Nicht offener Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren - Klimagarten Köllertal in der Stadt Püttlingen
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Püttlingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66338
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren - Klimagarten Köllertal in der Stadt Püttlingen
Ziel des Realisierungswettbewerbs ist die Erlangung von Konzepten für einen ersten, zentralen Teilabschnitt des „Klimagartens Köllertal“. Dieser basiert auf dem Masterplan aus dem Jahr 2021 und ist im Rahmen des Wettbewerbes für einen Teilbereich zu konkretisieren. Das Projekt „Klimagarten Köllertal“ wurde in das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ aufgenommen. Daher liegt der Schwerpunkt der Zielsetzung auf Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung. Weitere Informationen hierzu sind der Auslobung (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Wettbewerbsgebiet und Wettbewerbsaufgabe werden in Teil B der Auslobung konkretisiert.
Bei der Aufgabe des Wettbewerbes und dem späteren Auftrag, der auf Basis des Wettbewerbsergebnisses an einen der Preisträger (s.u.) vergeben werden soll, handelt es sich um eine landschaftsarchitektonische (freianlagenplanerische) Aufgabe. Die Verkehrsplanung sowie die ingenieurbauliche Planung wird im Rahmen von EU-weiten Vergabeverfahren unabhängig von dem vorliegenden Verfahren vergeben. Die Umsetzung der Maßnahme muss nach derzeitigem Stand bis Ende 2024 erfolgen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass das Förderprogramm bis Ende 2025 verlängert wird.
Gegenstand der nach erfolgtem Planungswettbewerb zu vergebenden Freianlagenplanung ist das Leistungsbild gemäß § 39 HOAI. Die Vergabe des Auftrages erfolgt im Rahmen eines nach dem Wettbewerbs erfolgenden Vergabeverfahrens. Geplant ist die Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 39 HOAI, wobei in einer ersten Stufe die Leistungsphasen 1 bis 4 vergeben werden sollen. Alle weiteren Leistungsphasen sind optional und sollen stufenweise beauftragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung. Das erforderliche Baubudget wird auf rund 1,252 Mio. EUR netto für die Kostengruppe 500 gem. DIN 276, ohne Planungs- bzw. Baunebenkosten, geschätzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen 10 Teilnehmer anhand der nachfolgenden Kriterien ausgewählt werden. Die Angaben zu den einzelnen Referenzprojekten sind in den Formblättern (siehe Vergabeunterlagen) einzutragen. Darüber hinaus gehendes Material (graphische Darstellungen, Planunterlagen, Broschüren, Referenzblätter, o.ä.) sind nicht erforderlich und werden nicht gewertet.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit von Referenzen zu den Kriterien (R-1) und (R-2):
• Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den Formblättern abgefragten Angaben.
• (R-1): Alter der Referenzen maximal 10 Jahre (Fertigstellung Leistungsphase 8 muss seit Dezember 2012 erfolgt sein).
• (R-2): Alter der Referenzen maximal 10 Jahre (Fertigstellung muss seit Dezember 2012 erfolgt sein).
Die Nennung von mindestens 1 wertbaren Referenz zum Kriterium (R-1) ist Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren. Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenz gewertet werden soll. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen in diesem Fall nicht in die Wertung ein. Bei Bewerbergemeinschaften ist in den Referenzen anzugeben, welches Mitglied der BG diese bearbeitet hat. Außerdem ist bei den tatsächlichen Leistungserbringern die Bürozugehörigkeit zu benennen.
Kriterium (R-1):Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Referenzen für eine Freianlagenplanung mit einer Summe der Baukosten von mind. 500.000 EUR netto (Kostengruppe 500); Maßstab mindestens 1:500; Alter der Referenz s.o. Mindestreferenz: Zu erbringen ist mindestens 1 wertbare Referenz. Gewertet wird max. 1 Referenz mit 15 Punkten.
Zusatzpunkte zu (R-1) (keine Mindestanforderung): Wenn es bei der Freianlagenplanung um ein Projekt handelte, das als Projektschwerpunkt Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur Klimaanpassung oder/und zum Hochwasserschutz enthalten haben (was durch eine Erläuterung im Formblatt nachvollziehbar darzulegen ist; aus der Erläuterung muss hervorgehen, dass die genannten thematischen Schwerpunkte oder einzelne Themen davon tatsächlich im Fokus der Maßnahme standen) können für die zu (R-1) genannte Referenz auf die das zutrifft, 5 Zusatzpunkte erzielt werden.
Zusatzpunkte können ferner erzielt werden, wenn es sich bei dem Referenzprojekt um eine Summe der Baukosten von mind. 1.000.000 EUR netto (Kostengruppe 500) gehandelt hat. Für die zu (R-1) genannte Referenz, auf die das zutrifft, können 2 Zusatzpunkte erzielt werden. Wertung zu (R-1): max. 22 Punkte (inkl. Zusatzpunkte) möglich.
Kriterium (R-2): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Referenzen für eine informelle Planung (Rahmenplan, Masterplan, o.ä.) im Themenbereich der landschaftlichen Planung für einen inner- oder außerörtlichen Grünzug; Maßstab mindestens 1:1.000; Alter der Referenz s.o.
Keine Mindestreferenz. Gewertet wird maximal 1 Referenz mit 10 Punkten für eine wertbare Referenz. Es können hier also 10 Punkten erzielt werden. Wertung zu (R-2): max. 10 Punkte möglich.
Kriterium (R-3): Ferner sind Nachweise des Bewerbers für fundierte Kenntnisse in den genannten inhaltlichen Schwerpunkten der Aufgabe, nämlich Klimaanpassung/Klimaresilienz, Biodiversität, blaugrüne Infrastruktur zu erbringen. Der Nachweis von Fortbildungen oder Ausbildungsschwerpunkten zu den relevanten Themen, wie z.B. wassersensible Stadt, Schwammstadt, Klimaanpassung, klimagerechte Stadtentwicklung, Ökosystemleistungen von Stadtgrün, Biodiversität usw. ist als Eigenerklärung, Fortbildungsnachweis, eigene Veröffentlichung oder eigener Vortrag zu den Themen, o.ä. vorzulegen.
Keine Mindestreferenz. Gewertet wird maximal 1 Nachweis mit 5 Punkten für eine wertbare Referenz.
Wertung zu (R-3): max. 5 Punkte möglich.
Insgesamt können max. 37 Punkte erreicht werden.
Voraussetzung für die Teilnahme Junger Büros: siehe Auslobung Teil A, Kapitel 6).
Für Bewerber mit Sitz in Deutschland gelten die Qualifikationsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV (Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Landschaftsarchitekt / Beratender Ingenieur (Kammermitgliedschaft)). Teilnahmeberechtigt sind auch Stadtplaner, sofern sie in ARGE mit einem Landschaftsarchitekten antreten (interdisziplinär). Die Federführung muss beim LA liegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht anhand der nachfolgenden Kriterien bewertet. Der Fokus liegt auf dem Projektaufruf „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ (siehe Auslobung).
- Mehrwert für Klimaschutz und Klimaanpassung, Entwicklung / Aufwertung klimakomfortabler
Freiräume, Hochwasserschutz/Umgang mit Niederschlagswasser (Regenwassermanagement, -bewirtschaftung), Biodiversität
- Funktionalität in Hinblick auf die spezifischen Raumfunktionen
- funktionaler Zusammenhang von Teilflächen oder Teilmaßnahmen
- Nutzbarkeit für Bürger, Besucher, Erholungssuchende, Kinder, Senioren. usw.; sozialer Mehrwert; Barrierefreiheit, nachhaltige Mobilität, usw.
- Aufenthaltsqualität
- Gestaltung, Gestaltungssprache und Gestaltungselemente, Kohärenz der Gestaltung
- Berücksichtigung des Baumbestandes
- Integration in das weitere Umfeld
- Pflanzenverwendung/Pflanzentypologie
- Wirtschaftlichkeit (in Bezug auf den Kostenrahmen wichtig).
Die Wettbewerbssumme beträgt 60.000,00 (netto). Diese wird vollständig ausgezahlt. Es ist vorgesehen, davon 20.000,00 EUR auf die 10 Teilnehmer im Sinne einer Grundhonorierung bei fristgerechter Abgabe einer wertbaren Wettbewerbsarbeit zu verteilen. Jeder der 10 Teilnehmer erhält in diesem Fall 2.000,00 EUR nach Abschluss des Verfahrens.
Die restliche Summe von 40.000,00 EUR wird als Preisgeld ausgezahlt. Die Aufteilung der Preise und Ankäufe ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 15.000,00 EUR
2. Preis: 11.000,00 EUR
3. Preis: 7.000,00 EUR
Ankäufe 7.000,00 EUR
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung der Preisgeldsumme vorbehalten.
Es ist beabsichtigt, den Auftrag an einen der drei Preisträger zu vergeben, sofern ein realisierbarer Wettbewerbsbeitrag vorliegt.
Keine.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Grundsätze und Richtlinien für Planungswettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens in der Fassung vom 31.01.2013 (RPW 2013) zugrunde.
Die Auslobung ist für die Ausloberin, die Teilnehmer sowie alle anderen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich. Durch die Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmer den Inhalt dieser Auslobung an.
2. Maßgeblich für den Wettbewerb ist das Ziel des Förderprogrammes "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel".
3. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
4. Die Auslobungsschrift Teil A wurde im Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer des Saarlandes am 08.02.2023 besprochen. Es wurde festgestellt, dass die Auslobung in enger Anlehnung an die GRW Saar erfolgt. Der Auslobung liegt die RPW 2013 zugrunde
5. Vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren/Teilnahmewettbewerb:
Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen 10 Teilnehmer für den Realisierungswettbewerb unter Berücksichtigung der Eignungskriterien ausgewählt werden (detailliertere Informationen siehe hierzu Auslobung, Kapitel 6).
6. Abgabe der Bewerbungsunterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes:
Die Bewerbungen (Teilnahmeanträge) sind vollständig, elektronisch über das Vergabeportal subreport bis zum Abgabetermin (05.05.2023, 10:00 Uhr) einzureichen. Die Bewerber sind selbst für die fristgerechte Einreichung verantwortlich. Bewerbungen, die verspätet, per E-Mail, per Post eingehen oder persönlich abgegeben werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Verwendung der Formblätter (siehe Vergabeunterlagen) ist hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Bewerbungen zwingend erforderlich, insbesondere sind die Formblätter vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben. Sofern die EEE verwendet wird, ist vom Bewerber sicherzustellen, dass alle Inhalte der Formblätter nachvollziehbar enthalten sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist zudem eine gemeinsame Erklärung aller Mitglieder zu unterzeichnen und ein federführender Ansprechpartner zu benennen. Allgemeine Angaben sind dabei für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu machen. Mehrfachbewerbungen des Bewerbers oder einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Verfahrensausschluss führen. Bei Nichtvollständigkeit der geforderten Unterlagen behält sich die Ausloberin vor, diese gem. § 56 (2) VgV nachzufordern. Endgültiges Nichteinreichen nach Nachforderung führt zum Ausschluss vom Verfahren. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Ausloberin. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
7. Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: Die Wettbewerbsunterlagen (u. a. die Auslobung) werden den Bewerbern bereits zu Beginn des Bewerbungsverfahrens als Download zur Verfügung gestellt (siehe Vergabeunterlagen).
8. Termine:
- Ende Teilnahmewettbewerb: 05.05.2023, 10:00 Uhr
- Start der Wettbewerbsbearbeitung: Mitte Mai 2023
- Ende Rückfragenfrist: 07.06.2023, 10:00 Uhr (elektronisch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals)
- Kolloquium (Ort: Püttlingen, die genauen Räumlichkeiten werden noch mitgeteilt): 12.06.2023, 15:00 Uhr
- Abgabedatum für die Wettbewerbsarbeiten: 08.08.2023, 12:00 Uhr (siehe Auslobung Teil A, Kapitel 13)
- Preisgerichtssitzung: 12.09.2023.
9. Anschließendes Verhandlungsverfahren:
Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb findet unter den drei Preisträgern ein Verhandlungsverfahren statt. Die Preisträger werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die vorgesehenen Zuschlagskriterien sind bereits der Auslobung (siehe Auslobung Teil A, Kapitel 12) zu entnehmen und werden den Preisträgern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Einladung zum Vergabegespräch nochmals mitgeteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.