Neubau eines Bürogebäudes "PLAZA NORD" - Saarterrassen, 66115 Saarbrücken Referenznummer der Bekanntmachung: 3.235_01/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.giu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Bürogebäudes "PLAZA NORD" - Saarterrassen, 66115 Saarbrücken
Die GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG plant den Neubau eines Bürogebäudes "Plaza Nord" auf den Saarterrassen. Das Grundstück befindet sich zwischen der Hochstraße und der Konrad-Zuse-Straße in Saarbrücken-Burbach. Die spätere Adressbildung soll über die Konrad-Zuse-Straße / Saarterrassen erfolgen. In 2021 wurde eine Vorplanung von GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG erstellt, diese ist ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung.
PLAZA NORD Konrad-Zuse-Straße 66115 Saarbrücken
Das Plangebiet ist eines der letzten bisher unbebauten Grundstücke. Das Gebiet der Saarterrassen zeichnet sich durch anspruchsvolle Stadtarchitektur, moderne Produktions- und Bürogebäude von hoher Funktionalität und Ästhetik wechseln sich ab mit Freiflächen, breiten Grüngürteln und großzügigen Parkplatzangebot. Dies wird ergänzt durch vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, Gesundheitsleistungen und beispielsweise mit dem E-Werk auch Unterhaltungsangebot.
Um zu überprüfen, wie der Flächen- und Raumbedarf funktional auf dem Baugrundstück umgesetzt werden kann, hat die GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG eine Vorplanung erarbeitet, die wesentliche Grundlage und Bestandteil der ausgeschriebenen Planungsleistungen ist. Nutzung, Flächenbedarfe und Grundrissorganisation entsprechen den Zielvorstellungen der GIU FM. Die Konzeptergebnisse der Vorplanung bilden die Nutzungsanforderungen des Büroneubaus ab und sollen in der anstehenden Planungsphase nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellt werden. Vielmehr wird erwartet, dass die Ausarbeitung der Vor- und Entwurfsplanung hierauf aufbaut und ein funktionales, zeitgemäßes, im allgemeinen Erscheinungsbild zurückhaltendes Bürogebäude entworfen wird.
Die Vorplanung ist Bestandteil der Auslobungsunterlagen und als Anlage der Ausschreibung beigefügt.
Konzipiert ist ein 5-geschossiges Bürogebäude, d. h. vier Vollgeschosse mit einem Staffelgeschoss. Die bisherige Gebäudeplanung sieht einen Eingang von der Hochstraße und zwei Eingänge von der Konrad-Zuse-Straße aus vor. Es soll die Möglichkeit bestehen, das Gebäude in zwei Mieteinheiten zu unterteilen. Im Erdgeschoss sind neben einem Foyer- und Empfangsbereich Räume für Besprechungen und Seminare vorgesehen sowie die Möglichkeit für einen Kundenbereich / Office und Büronutzung. In den Obergeschossen befinden sich die Büros in einer Kombination aus Großraum-, Einzel- und Doppelbüros. Im mittleren Gebäudeteil ist eine Erschließungs- und Versorgungsschiene mit Treppenhäusern, Aufzügen, Sanitärbereichen, Teeküchen etc. vorgesehen. Das Staffelgeschoss ist strukturell genauso wie die darunterliegenden Büroetagen aufgegliedert. Die Gebäudeaußenkanten springen im Staffelgeschoss (4. OG) umlaufend zurück. Das Untergeschoss ist derzeit als Vollunterkellerung geplant, ggfls. ist auch eine Teilunterkellerung ausreichend. Hier befinden sich hauptsächlich Technikflächen, Lager- und Archivräume sowie Sanitärbereiche.
- Bruttorauminhalt (EG - 4. OG): ca. 27.300 m³ (ohne Fluchtbalkone)
- Bruttogeschossfläche: (EG - 4. OG): ca. 7.050 m³ (ohne Fluchtbalkone)
- Bruttogeschossfläche: (inkl. UG/Vollunterkellerung): ca. 8.550 m³ (ohne Fluchtbalkone)
- Nutzfläche (EG - 4. OG): ca. 6.500 m² (ohne Fluchtbalkone)
Die Vorplanung der GIU ist als Grundlage zu übernehmen und wird als PDF / DWG / DXF für die weitere Bearbeitung zur Verfügung gestellt.
- vollständiger Teilnahmeantrag inkl. geforderter Nachweise und Anlagen
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Erfüllung der Mindestkriterien
- erreichte Punktzahl der vorgelegten Referenzen 1 - 4
Die Beauftragung erfolgt nach Maßgabe des Auftraggebers stufenweise. Der Planungsauftrag wird in der ersten Auftragsstufe zunächst für:
Objektplanung LP 1-4, Tragwerksplanung LP 1-4, Technische Ausrüstung LP 1-4, Erstellung Brandschutzkonzept mit Brandschutznachweis LP 1 -4 vergeben.
Der AG behält sich vor, die Stufe 2 bzw. Stufe 3 später an den AN der Stufe 1 zu vergeben. Nähere Angaben zur stufenweise Beauftragung enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere der Entwurf des Planervertrags.
Der AN hat jedoch keinen Anspruch auf Übertragung der weiteren Leistungsphasen, ist jedoch verpflichtet, diese bei Beauftragung auszuführen (Andienungspflicht).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vgl. Bewerbungsbogen, Ziffer 2 ff. bzw. Projekt- und Verfahrensbeschreibung Ziffer 5.
0.1 Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
0.2 Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
0.3 Bei natürlichen Personen ist die fachliche Anforderung erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftslandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing., M. Eng. oder B. Eng zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein vergleichbares Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
0.4 Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
0.5 Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahme-berechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Planerteam teilnahmeberechtigt ist.
0.6 Im Falle der beabsichtigten Vergaben von Unteraufträgen durch den Auftragnehmer muss der Unterauftragnehmer ebenfalls teilnahmeberechtigt sein.
0.7 Der Bewerber (nur Architekt) hat einen Nachweis zur Bauvorlageberechtigung im Rahmen des Teilnahmeantrags zu führen bzw. vorzulegen. Hierzu gelten die Bestimmungen des § 66 Landesbauordnung des Saarlandes (LBO) i.V.m § 2 und § 6 Saarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz (SAIG) zur Bauvorlageberechtigung. Für ausländische Bewerber wird insbesondere auf die Regelungen des § 6 Abs. 2 SAIG hingewiesen. Der Bewerber hat einen Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen zu führen. Bei Kapitalgesellschaften ist dieser durch Auszug aus dem Handelsregister bzw. vergleichbare Register und bei Bietergemeinschaften durch Vorlage einer Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters zu erbringen.
0.8 Es werden nur Teilnahmeanträge für das Bewerbungsverfahren zugelassen, die anhand von den in den Verdingungsunterlagen verlangten Nachweisen belegen, dass der Bewerber selbst oder in Kombination mit einer Arbeitsgemeinschaft oder durch von ihm beauftragte Nachunternehmer, die geforderten Planungsleistungen erbringen kann und somit über die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und fachliche Qualifikation verfügt, um die vorliegend ausgeschriebenen Planungsleistungen zu erbringen.
0.9 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Vorlage der Eigenerklärung gem. § 123 GWB (Anlage A)
- Vorlage der Eigenerklärung gem. § 124 GWB (Anlage B)
Vgl. Bewerbungsbogen, Ziffer 4 bzw. Projekt- und Verfahrensbeschreibung Ziffer 4.2
0.1 Der Mindestjahresumsatz muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. 2019, 2020, 2021 pro Jahr wie folgt nachgewiesen werden:
- Architekt: min. 750.000 EUR/netto
- Tragwerksplaner: min. 500.000 EUR/netto
- Haustechnikplaner: min. 500.000 EUR/netto
- Brandschutzgutachter: min. 200.000 EUR/netto
Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/"Planerteam" muss für sich eigenständig die einschlägigen, o. g. Umsätze erfüllen bzw. nachweisen. Die geforderten Jahresumsätze für die letzten drei Geschäftsjahre 2019 - 2021 sind als Nachweis bzw. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen bzw. nachzuweisen.
0.2 Mindestmitarbeiterzahlen
Für die hier ausgeschriebene Leistung setzt sich das Planerteam aus vier Fachbereichen zusammen. Für jeden Fachbereich sind einzelne Vorgaben an Mitarbeiterzahlen gefordert und zwar für nachweislich die letzten drei Geschäftsjahre, d. h. 2019, 2020 und 2021.
- Architekt: min. 7 festangestellte und sozialversicherte Mitarbeiter
- Tragwerksplaner: min. 3 festangestellte und sozialversicherte Mitarbeiter
- Haustechnikplaner: min. 3 festangestellte und sozialversicherte Mitarbeiter
- Brandschutzgutachter: min. 2 festangestellte und sozialversicherte Mitarbeiter
Bei der abgefragten Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter sind diese nach Lohngruppen mit extra aus-gewiesenen Leitungspersonal aufzugliedern (zur Aufgliederung siehe Projekt- und Verfahrensbeschreibung Ziffer 4.2.3).
Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/"Planerteam" muss für sich eigenständig die o. g. Mitarbeiteranzahl erfüllen bzw. nachweisen. Der Nachweis ist über die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen und/oder der Beitragseinzugsstellen (Krankenkassen) ist für alle festangestellten und sozialversicherten Mitarbeiter mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
0.3 Mindestintegrität
Der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft/"Planerteam" muss seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen nachkommen und die tariflichen Bestimmungen einhalten.
- Vorlage für jeden Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/"Planerteam":
Freistellungs- oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/"Planerteam" zuständigen Finanzamtes, dass keine Steuerrückstände bestehen. Eine aktuelle "Bescheinigung in Steuersachen" (nicht älter als 3 Monate) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern der Bewerber bzw. ein oder mehrere Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft/"Planerteam" den Sitz im europäischen Ausland hat, ist eine Bescheinigung der zuständigen Steuerbehörde sowie eine amtliche Beglaubigung der in deutscher Sprache übersetzten Ausfertigung dieser Bescheinigung vorzulegen.
- Weiterhin darf zum Zeitpunkt des Eingangs des Teilnahmeantrages kein Insolvenzverfahren anhängig sein.
0.4 Berufshaftpflicht
Der Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ist vorzulegen. Dieser Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein. Die Bestätigung eines Versicherungsmaklers ist nicht ausreichend. Bei Bewerbergemeinschaften bzw. "Planerteam" ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Planerteam gesondert zu erbringen.
- min. 1.000.000,00 EUR für Sachschäden,
- min. 2.000.000,00 EUR für Personenschäden,
- mindestens jedoch 1.000.000,00 EUR pro geschädigte Personen.
Vgl. Bewerbungsbogen, Ziffer 4.3 bzw. Projekt- und Verfahrensbeschreibung Ziffer 4.3 sowie Anlagen 5 und 6.
0.1 Nachweis fachlicher Eignung anhand von projektvergleichbaren Referenzen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/"Planungsteams" die Referenzkriterien für seine fachliche Referenz erfüllen. Daher müssen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils eigene Referenzprojekte vorgelegt werden. Alle Wertungskriterien sowie deren jeweilige Gewichtung sind in der Anlage 6 der Vergabeunterlagen aufgeführt.
0.2 Fertigstellung eines Referenzprojekts muss in dem Zeitraum zwischen 2018 und 2022 erfolgt sein (Mindestanforderung; ältere Projekte werden nicht gewertet). Das Referenzprojekt darf nicht älter als 5 Jahre sein, d. h. die Baumaßnahmen müssen nachweislich im Zeitraum 2018 - 2022 fertiggestellt worden sein! Das Referenzprojekt muss daher baulich abgeschlossen sein, d. h. die VOB-Leistungsabnahme muss erfolgt sein.
0.3 Ein Referenzprojekt kann mehrfach verwendet werden. Den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften/"Planerteams" steht es daher frei, für die geforderten Referenzen jeweils vier eigenständige Referenzprojekte einzureichen oder alternativ das gleiche Referenzprojekt mehrfach zu verwenden. Die Referenzprojekte sind auf den Referenzbögen 1 - 4 (DIN A3) in der Anlage 5 darzustellen. Referenzprojekte, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet. Die Mindestanforderungen sind in der Anlage 5 erläutert.
0.4 Pflichtangaben für die Referenz sind (s. Referenzbögen, Anlage 5):
a. Bezeichnung der Maßnahme mit Anschrift und Angabe der Objektart,
b. Bauherr oder Auftraggeber mit Kontaktdaten,
c. Name der maßgeblich für die erbrachte Planungsleistung verantwortliche Person,
d. Vertragsverhältnis,
e. Leistungszeitraum,
f. Datum der Fertigstellung,
g. Plangebietsgröße / Bauvolumen,
h. Honorarzone,
i. Erbrachte Leistungsphasen.
0.5 Darstellung der Referenz auf dem Referenzbogen: Die Projektdarstellung muss anhand aussagekräftiger Unterlagen (bspw. mit einem Grundriss, einem Schnitt und ggfls. Fotos, die zur Erläuterung dienen) erfolgen.
0.6 Vergleichbarkeit der Referenzen
Referenz 1 (Architekt): Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft/"Planerteam" über die Erbringung von Planungsleistungen nach §§ 34 ff. HOAI 2021 "Objektplanung Gebäude". Mindestanforderungen:
- Referenzprojekt "Objektplanung Gebäude" für eine Neubaumaßnahme eines Verwaltungsgebäudes nach Objektliste Anlage 10.2 HOAI 2021
- Brutto-Geschossfläche min. 3.000 m²
- min. erbrachte Leistungsphasen 1-8
Referenz 2 (Tragwerksplaner): Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft/"Planerteam" über die Erbringung von Planungsleistungen nach §§ 49 ff. HOAI 2021 "Tragwerksplanung". Mindestanforderungen:
- Referenzprojekt "Tragwerksplanung" für eine Neubaumaßnahme eines Verwaltungsgebäudes nach Objektliste Anlage 14.2 HOAI 2021
- Brutto-Geschossfläche min. 3.000 m²
Referenz 3 (TGA - technische Gebäudeausrüstung): Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft/"Planerteam" über die Erbringung von Planungsleistungen nach §§ 53 ff. HOAI 2021 "Technische Ausrüstung". Mindestanforderungen:
- Referenzprojekt "Technische Ausrüstung" für eine Neubaumaßnahme eines Verwaltungsgebäudes nach Objektliste Anlage 15.2 HOAI 2021
- Brutto-Geschossfläche min. 3.000 m²
Referenz 4 (Brandschutz): Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft über die Erbringung von Planungsleistungen "Erstellung Brandschutzkonzept mit Brandschutznachweis". Mindestanforderungen:
- Referenzprojekt "Brandschutz" für eine Neubaumaßnahme eines Verwaltungsgebäudes
- Brutto-Geschossfläche min. 3.000 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YECR2A8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB.
Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]