Aktualität der Referenzen) für die
Wertbarkeit von Referenzen zu allen Kriterien (R-1) bis (R-6) unter III.1.3) zu beachten. Die dort formulierten
Rahmenbedingungen (siehe auch Formblätter) sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren
(Phase 2, Zuschlagsphase) teilzunehmen. Sollten mehr als 5 Bewerber die volle bzw. höchste Bewertungszahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, unter den Bewerbern mit der vollen/höchsten Bewertungszahl zu losen.
Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Phase 1) zugrunde gelegt:
Allgemein: Für alle Referenzen (R-1) bis (R-6) gilt: Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre, nicht vor 2013; Bearbeitung der Lph 2-8.
Nachweise des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen - ARCHITEKTUR:
Referenz (R-1): Neubau oder Sanierung mit integrierten Räumlichkeiten für Veranstaltungen mit mehr als 150 Personen, öffentliche Maßnahme, Honorarzone IV, Bauwerkskosten (KG 300 und 400) von mind. 4,0 Mio. EUR netto.
Wertung zu (R-1): Gewertet wird max. 1 wertbare Referenz mit 10 Punkten.
Referenz (R-2): Energetische Sanierung, öffentliche Maßnahme, Honorarzone IV, Bauwerkskosten (KG 300 und 400) von mind. 4,0 EUR netto.
Wertung zu (R-2): Gewertet wird max. 1 wertbare Referenz mit 10 Punkten.
Referenz (R-3): Generalsanierung und Modernisierung eines denkmalgeschützten Gebäudes in zentraler innerörtlicher Lage.
Wertung zu (R-3): Gewertet wird max. 1 wertbare Referenz mit 10 Punkten.
Referenz (R-4): Erfahrungen mit Projekten, die aus öffentlichen Fördermitteln teilfinanziert wurden (HU-Bau mit Schlussverwendungsnachweis).
Wertung zu (R-4): Gewertet wird max. 1 wertbare Referenz mit 5 Punkten.
Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen - TGA:
Referenz (R-5): Sanierung oder Neubau, Büro- oder Verwaltungsgebäude, auf Basis eines umfassenden regenerativen Gesamtkonzeptes, private oder öffentliche Maßnahmen, Kosten (KG 400) von mind. 3,0 Mio. EUR netto.
Wertung zu (R-5): Zu erbringen ist mind. 1 wertbare Referenz je Anlagengruppe 1-8. Die Anlagengruppen müssen nicht alle
in einer Referenz bearbeitet worden sein. Es ist aber für jede Anlagengruppe (ggf. auch in verschiedenen
Referenzprojekten) mindestens 1 Referenz zu benennen. Gewertet wird max. 1 wertbare Referenz mit 10 Punkten, sofern der Nachweis über die Bearbeitung aller Anlagengruppen 1-8 erbracht werden konnte.
Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen - BRANDSCHUTZ:
Referenz (R-6): Sanierung/Modernisierung, Büro- oder Verwaltungsgebäude, private oder öffentliche Maßnahmen, Bauwerkskosten (KG 300 und 400) von mind. 4,0 Mio. EUR netto.
Wertung zu (R-6): Gewertet wird max. 1 wertbare Referenz mit 5 Punkten.
Insgesamt kann eine Gesamtpunktzahl von 50 Punkten erreicht werden.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4); ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer
Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe auch III.2.1): Die folgenden Nachweise und Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen.
Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern. Bei Bewerbergemeinschaften (BG) sind die Formblätter von den allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft (einschließlich Nachunternehmern) ebenfalls an den entsprechenden Stellen auszufüllen. Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bewerbergemeinschaft/ARGE (Benennung des bevollmächtigten
Vertreters der ARGE) mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
1) Allgemeine Angaben zum Bewerber gemäß Formblatt; es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder von Mitgliedern einer BG zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können.
2) Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen.
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen.
4) Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV; namentliche Nennung der vorgesehenen Leistungserbringer im Auftragsfall, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters, Bauleiter und Projektingenieure unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall bearbeitenden Teilleistungen. Im Falle von BG´s ist zusätzlich die Zugehörigkeit der Person zu benennen. Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen/Projektleiter und seinen Stellvertreter ist mit der Bewerbung ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, Diplom-, Masterurkunde, o. ä.) sowie eine Angabe zur Berufserfahrung von Projektleiter, Stellvertreter und Bauleiter vorzulegen.
5) Angaben über die beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags (sollte dies der Fall sein, muss im Auftragsfall eine Verpflichtungserklärung des Subunternehmens vorgelegt werden).
6) Eigenerklärung im Falle der Weiterbeauftragung, die Leistungsphasen 5-8 (siehe II.2.4)) zu erbringen.
7) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
8) Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 (Russland-Sanktionen).
Die folgenden Angaben/Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei BG´s jeweils von allen Mitgliedern der BG bzw. Nachunternehmern.
1) Eigenerklärung, dass aktuell keine Steuerschulden bestehen.
2) Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung für die beauftragten Gewerke in der Höhe mind. 3.000.000 EUR für Personenschäden und von mind. 1.500.000 EUR für Sonstige Schäden. Sollte eine Versicherung zum Zeitpunkt der Bewerbung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird.
Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung:
Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden). Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.
Zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungen/Angebote ist es ausreichend, dass der Bewerber/die BG die beiden o.g. Eigenerklärungen ausgefüllt und unterschrieben einreicht.
Im Auftragsfall hat der Bewerber/die BG dafür Sorge zu tragen, die entsprechenden Nachweise (Fremdnachweise) spätestens innerhalb 4 Wochen nach Zugang des Auftragsschreibens beim Auftraggeber vorzulegen.
s.o.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind die unter II.2.9) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Referenzen vom Bewerber/der BG vorzulegen. Die Angaben zu den Referenzen sind in die zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) einzutragen. Darüber hinausgehendes Material (z.B. Referenzblätter, Planunterlagen, graphische Darstellungen, o.ä.) ist nicht erforderlich und wird nicht gewertet.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit von Referenzen zu (R-1) bis (R-6):
- Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den FB abgefragten Angaben,
- Bearbeitung der Maßnahme/des Projektes im Zeitraum von 2013 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Veröffentlichung (Mai 2023), d.h. die Maßnahme/das Projekt muss vollständig (Lph 2 bis einschl. Lph 8) in diesem Zeitraum bearbeitet, d.h. begonnen und abgeschlossen worden sein (sofern bei einem Referenzprojekt die Erbringung von Lph 4 nicht erforderlich gewesen und nicht beauftragt worden sein, ist auch diese Referenz (so die übrigen Parameter zutreffen, s.o.) wertbar).
Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenzen zu den unter (R-1) bis (R-6) genannten Kriterien jeweils gewertet werden sollen. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen dann nicht in die Wertung ein. Eine Referenz, die z.B. für das Kriterium (R-1) benannt wird, kann auch für die Kriterien (R-2) bis (R-6) benannt werden, wenn diese Rahmenbedingungen auf sie zutreffen. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben. Die geforderten Referenzen sind unter Punkt II.2.9) aufgeführt.
s.o.
Qualifikationsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Ingenieur/Beratender Ingenieur, o.Ä. (Kammermitgliedschaft, o.ä.); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit der Angebotsabgabe die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbewerber.
Der Projektleiter des Generalplaners muss planvorlageberechtigter Architekt sein (Abschluss als Dipl.-Ing. oder Master). Der Bauleiter muss nachweislich über eine Qualifikation nach § 56 Abs. 2 Landesbauordnung des Saarlandes (LBO) verfügen.
Für die Fachplaner gelten folgende Anforderungen:
Tragwerksplaner/Statiker: Anforderungen gemäß § 67 Abs. 2 LBO müssen erfüllt sein.
Planer Brandschutz: : Anforderungen gemäß § 67 Abs. 3 LBO müssen erfüllt sein.
Planer Bauphysik: : Anforderungen gemäß § 67 Abs. 5 LBO müssen erfüllt sein.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Arbeiten begonnen werden soll.
Zeitschiene:
Räumen des Gebäudes 09/2023
Bestanduntersuchungen 10/2023 - 02/2024
Einreichung Bauantrag: spät. April 2024
Baubescheid bis 10/2024 (voraussichtlich)
Lph 5: 01/2024-07/2024
Lph 6: 6/2024 – 04/2025
Demontage alte Fassade und Zwischenbau (bauseits) bis 08/2024
Lph 8: 10/2024 - 08/2026
Inbetriebnahme 10/2026
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Teilnahmeanträge/Angebote in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3. Für den Teilnahmeantrag und die spätere Abgabe der Angebote (Zuschlagsphase) sind die vom Auftraggeber auf subreport bereitgestellten Vergabeunterlagen (z.B. Formblätter) zu verwenden. Die Formblätter sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den Formblättern ausdrücklich zugelassen wird (z.B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die Formblätter nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen, Bewerbergemeinschaften, usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Der Bewerber/die BG hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnahmeanträge rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
4. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/der BG Unklarheiten, wird der Bewerber/die BG gebeten, sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen.
5. Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag gefordert war, werden nachgefordert. Die Frist für den Bewerber zur Einreichung der nachgeforderten Unterlagen beträgt 6 Kalendertage vom Tag der Aufforderungen.
6. Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge/der Angebote erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bewerber kostenfrei. Teilnahmeanträge/Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden AUSGESCHLOSSEN. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals auseinanderzusetzen. Rückfragen sind grundsätzlich über die Bieterkommunikation des Vergabeportals zu stellen.
7. Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
8. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Wenn der Auftraggeber Verhandlungen führt, wird jeder Bieter zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen.
9. Die unter II.2.7) genannte Laufzeit von ca. 50 Monaten umfasst nicht Leistungsphase 9.
10. Die unter II.1.5)/II.2.6) genannte Zahl von 28.500.000,00 EUR (netto) sind die anrechenbaren Kosten des Projektes. Sie teilen sich wie folgt auf (geschätzt):
KG 300: 17,5 Mio. EUR
KG 400:
Agr 1: 550.000,00 EUR
Agr 2: 2.750.000,00 EUR
Agr 3: 2.750.000,00 EUR
Agr 4: 3.080.000,00 EUR
Agr 5: 550.000,00 EUR
Agr 6: 220.000,00 EUR
Agr 7: 550.000,00 EUR
Agr 8: 550.000,00 EUR
(Agr 1-Agr 8: ges. 11,0 Mio. EUR)
11. Die in den Anhängen zum Vergabeverfahren enthaltene Ergänzungsstudie enthält auf den Seiten 1-15 eine architektonische Beschreibung der Vorzugsvariante (Variante I, Szenario 3).
Ab S. 16 der Ergänzungsstudie sind Ausführungen zur Energieversorgung enthalten. Dieser Teil der Studie empfiehlt als Vorzugsvariante der Energieversorgung die beschriebene Variante 2 (Wärmepumpe, Flusswassernutzung, Fernwärme) (siehe S. 44 der Anlage).
12. Im Rahmen der Zuschlagsphase wird den im Verfahren verbleibenden Bietern die Möglichkeit zu einem Ortstermin gegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.